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C-T Urgestein
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Geschrieben: 20.05.2014 - 21:03 |
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Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen gemäß § 7 StVO abgewichen werden. In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO).
Wir reden hier über Autobahnen und da hast rechts zu fahren!
Aber ich seh schon Du redest Dich um Kopf und Kragen.
Aber weil du Dich so gut auskennst: Wie lange darf man auf einer Autobahnraststätte parken ohne ein Ticket der Rennleitung zu bekommen? |
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C-T Experte
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Geschrieben: 20.05.2014 - 21:25 |
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Diese modernen Verkehrsleitsysteme wovon du redest gibt es. Richtig... jedoch ist die Kombination 130/130/80 (oder ähnliches) so gut wie nie anzutreffen.
Meistens wird dort eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit + LKW Überholverbot angezeigt.
Auf ein paar Autobahnen wo es sehr steil abgeht (A3 z.b.) gibt so Schilder wo steht: 100/100/60 Da haste recht.
Wenn ich da 80 fahre muss ich in der mitte fahren wegen der Höchstgeschwindigkeit auf der ganz rechten Spur.
Und das mit der Spur reserviert ist fast völliger Käse. Es gibt Abschnitte auf der A3 wo LKWs nur auf der rechten Spur fahren dürfen (in dem 60 km/h Bergab Stück) jedoch darf man sowas nicht auf die ganze Autobahn verallgemeinern, das ist völlig falsch. Dann dürfte ja die Mutti mit Ihrem 45Ps Corsa und 90km/h Topsspeed ja nicht mehr ganz rechts fahren. Das ist Unsinn. Wer rechts fahren kann muss das tun.
Und nur weil irgendetwas so konzipiert wurde heisst es nicht das das deutsche Gesetzt dieses auch so nutzt. Und nur weil du glaubst das irgendwo Schilder vergessen wurden aufzustellen hast du mit deiner Regelkunde recht weil dein Onkel vom Fach ist und das eigentliche Konzept kennt? Ich denke das siehst du falsch. |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 20.05.2014 - 22:08 |
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mariogt18 hat folgendes geschrieben: |
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen gemäß § 7 StVO abgewichen werden. In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO).
Wir reden hier über Autobahnen und da hast rechts zu fahren! |
In §7 steht das du das eben nicht immer zu haben musst. Das ist ein Mythos!
Zitat: |
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen. |
Es ist da z.B. nicht definiert was "hin und wieder" ist. Gesetzlich ist das unbestimmt! Aber wer sich nicht mal die Mühe macht den richtigen Absatz zu lesen mit dem diskutier ich da nicht weiter. Ich beantwort dir trotzdem noch deine belanglose Frage:
Zitat: |
Aber weil du Dich so gut auskennst: Wie lange darf man auf einer Autobahnraststätte parken ohne ein Ticket der Rennleitung zu bekommen? |
Zunächst müsste man klären um welche Art von Verkehrsraum es sich handelt. Ist es ein einfacher Parkplatz der von öffentlicher Hand betrieben wird (öffentlicher Verkehrsraum?) oder eine Raststätte mit Pächter/Eigentümer (tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum?). Bei letzterem ist diese Person selbst dafür zuständig Regelungen zum Parkverhalten zu treffen. Des Weiteren bekommst du von der Rennleitung eigentlich gar kein Ticket, da diese nach POG nicht originär zuständig sind. Der ruhende Verkehr obliegt den allgemeinen Ordnungsbehören. Die Autobahnpolizei macht das vllt weil sie da öfter vorbei fahren als das Ordnugnsamt. Allgemein gilt, dass ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum so lange parken darf wie es angemeldet ist und TÜV hat. Bei Neufahrzeugen also 3 Jahre. Ausnahmen sind ggf. Sondernutzung als Werbemittel. Auf öffentlichen Parkplätzen gibt es die Regel, dass ein Fahrzeug dort nach 14 Tagen bewegt werden soll um eine solche Sondernutzung als privater Dauerparkplatz auszuschließen. Veränderter Radstand genügt. Ein ggf. vergammeltes Fahrzeug dessen Inbetriebnahme angezweifelt werden kann, kann als illegalle Müllentsorgung trotz vorhandener Anmeldung angesehen werden (=Sondernutzung). Dem Fahrzeugeigentümer obliegt die Pflicht ggf. sich verändernde Verkehrssituationen (Halteverbote, Baumaßnahmen, etc.) regelmäßig zu kontrollieren. Gesetzesurteile kannst du dir raussuchen. Waren von irgendeinem OVG wenn ich mich nicht irre.
Zitat: |
Und nur weil irgendetwas so konzipiert wurde heisst es nicht das das deutsche Gesetzt dieses auch so nutzt. Und nur weil du glaubst das irgendwo Schilder vergessen wurden aufzustellen hast du mit deiner Regelkunde recht weil dein Onkel vom Fach ist und das eigentliche Konzept kennt? Ich denke das siehst du falsch. |
Ich sag ja das es mal anders gedacht war. Dies wurde/wird eben nur nicht umgesetzt wie gedacht/geplant. Es dient heute fast ausschließlich dazu Verkehrsmassen zu regulieren. D.h. durch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf allen Fahrbahnen Stauaufkommen zu vermeiden/reduzieren. Deshalb sieht man das von dir beschriebene viel häufiger.
Ist in etwa so wie die Sektsteuer Gedacht zur Finanzierung der Marine des Kaiserreichs zahlt der Bürger der BRD sie heute 100 Jahre später immernoch für die kaiserliche Marine.
edith sagt: Übrigens gibt es zu den Verkehrsleitsystemen KEINEN Eintrag in der StVO. Dazu muss man Urteile wälzen. Ich geb jetzt ein Beispiel und jeder kann mir sagen was er macht... Dreispurige Autobahn. Man sieht das System. Die beiden linken Spuren haben 130, die rechte 60 als vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die Autobahn ist frei und ihr seid allein. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 20.05.2014 - 22:39 |
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Xeeran hat folgendes geschrieben: |
Also mal eine kleine "Regelkunde" für dreispurige Autobahnen... i.d.R. sind diese nämlich so konzipiert, dass normale PKW die mittlere Spur benutzen sollen und die ganz rechte für LKW, Anhänger & Busse "reserviert" ist |
Hör auf so einen Mist zu verbreiten bzw. kennzeichne Ironie unmissverständlich. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 20.05.2014 - 22:56 |
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offensichtlich hat er es incl Gesetzestext bewiesen, dass diese Regel so stimmt
Lesen, denken, posten. Das gibt's leider nicht als Gesetz... |
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Xeeran (20.05.14) dankte Hertie2201 für diesen Beitrag!
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 20.05.2014 - 23:07 |
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Auf der Autobahn fahr ich grundsätzlich immer rechts, es sei denn es rentiert sich nicht zu wechseln, das wäre wenn ich zB. 200 fahre links und rects 50 Meter frei sind ^^.
Und wenn die Autobahn leer und frei und ich kilometerweit schauen kanni fahr ich auch mit 272 rechts (schneller fährt er nicht )
Wie ich die Angsthasen hasse die vor lauter Angst vor nem Spurwechsel einfach immer in der Mitte fahren obwohl rechts frei ist.
Aber wirklich die Allerschlimmsten sind die, die einfach nach links ziehen ohne schauen ohne blinken und sich dann wundern das die bösen Raser so dicht auffahren dabei schafft mans mit Müh und Not noch zu bremsen.
Da gibts bei mir immer mindestens eine Lichthupe. Wegen den Deppen passiert so viel.
Ich fahr auch nicht VMAX wenn viel auf der AB los ist aber es reicht ja schon 160 links und einer zieht mit 100 rüber...
Was ich da schon alles erlebt hab |
_________________ Meine Calibra Turbo Restauration: http://www.calibra-team.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=100869
Der VorgängerV6: http://calibra.cc/gallery.php?id=3107 |
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C-T Experte
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Geschrieben: 21.05.2014 - 00:01 |
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Mal copy & paste eines Berichtes:
Der Mythos, auf deutschen Autobahnen mit drei Fahrspuren dürften die Fahrer pro Richtung nicht
über längere Zeit auf dem mittleren Fahrstreifen verweilen. Schließlich heißt es doch bereits im zweiten
Paragrafen der Straßenverkehrsordnung : "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei
Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
Das lange Fahren auf der mittleren Spur ist also verboten? Nein, nicht grundsätzlich.
Der Gesetzgeber hat nämlich für Straßen, die außerhalb geschlossener Ortschaften
drei oder mehr Fahrstreifen pro Richtung haben, eine Sonderregelung festgelegt. Diese
führt er in Paragraf 7 Absatz 3c StVO mit dem ausdrücklichen Hinweis ein, sie
sei "abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren".
Was bedeutet "hin und wieder"?
Konkret erlaubt die Straßenverkehrsordnung, dass Kraftfahrzeuge den mittleren Fahrstreifen
durchgängig befahren – unter der Voraussetzung, dass zumindest "hin und wieder" rechts davon
ein Fahrzeug fährt. Es ist also nicht vorgeschrieben, dass man jede Lücke nutzen muss, die rechts
auftaucht.
Entscheidend ist, dass man keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindert, wenn man auf der
Mittelspur bleibt. Und der Gesetzgeber erlaubt offensichtlich nicht, mittig zu fahren, wenn man
allein auf der Autobahn unterwegs ist. Es stellt sich allerdings die Frage, was in dem Paragrafen
mit "hin und wieder" gemeint ist. Die Fachjuristen des ADAC sehen darin die Absicht des
Gesetzgebers, das Fahren in Schlangenlinien zu vermeiden. Könne ein Fahrer absehen,
dass er schon bald den nächsten Wagen auf der rechten Spur überholen kann, dürfe er
auf dem mittleren Fahrstreifen bleiben.
Nur: Was heißt in Kürze? Hier rät ADAC-Anwalt Jost Kärger zu der Faustregel: Könnte ein
Fahrer nach einem Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit
auf der rechten Spur fahren, dann muss er dorthin wechseln. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
in einem Urteil im Jahr 1989 ( Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II ) ein wenig konkretisiert. Aber auch das
ist noch vage.
Der Grund: Die Richter verwarfen lediglich die Regel, wonach Autofahrer zum Einscheren auf die
rechte Spur verpflichtet sind, wenn sie dort 20 Sekunden mit gleichem Tempo weiterfahren können.
Diese Pflicht, einst vom OLG Celle aufgestellt, gelte nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung,
stellten die Düsseldorfer Richter fest. Für dreispurige Straßen sei dagegen "die Dauer des möglichen
Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (...) erheblich größer zu bemessen".
Allerdings spukt die 20-Sekunden-Regel bis heute bei vielen Autofahrern auch im Hinblick auf
dreispurige Autobahnen im Kopf herum. Klar ist: Die Behauptung, die mittlere Spur diene ausschließlich
zum Überholen, ist ein Mythos, der vom Gesetz nicht gedeckt ist. Sicher ist auch: Wenn die Autobahn
leer ist oder man erst ein am Horizont auftauchendes Fahrzeug überholen wird, hat man auf der mittleren
Spur nichts verloren. |
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Gruß Andre
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C-T Legende
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Geschrieben: 21.05.2014 - 00:23 |
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Zitat: |
Also mal eine kleine "Regelkunde" für dreispurige Autobahnen... i.d.R. sind diese nämlich so konzipiert, dass normale PKW die mittlere Spur benutzen sollen und die ganz rechte für LKW, Anhänger & Busse "reserviert" ist. Gibt auch Schilder dafür die werden nur oft übersehen oder schon gleich von vorne rein vergessen aufzustellen. Ganz links können dann ja die 250er (gehör ich auch dazu) fahren. So werden eigentlich fast alle Autobahnen die dreispurig sind aufgebaut. Der Straßenbauingenieur (mein Onkel) lässt da grüßen. Man könnte sie auch geschwindigkeitsmäßig kategorisieren:
rechts = 80 - 100 km/h
mitte= 100-180 km/h
links= >180 km/h |
und wegen sowas haben wir dannd ie gnazen mittelspurschleichter...
@highdx: du schreibst "kann man auf der mittelspur verweilen, wenn man niemanden behindert" das problem ist blos, das die mittelspurschleicher idr. den schnelleren verkehr deutlich mehr behindern, als was sie nutzen daraus haben, keinen spurwechsel zu machen... wenn ich die leute seh die in der mitte weiter schleichen obwohl auf der rechten spur 1km platz ist bis zum nächsten autom, dann krieg ich echt die krise... da hab ich auch shcon mehrfach rechts überholt/überholen müssen, ich seh es nicht einw egen so nem trottel der da mit 120 rumeiert, vom gas zu gehen (weil ich z.b. 160 fahr) um den noch shcnelleren verkehr links vorbei zu lassen, damit ich dem trottel net hinten drauf fahr oder eben den schnelleren verkehr zu behindern.
meistens iseh tman diese vögel ja am sonntag wenn lkw-fahrverbot herrscht... auf solche idioten sollte die polizei mal jagd machen... |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 21.05.2014 - 00:38 |
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mariogt18 hat folgendes geschrieben: |
Aber so weit ich mich erinnern kann waren das schon immer 60+ und wurde mir damals 1985 in der Fahrschule auch so beigebracht. Ob es 1985 in der BRD ne andere Regelung gab als in der DDR weiß ich nicht glaubs aber nicht. |
In der DDR reichte eine Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h aus um eine Autobahn benutzen zu dürfen! Deshalb hatten die damaligen Multicars am Heck einen Aufkleber mit einer "52" drauf, weil sie ganz knapp drüber waren. Das heißt das man damals mit einer Simson auch auf die Autobahn konnte....unvorstellbar heutzutage ! |
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C-T Experte
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Geschrieben: 21.05.2014 - 00:42 |
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@fleischi..... ich weis wo das Problem liegt und ich gebe Dir recht. Ich habe nur den Text kopiert um den Mythos Rechtsfahrgebot rechtlich zusammen zu fassen.
Ich sage immer: Wenn man die Möglichkeit hat rechts zu fahren, dann sollte man das auch machen und nicht so wie einige: Ich kann mir auf der 3/4 spurigen Autobahn die Spur aussuchen. Wenn ich mit 120 über die Bahn fahre, habe ich definitiv die Möglichkeit nach dem überholen auf die rechte Spur zu fahren, doch die wenigsten machen das und bleiben auf der Mittleren Spur. Generell sehe ich das Mittelspur fahren nur als Kavaliersdelikt an, was ich als "kriminell" und "vorsätzlich" bezeichne ist das Ausscheren ohne zu den Blinker zu betätigen. Wegen dieser ständigen nicht blinkerei anderer Verkehrsteilnehmer durfte ich schon oft genug den so genannten Anker schmeißen. 1. Technische Änderung damit ich entspannter bin: 4K Bremsanlage mit größeren Scheiben. 2.DashCam für den Fall der Fälle das
man sich vor Gericht nur noch mit einem Videobeweis aus der Schlinge befreien kann.(Mir egal ob legal oder nicht)
Meiner Meinung herrscht auf Deutschlands Autobahnen Krieg. (Fehlt nur noch das wir immer ne Schrotflinte dabei haben um zum Recht zu kommen) |
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Gruß Andre
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C-T Kenner
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Geschrieben: 21.05.2014 - 02:04 |
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Rechtlich unbestimmt ist auch, ab wann man andere Verkehrsteilnehmer "behindert" Das kommt in deiner rechtlichen Zusammenfassung nämlich zu kurz. Ist es schon eine Behinderung des Verkehrsteilnehmers, wenn dieser durch dich als Mittelspurschleicher gezwungen wird nach links zu fahren oder wenn er wegen dir sein Tempo um 20 km/h drosseln muss oder erst bei einer stärkeren Bremsung? Das lassen die Gerichte nämlich auch offen. Da gibt es auch kein Präzedenzfall. Ich bin mir momentan auch nicht mal sicher, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen der Verkehrsleitsysteme rechtlich bindend sind. Wenn ich mich nämlich recht entsinne gibt es keine Eintragung dazu, dass diese Systeme als Schilder im Straßenverkehr durch fehlende Eintragung in der StVO oder dem STVG anerkannt sind. Das würde bedeuten sie wären nicht zwingen bindend da eine Gesetzesgrundlage für irhe Wirksamkeit fehlt. Müsste ich aber nochmal nachschlagen. Kam mir nur vorhin noch. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 21.05.2014 - 06:14 |
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Was haltet Ihr von gegenseitiger Rücksichtnahme und der Tatsache das jeder Verkehrsteilnehmer mit den Fehlern anderer zu rechnen hat?
Der Verkehr ist doch ein Speigelbild unserer Gesellschaft. Ich bin hier und da kannst Du nicht sein.
Traurig Schade und unnötig. Ich fahre grundsätlich fast nicht mehr schneller als 160 im Schnitt. Es bringt einfach nichts sich aufzuregen und evtl. noch das eigene Leben zu gefährden obgleich man weiß, dass eben solche Leute auf der Bahn sind und das sind sie immer.
Gesetze hin oder her, die Leute wird man nicht ändern können und Ihren Glauben Sachen zu wissen oder auch nicht ebenso wenig.
Und dank der gestiegenen PS-Zahl im lauf der Jahre ist innerlich jeder wie Schumacher was der Einschätzung von Geschwindigkeit nicht gerade zuträglich ist. |
_________________ Grüße Thomas
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Das Pedal rechts macht die Landschaft schnell!!!
Und bevor ich´s vergesse .. bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
Frauen ein Kompliment machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld.
Wer vor der Kurve nicht bremsen muss, hat auf der Geraden rumgeschwuchtelt. |
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C-T Legende
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Geschrieben: 21.05.2014 - 09:51 |
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Das Problem is doch auch das jeder mit seinem Dieselkackfass denkt er hat nen Rennwagen. Ich erlebe das inzwischen täglich wie da einer meint die linke Spur zu blockieren. Die Leute gucken auch immer höchst verwundert wenn sie dann rüber gehen und ich so viel mehr Schub hab, dass ich förmlich an denen vorbei fliege. Gestern aufm Heimweg ein Seat Leon 2.0 TDI mit nem Jungspund drin, ließ mich nicht vorbei. Heut Morgen aufm Weg zur Arbeit ein Octavia der meinte er sei damit Schumacher.... nervt einfach.
Heize im Alltag wirklich nicht rum, aber nervt schon wenn du jedesmal so einen Idioten beim überholen vor dir hast. |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 21.05.2014 - 10:32 |
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Viel schlimmer finde ich da die Frauen (sind leider fast wirklich nur Frauen bei denen mir das auffällt) die mit 160/170 links fahren und in keine einzige Lücke rechts fahren, obwohl das dicke langen würde und man sie locker überholen könnte. Da sind Abstände von 500-750m rechts kein Grund mal rein zu fahren. Klar sind 170 schon schneller als die meisten, aber gerade auf zweispurigen Autobahnen ist das echt nervig wenn man 5km hinter so einer Trulla fährt. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 21.05.2014 - 10:46 |
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Tippe Du mal mit 170 ne SMS oder schau was es bei Fratzenbuch neues gibt da hast keine Zeit rechts rüber zu fahren. |
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