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C-T Meister
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Geschrieben: 17.04.2017 - 22:29 |
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Moin moin zusammen!
Ich habe mal eine Frage bezüglich des klassischen Themas "Scheibentönung" und zwar bezüglich der Fahrer- und Beifahrerscheiben.
Es ist schon etwas länger her (ca. 8-10 Jahre) dass ich mal mit meinem TÜVtler zufällig bei der HU über dieses Thema gesprochen habe.
Da das Thema Scheibentönung für mich jedoch nie wirklich relevant war, hatte ich dies nie weiter verfolgt. Nun interessiert es mich aber
trotzdem mal, ob ich ihn damals richtig verstanden hatte
Es ist ja bekannt, dass man die Heckscheibe sowie die hinteren Seitenscheiben beliebig durchlassig tönen darf, während für die forderen
Seitenscheiben eine max. Tönung von 30% und für die Frontscheibe sogar nur 15% erlaubt sind - so zumindest mein Kenntnisstand.
Damals sagte der TÜVtler - so habe ich es zumindest in Erinnerung (keine Gewährleistung!) - dass es beim Calibra etwas anders gelagert
ist und zwar deshalb, weil die Calibra-Türen nicht wie bei 95% der Autos aus einer Scheibe, sondern zwei Scheiben bestehen - nämlich
der zusätzlichen Dreiecksscheibe. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, dürfen deshalb sogar die Seitenscheiben -mit Ausnahme der
Dreiecksfenster- getönt werden, da durch diese die Sicht nach Außen und besonders die Außenspiegel weiterhin gewährleistet ist.
Weiß da jemand mehr? Oder hatte ich mich verhört? |
Zuletzt bearbeitet von Boitzer am 18.04.2017 - 14:20, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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C-T Meister
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Auto: Opel Calibra Keke Rosberg c20xe
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Geschrieben: 18.04.2017 - 08:27 |
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weis ja nicht wie genau bei euch in DE das ist aber in Österreich ist es defintiv verboten.
aus der stvo de
der nötige Durchblick muss gewährleistet sein. Daher bestimmt § 40 StVZO auch, dass die Scheiben, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, klar bleiben müssen. Die Sicht darf nicht durch zu dunkle oder verzerrende Folierung eingeschränkt sein.
Ist das Sichtfeld des Fahrers durch Umbauten und Veränderungen zu stark eingeschränkt, kann im Falle einer polizeilichen Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Kann der Fahrzeugführer seine Umgebung nicht uneingeschränkt einsehen, ist auch die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer stark gefährdet. Besonders wichtig ist es daher, dass vor allem die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe die Sicht des Fahrers frei halten.
Aus dem soeben Genannten ergibt sich, dass das Tönen der vorderen Scheiben in der Regel unzulässig ist. Nichtsdestotrotz kann es zulässig sein, an den vorderen Seitenscheiben klare, durchsichtige Folien anzubringen. Diese dienen in erster Linie dem Schutz – das Glas wird ähnlich wie beim Verbundglas bei einem Bruchschaden zusammengehalten.
An der Windschutzscheibe ist auch die Anbringung einer durchsichtigen Folie nicht zulässig. Eine mögliche Wellen- oder Blasenbildung kann einen verheerenden Einfluss auf die Fahrsicherheit haben. Die Sicht des Fahrers wäre zu stark eingeschränkt – die Verkehrsgefährdung erhöht. Daher dürfen Sie im Bereich des Scheibentunings lediglich die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe tönen.
Nur die Scheiben ab der B-Säule (mittlere Fahrzeugsäule) dürfen Tuner tönen (lassen).
auszug hiervon
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_________________ Opel Calibra Keke Rosberg Edition Nr.0696 C20NE umgebaut auf C20XE
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C-T Großmeister
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Auto: Opel / Opel Calibra / Calibra Keke Rosberg C20LET / C20NE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 18.04.2017 - 09:46 |
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C-T Großmeister
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Auto: Opel Calibra 2 NE, 2 V6 Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 18.04.2017 - 09:54 |
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Ist mal wieder totaler Schrott.
Die Amerikaner die hier rumfahren haben die Seitenscheiben auch nahezu alle tiefschwarz.
Da sagt keiner was, die haben ja sogar Deutsche Kennzeichen.
Aber wenn ein Deutscher das macht gibt es wieder Ärger. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 18.04.2017 - 10:59 |
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Stell Dir mal vor, in Thailand an meinem Auto habe ich 85% rundum. Und man sieht trotzdem noch ohne
Probleme raus. Der Grund, warum das in D verboten ist:
Die Polizei oder Blitzanlagen sehen DICH nicht mehr, können also keine beweislastigen Fotos
machen oder Aussagen über den Fahrer treffen. Und nur darum geht es! Um das Gesehen WERDEN!
Wie gesagt, in Thailand rundum tiefschwarz - auch Front. Hilft uns hier aber nix. |
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Calibra459 (18.04.17) dankte Techmodrome für diesen Beitrag!
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C-T Meister
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Geschrieben: 18.04.2017 - 14:13 |
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Danke für die Diskussion - aber die gehen ja zumeist um die vollständig getönten Seitenscheiben
Aber wie sieht es bei unserem "special friend" Calibra mit seiner zusätzlichen Dreiecksscheibe aus?
Berechtigt diese zur Tönung der Hauptseitenscheiben wenn man die Dreicksscheibe ungetönt lässt?
BTW: Ich habe schon diverse Autos (BMW, Mercedes) gesehen, deren Seitenscheiben getönt waren
(jedoch nicht schwarz, sondern fast immer in "silber") und man den Fahrer kaum sehen konnte.
Das sah auch nicht nach billiger Scheibenfolie sondern echter Glastönung aus - was ist damit eigentlich?
Ist das erlaubt und kann/konnte man sowas ab Werk bestellen oder wem?
@Technodrom: In der Türkei ist es noch witziger. Da habe ich mal ein Auto (in weiß) gesehen.
Der Fahrer hatte die hinten Rückleuchten auch direkt komplett in Wagenfarbe überlackiert.
War echt gut macht und sah optisch echt stark aus - die Lichtdurchlässigkeit dürfte aber nur noch bei
10% gelegen haben, so wie es aussah. Naja. Da scheint eh häufiger die Sonne - wer braucht da Licht? |
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Geschrieben: 18.04.2017 - 22:45 |
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Das mit der Dreieckssscheibe ist quatsch!
Eine Tönung der vorderen Seitenscheiben ist nur dann zulässig, wenn es dafür eine Teilegenehmigung gibt. Also müsste in der ABG direkt aufgeführt sein, dass du die Folie auch vorn kleben darfst. Hab ich noch nie gesehen, soll es aber geben. |
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Geschrieben: 19.04.2017 - 13:07 |
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Auf allen getönten Scheiben steht die Lichtdurchlässigkeit drauf. Dies ist in % angegeben. Auf den Opelscheiben steht zB Transp. 70% min. Dies bedeutet das die Scheiben max 30% getönt sind.
Die Vorschriften für die Frontscheiben besagen mind. 75% Transparent, also max 25% Tönung, für die vorderen Seitenscheiben mind. 70% Transparent, also max 30% Tönung.
Als Maß für die Fläche, ab wo die Seitenscheiben als vordere Scheiben zählen sind 180° Blickwinkel vom Kopf des Fahrers aus gesehen. Somit bei den meisten Fahrzeugen die B-Säule des Fahrzeugs. |
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OPRCali (19.04.17) dankte nr1ebw für diesen Beitrag!
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C-T Meister
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Geschrieben: 19.04.2017 - 17:59 |
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stand auch dort ab B säule darf erst getönt werden davor nicht in meinem ersten Post. |
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