Navigation
Main
Start
Userliste
Userlandkarte
FAQ
Supporter
Kontakt

Interactive
Forum
Downloads
WAHL-Calibra des Monats
Ergebnisse
Galerie
Kaufberatung
Do-It-Yourself
Prospekte | Medien
R.I.P.
Event-Kalender
Web-Links

Special
Calibra-Registrierung
Unsere Facebookgruppe
FOH-Teileliste
Aktuelle Umfragen


  Wer ist Online ?
Willkommen Gast !

Nickname

Passwort


members Mitgliederstatistik

Insgesamt 22233 registriert!
Registriert heute: 0
Registriert gestern: 2

online Onlinestatistik

Mitglieder Online: 3
Gäste Online: 266
Insgesamt: 269 Fans!

register
Du kannst dich hier kostenfrei registrieren

  Was suchst du?
Anzeige/Werbung

Komplette Opel Calibra
Calibra Tuningteile
Calibra Ersatzteile
Calibra Zubehörteile
Calibra Felgen / Räder

  Calibra-Community
Unterstützte Projekte
Calibra.cc (Safemode)
CalibraTreffen.info
XotiX-Team.de
Opelwerkzeug.de

  Wir auf Facebook
Jetzt ist es amtlich. XENON-Nachrüstung in Halogenscheinwerfer ist ILLEGAL!!!
News freigegeben am 04.09.04 um 23:11 Uhr von Webmaster

News zu Opel vauxhallcali sponsort die News und schreibt "Es hat schon viele Diskussionen und Fragen über das legale Nachrüsten von Xenon-Lampen gegeben.
Der eine sagt so, der andere so.
Es gibt aber auch viel Verwirrung, da es einige Gutachten und Bescheinigungen gibt, die beim Nachrüsten einer Xenon-Anlage die Scheinwerferreinigungsanlage und die Leuchtweitenregulierung ausschließen.

Jetzt ist es amtlich von der Marke "HELLA", dass es nicht offiziell erlaubt ist, Xenon Lampen in einen Halogenscheinwerfer nachzurüsten!!!!!!!!!!!!

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern.

Hier der originale Text von der Hella-Homepage.



Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato (ab Januar 2003) anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.



Nachzulesen auch unter:

https://www.hella.com/produktion/HellaPortal/WebSite/Internet_de/ProdukteServices/Fuer_Den_Autofahrer/fernsw/xenon/info/recht.jsp

"

 


  Verwandte Links


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News zu Opel:
Jetzt ist es amtlich. XENON-Nachrüstung in Halogenscheinwerfer ist ILLEGAL!!!


  Artikelbewertung
Durchschnittliche Bewertung: 4.75
Stimmen: 4


Bitte nimm Dir ein paar Sekunden Zeit und bewerte den Artikel:

Schlecht
Befriedigend
Gut
Sehr Gut
Ausgezeichnet



  Einstellungen

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


© 2002-2024 by Calibra-Team.de - Impressum | Datenschutzerklärung
Design by Matze & Mario-A - Hosted @ Falkenseer.NET

Seite generiert in 0.019 Sekunden

Wir hatten 412142123 Seitenklicks/Aufrufe seit unserem offiziellem Start am 10.05.2002