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Beitrag: 727161 Geschrieben: 11.10.2015 - 20:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo zusammen,

mal ne Frage. Mein Cali hat ein Saisonkennzeichen und muß diesen Monat auf den Tüv. Was wäre wenn ich vergessen würde auf den Tüv zu fahren? Dürfte ich dann nächstes Jahr wenn die Saison wieder anfängt auf den Tüv fahren oder müsste ich mir eine rote Nummer / Tageszulassung holen für auf den Tüv?

Besten Dank schonmal für die Infos wave.gif
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Beitrag: 727163 Geschrieben: 11.10.2015 - 20:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich bin bis jetzt immer damit auf den Tüv gefahren, kostet eben etwas mehr, wenn du überziehst. (Ab 3 Monate, danke Sheriff biggrin.gif ) (Mach ich dieses Jahr wieder so, mach sicher keinen neuem Tüv für 2 Wochen noch biggrin.gif)

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst nehm den direkten Weg zum Tüv, lass dir einen Termin geben und du kannst ja auch kurz der Versicherung Bescheid sagen. Meine hat mir jedenfalls immer grünes Licht gegeben, da es auch die Ausnahme gibt einem nichtzugelassenen Auto mit Versicherungsschutz direkt dahin zu fahren.
Würde auch mal angehalten, war ebenfalls kein Problem mit der Polizei.
(Da war ich 8 Monate drüber mit dem Tüv)

Wenn ich mich nicht tausche darfst du Sogar keine rote Nummer oder 5TK auf ein zugelassenes Auto machen.

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Zuletzt bearbeitet von Calibra459 am 11.10.2015 - 23:52, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Beitrag: 727165 Geschrieben: 11.10.2015 - 20:36 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also läuft die Zeit nicht weiter wenn der der Tüv abgelaufen ist? Denn dann bekommt man ja irgendwann Post vom Amt , das der Wagen dann irgendwann abgemeldet wird von denen.
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Beitrag: 727166 Geschrieben: 11.10.2015 - 20:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wenn du im April zum Tüv fährst gilt der tüv dann bis April 2018.
Ich war mal 8 Monate drüber (Saison und dann eben nicht gefahren wegen Neulackierung) und habe keinen Brief bekommen.

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Beitrag: 727167 Geschrieben: 11.10.2015 - 21:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also wird in Sachen automatischer Abmeldung mir nichts passieren. Im Mai auf den Tüv und fertig
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Beitrag: 727168 Geschrieben: 11.10.2015 - 21:11 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich weiß nicht wie genau eure Zulassungsstelle da arbeitet, evtl. Fragst du da mal nach, aber mir ist das jetzt nur bekannt, dass bei fehlender Versicherung die aktiv werden.

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Beitrag: 727169 Geschrieben: 11.10.2015 - 21:12 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich frag mal nach. Danke
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Beitrag: 727172 Geschrieben: 11.10.2015 - 22:53 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi,

angenommen Du hast Saison 04-10 und musst im Oktober zur HU....
Kommst Du erst im Jahr drauf im April, dann musst Du nicht mehr bezahlen, da Du formell nur einen Monat drüber bist.
Im Zeitraum der Außerbetriebsetzung kannst Du ja nicht vorfahren. top.gif
Erst ab dem 01.Juni also "bei drei Monaten drüber" kostet es 20% mehr Gebühr.

BTW: Es heißt nicht "auf den TÜV" sondern "zum TÜV" fahren. izzy.gif

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Beitrag: 727173 Geschrieben: 11.10.2015 - 23:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wir kommen aus der selben Ecke, das liegt dann wohl am Dialekt dass wir gerne auf der Prüfstelle stehen biggrin.gif

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Beitrag: 727174 Geschrieben: 11.10.2015 - 23:56 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben:
...angenommen Du hast Saison 04-10 und musst im Oktober zur HU....
Kommst Du erst im Jahr drauf im April, dann musst Du nicht mehr bezahlen, da Du formell nur einen Monat drüber bist.
Im Zeitraum der Außerbetriebsetzung kannst Du ja nicht vorfahren. top.gif
Erst ab dem 01.Juni also "bei drei Monaten drüber" kostet es 20% mehr Gebühr.


Im Ernst? So handhabe ich das nur, wenn er außerhalb des Betriebszeitraumes fällig war. So wie es früher halt mit dem Rückdatieren war. Wenn er bei deinem Beispiel im November fällig wäre, dann dürfte er ja gar nicht fahren. Aber es hindert ihn ja keiner im Oktober hinzufahren.
Eins ist auf jeden Fall Fakt. Fährst du im April zum TÜV, bekommst du auch zwei Jahre ab April. Bei der Kostenfrage geht es halt um rund 13 Euro hin oder her.

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Beitrag: 727176 Geschrieben: 12.10.2015 - 07:12 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben:
...angenommen Du hast Saison 04-10 und musst im Oktober zur HU....
Kommst Du erst im Jahr drauf im April, dann musst Du nicht mehr bezahlen, da Du formell nur einen Monat drüber bist.
Im Zeitraum der Außerbetriebsetzung kannst Du ja nicht vorfahren. top.gif
Erst ab dem 01.Juni also "bei drei Monaten drüber" kostet es 20% mehr Gebühr.


Im Ernst? So handhabe ich das nur, wenn er außerhalb des Betriebszeitraumes fällig war. So wie es früher halt mit dem Rückdatieren war. Wenn er bei deinem Beispiel im November fällig wäre, dann dürfte er ja gar nicht fahren. Aber es hindert ihn ja keiner im Oktober hinzufahren.
Eins ist auf jeden Fall Fakt. Fährst du im April zum TÜV, bekommst du auch zwei Jahre ab April. Bei der Kostenfrage geht es halt um rund 13 Euro hin oder her.


Hi,

schau mal im AS-Info unter "47_ÄndVO_FAQ_V5.pdf" nach. Da steht die Antwort unter dem Punkt E.2. ja.gif

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Beitrag: 727178 Geschrieben: 12.10.2015 - 08:49 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hab ich,alles klar top.gif
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Beitrag: 727182 Geschrieben: 12.10.2015 - 10:48 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also aus polizeilicher Sicht ist die Ausführung falsch. Wenn das Fahrzeug keinen TÜV mehr hat, dann zählt die Überschreitung der drei Monate ab dem Moment wo das Fahrzeug wieder zum TÜV gemusst hätte. D.h. wenn er im Okt. hin gemusst hätte, dann könnt er noch mit wenig Verwarngeld im Nov. und Dez. fahren und ab Januar wäre es problematisch. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug abgemeldet wurde - warum auch immer - oder sonstige Verzögerungsgründe vorlagen.

Bzgl. der Versicherungspflicht würde die Polizei nur informiert, wenn kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Da das Fzg. aber abgemeldet wird, ist das irrelevant.
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Beitrag: 727183 Geschrieben: 12.10.2015 - 11:52 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Genau das selbe hat gerade der Tuev Prüfer gesagt. War mit dem Bmw da, der Cali muss noch
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Beitrag: 727188 Geschrieben: 12.10.2015 - 16:47 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Die 20% Aufschlag sind übrigens reines Gelddrucken! Es wird nicht ein einziger Handschlag mehr geprüft,
Es dient lediglich dazu, die Prüfstellen zu bereichern. Miese Abzocke. Wie so Vieles beim Thema Auto in Deutschland!

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