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C-T Kenner
 
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Geschrieben: 09.02.2018 - 19:39 |
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Huhu Leute.
Ich hab da ein Problem.
Ich möchte ein Auto verkaufen welches schon über 10 Jahre in einer Garage dahin vegetiert.
Nun ist das Problem, das der Brief nicht mehr da ist.
Also ab zum Straßenverkehrsamt und nen neuen holen.... Pustekuchen.
Die nette Dame sagte mir, da der Wagen schon über 7 Jahre nicht mehr angemeldet war, gibt es keinerlei Unterlagen mehr.
Hatte hier schonmal einer solch einen Fall?
Irgend eine Idee?
Über Antworten die mich weiter bringen, wär ich sehr dankbar. |
_________________ Fahre niemals schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.
Meiner hat Superzündis verbaut, nach seiner Aussage, hält er locker mit bis 360KM/H.
Also mach ich mir erstmal keine Sorgen |
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Geschrieben: 09.02.2018 - 20:24 |
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Wenn der Wagen sauber ist dem Käufer einfach den Nachweis darüber und über den Verlust des Briefs mitgeben.
Dann kann er bei seiner Behörde bzw. beim TÜV neu ausstellen lassen.
Mfg
sollddie2000 |
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C-T Großmeister
 
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Auto: Opel Calibra 4x4 MV6 Automatik + 4x4 V6 Manuell Y32SE + X30XE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 09.02.2018 - 20:53 |
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den käufer aber darüber informieren, dass er bei der zulassungsstelle angeben soll, dass er den brief selbst verschlampt hat, dann muss er nur eine eidesstattliche versicherung abgeben (kostet glaube ich nix - zumindest hab ich nix extra bezahlen müssen), gibt er an, dass der verkäufer den brief verloren hat, muss erst eine anfrage an das kba gestellt werden, das kann dann mal 2-3 wochen dauern, bis er sein auto zulassen kann...
außerdem muss er zwecks fehlendem brief eine vollabnahme durchführen lassen, wobei er dann alle, nicht verbauten änderungen, die im schein aufgelistet sind verliert...
hab das selbst schon durch... - kam damals 270€ bei der dekra und nochmal 90€ bei der zulassungsstelle... - er bekommt dann ein 7 zettel langes vollgutachten, mit dem er zur zulassungsstelle geht (erweiterter tüv bericht )... |
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C-T Chef
 
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Geschrieben: 09.02.2018 - 23:50 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Wenn der Wagen sauber ist dem Käufer einfach den Nachweis darüber und über den Verlust des Briefs mitgeben.
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Geht bei uns nicht. Der, der den verschlampt hat, der hat die Rennereien.
Nachweise interessieren da nicht. Der Verschlamper muss alles sauber bügeln. Es geht also bei uns nur so, dass der neue Erwerber das verschlampt.
stego hat folgendes geschrieben: |
den käufer aber darüber informieren, dass er bei der zulassungsstelle angeben soll, dass er den brief selbst verschlampt hat. |
Wichtig wäre dazu als Beweis ein Kaufvertrag wo drin steht, dass der neue Käufer nicht nur Schlüssel bei Übergabe, sondern auch Brief und FZSchein bekommen/erhalten hat. Das macht man ja so ja auch normalerweise. Kann man so rein schreiben.
Dann gehts. Ansonsten hat der alte Besitzer viele Rennereien in seinem Zulassungsbezirk. So muss der neue Besitzer NUR in seinem Zulassungsbezirk mitteilen, er hat den verloren und fertig. Eidesstattliche Erlärung kann gefordert sein. Nicht schlimm. Gratis. Belegen kann ers ja , dass er ihn bekommen hat mittels Kaufvertrag und selbst verschlampt hat.  |
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Geschrieben: 10.02.2018 - 00:31 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Wenn der Wagen sauber ist dem Käufer einfach den Nachweis darüber und über den Verlust des Briefs mitgeben.
Dann kann er bei seiner Behörde bzw. beim TÜV neu ausstellen lassen.
Mfg
sollddie2000 |
Der TÜV stellt keine Fahrzeugbriefe, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II aus. |
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Geschrieben: 10.02.2018 - 06:50 |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 10.02.2018 - 10:36 |
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Also schummeln kommt für mich nicht in Frage.
Einen Nachweis über den Verlust hab ich auch nicht.
Den bekomm ich auch nicht, da das Straßenverkehrsamt keinerlei Unterlagen mehr hat über das Fahrzeug.
Alles mist...  |
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Also mach ich mir erstmal keine Sorgen |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 10.02.2018 - 11:49 |
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das straßenverkehrsamt löscht allgemein alle einträge von fahrzeugen, die länger als 18 monate abgemeldet sind... - du musst in flensburg beim kba (kraftfahrt-bundesamt) anrufen - anhand der fin oder des nummernschildes können die dir sagen, in welchem bezirk das fzg das letzte mal zugelassen wurde, - dort musst du dann anrufen, die teilen dir dann mit, ob sie die papiere nachsenden können oder nicht (in meinem falle nicht, da mein cali, damals direkt nach italien ging - man hat mir allerdings den punkt 21 per mail zugesandt, damit ich bei der dekra was als nachweis für die eintragungen hatte) - dennoch wurde das fahrzeug abgenommen, wie als wenn es frisch aus dem werk kam (also ohne veränderungen)...
Zitat: |
Also schummeln kommt für mich nicht in Frage. |
die papiere sind doch weg, oder? - schummeln tut da keiner - ist halt nur die frage, ob man den stressigen weg wählt oder den einfachen - wenn der wagen nicht geklaut ist, passiert da auch nix - beim zulassen werden neue papiere ausgestellt und die ursprünglichen werden damit unwirksam - sollten diese irgendwann einmal bei einer zulassungsstelle auftauchen, werden diese sofort eingezogen (damit man da auch keinen anderen cali mehr zulassen kann)
man muss die eidesstattliche versicherung/erklärung abgeben, damit es "gesetzestreu" weitergehen kann - ohne, wird erst eine anfrage an das kba gestellt, das stellt eine suchanfrage an die bundesbehörden ob das fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde - und nach einer wartezeit von 2-3 wochen bekommst du eine nachricht von deiner zulassungsstelle, das keine einträge vorliegen, und damit die zulassung nun möglich ist - nach einer gebühr kannst du nin dein fzg zulassen - dies war der "lange weg"...  |
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C-T Kenner
  Themenstarter
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Geschrieben: 10.02.2018 - 13:07 |
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Ich werd dann mal am Montag beim KBA anrufen.
Mal schauen was die da sagen.
Und es ist doch schummeln wenn ich den "einfachen" weg wähle.
Wer sagt mir denn das der Käufer nicht doch sagt das ich ihn zum Betrug anstiften will.
Ich kenne den Käufer ja nicht. Wer weiß denn schon was in seinem Kopf vor sich geht.
Zumindest kenne ich den letzten eingetragenen Besitzer, habe das Nummernschild und die FIN kann ich ja ablesen.
Mal schauen was die Leute beim KBA sagen.
Irgendwie muss das ja legal zu schaffen sein.  |
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C-T Großmeister
 
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Geschrieben: 10.02.2018 - 13:14 |
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Norvyn hat folgendes geschrieben: |
Wer sagt mir denn das der Käufer nicht doch sagt das ich ihn zum Betrug anstiften will. |
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Matze hat folgendes geschrieben: |
Wichtig wäre dazu als Beweis ein Kaufvertrag wo drin steht, dass der neue Käufer nicht nur Schlüssel bei Übergabe, sondern auch Brief und FZSchein bekommen/erhalten hat. |
=
kein problem - deswegen sollst du dem käufer das ja so beibringen - aber ruf erst mal da an, vielleicht haste ja glück - nur eben dann auch die rennerei...  |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 10.02.2018 - 13:17 |
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Da hab ich ehrlich gesagt, lieber die Rennerei als das mich der Käufer anschwärzt.
Man weiß nie wie eine fremde Person auf so etwas reagiert.  |
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Geschrieben: 10.02.2018 - 14:17 |
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meinte damit eigentlich, dass er dich nich anschwärzen kann, da du ihm "laut kaufvertrag" den fzg-brief + schein mitgegeben hast... - er hat dann keine rechtliche grundlage (wenn er denn so böse wäre)  |
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1 Danke-Klick für diesen Beitrag
Matze (11.02.18) dankte Stego für diesen Beitrag!
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Geschrieben: 10.02.2018 - 15:47 |
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OPRCali hat folgendes geschrieben: |
sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Wenn der Wagen sauber ist dem Käufer einfach den Nachweis darüber und über den Verlust des Briefs mitgeben.
Dann kann er bei seiner Behörde bzw. beim TÜV neu ausstellen lassen.
Mfg
sollddie2000 |
Der TÜV stellt keine Fahrzeugbriefe, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II aus. |
Ach komm. Es ging um die wiederzulassung und die damit einhergehende Abnahme. War evtl nicht ganz verständlich formuliert.
Mfg
sollddie2000 |
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Geschrieben: 10.02.2018 - 17:26 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
OPRCali hat folgendes geschrieben: |
sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Wenn der Wagen sauber ist dem Käufer einfach den Nachweis darüber und über den Verlust des Briefs mitgeben.
Dann kann er bei seiner Behörde bzw. beim TÜV neu ausstellen lassen.
Mfg
sollddie2000 |
Der TÜV stellt keine Fahrzeugbriefe, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II aus. |
Ach komm. Es ging um die wiederzulassung und die damit einhergehende Abnahme. War evtl nicht ganz verständlich formuliert.
Mfg
sollddie2000 |
Nur weil der Brief weg ist, braucht es keine Abnahme... |
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Geschrieben: 10.02.2018 - 20:17 |
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@OPRCali - in dem fall aber schon
Norvyn hat folgendes geschrieben: |
Ich möchte ein Auto verkaufen welches schon über 10 Jahre in einer Garage dahin vegetiert. |
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