Neuregelung der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) und
Abgasuntersuchung (AU) „TÜV"
41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts
Entgegen vielfach verbreiteter Falschmeldungen und
Halbwahrheiten hier der Sachstand zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.
1. Hauptuntersuchung (HU) bei Autos
Bei Kraftfahrzeugen, die ab 01.04.2006 erstmals
zugelassen werden, müssen bei der ersten HU ab 2009 die elektronischen
Systeme wie z.B. ESP, ABS und Airbags durch die Prüforganisationen TÜV, DEKRA,
GTÜ, etc. mitgeprüft werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die HU und die AU
zusammen gefasst, d.h. die AU wird Bestandteil der HU und es wird dann nur noch
eine Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen geben.
2. Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder (AUK)
Ab dem 01.04.2006 werden bei Krafträdern mit
mindestens 50 Kubikzentimeter Hubraum, einer Höchstgeschwindigkeit oberhalb 45
km/h einschließlich Leichtkrafträder, Trikes und Quads die vor dem 01.01.1989
erstmals zugelassen wurden, auch die Abgaswerte überprüft. Es gibt
allerdings keine eigene Prüfplakette.
Außerdem ist eine „subjektive Geräuschprüfung"
vorgeschrieben. Bestehen nach der subjektiven Geräuschbeurteilung im Rahmen
einer Fahrprobe Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit (weil bsplw. eigenhändig die
Auspuffanlage verändert wurde und der Auspuff zu laut ist), wird als
Ergänzungsmessung eine Standgeräuschmessung durchgeführt.
3. Gasanlagenprüfung (GAP) für gasbetriebene Fahrzeuge
Gasantriebsfahrzeuge müssen ab 01.04.2006 einer
Dichtigkeitsüberprüfung (Gasanlagenprüfung, GAP) unterzogen werden, bevor sie
zur HU zugelassen werden. Diese darf nur von besonders geschulten
Sachverständigen durchgeführt werden. Quelle: ADAC, TÜV Hessen
Hinweis:
Verwarnungs- und Busgeld bei Überschreitung der Vorführfrist
Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein
Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:
• Zwei bis vier Monate: € 15,-
• Vier bis acht Monate: € 25,-
• Mehr als 8 Monate: € 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg
Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein
Verwarnungsgeld von:
• Zwei bis acht Monate: € 15,-
• Mehr als acht Monate: € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg