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Beitrag: 562786 Geschrieben: 25.11.2010 - 14:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja ok, solange man das mit der Versicherung klärt, isses natürlich günstiger...die Schilder kosten bei uns glaub 16€ plus n paar Gebühren beim Amt. Aber selbst wenn man sich welche holt ohne den Wagen danach anzumelden...da kostet es glaub insgesamt maximal 70€...50€ Versicherung (gibts bei ebay, da kriegt man die EVB-Nummer direkt zugesandt) plus eben die Schilder.

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Beitrag: 562920 Geschrieben: 26.11.2010 - 10:56 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:
Ja ok, solange man das mit der Versicherung klärt, isses natürlich günstiger...die Schilder kosten bei uns glaub 16€ plus n paar Gebühren beim Amt. Aber selbst wenn man sich welche holt ohne den Wagen danach anzumelden...da kostet es glaub insgesamt maximal 70€...50€ Versicherung (gibts bei ebay, da kriegt man die EVB-Nummer direkt zugesandt) plus eben die Schilder.


ja.gif Hab ich auch schon öfter gesehen

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Beitrag: 562950 Geschrieben: 26.11.2010 - 14:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zitat (§10 FZV)
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Findet sich alles in der FZV §10:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "





- Versicherungsbestätigung besorgen (früher "Doppelkarte"), auf der Vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. §10 FZV auch abgedeckt sind, ohne diesen gesonderten Vermerk keine Fahrt möglich.



- sich bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht telefonisch) zuteilen lassen, erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen derartige Fahrten ausgeführt werden.



- das alte Kennzeichen (die Kombination) kann mittlerweile vergeben sein, es gibt gem. der FZV keine Sperr- oder automatischen Reservierungsfristen mehr, also entweder hat man das Glück (häufig aber eben nicht immer) und bekommt "sein" altes Kennzeichen auch "wieder", oder muss sich ein Neues mit der von der Zulassungsstelle genannten Kombination prägen lassen, mit dem dann ungestempelt gefahren werden darf.



- ist das Zulassungsverfahren "eingeleitet" und es existiert eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV §10, dann dürfen ALLE Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung auch ausgeführt werden. Also zur Werkstatt, dann zum TÜV/Dekra und dann zur Zulassungsstelle. Dort dann das Fahrzeug "normal" zulassen und dann ist das Zulassungsverfahren damit auch abgeschlossen.



Aber ausschließlich derartig zweckgebundene Fahrten, keine Ersatzteilbeschaffungen und auch nicht kurz zu Aldi, weil es direkt auf dem Weg liegt



Bei der Zuteilung des Kennzeichens gleich vermerken lassen, wie lange man Zeit für das Zulassungsverfahren hat. Durch Werkstattaufenthalt können es auch mehrere Tage dauern und sollte abgesprochen werden. Oft erhält man bis zu einer Woche Zeit, bis der Wagen dann auch tatsächlich zugelassen werden muss.

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Beitrag: 562984 Geschrieben: 26.11.2010 - 16:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wie siehts denn mit reservierten Kennzeichen aus? Ich bin einfach mit reservierten gefahren. War kein Problem. Wenn man hier allerdings bammel hat, würd ich einfach nen 5 Tageskennzeichen holen die 20€ sollte das einem doch wert sein.
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Beitrag: 587218 Geschrieben: 30.03.2011 - 10:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Spätestens im Juni geht es wohl los, bekomme dann hoffentlich rote Nummern von einer Werkstatt, dass der Wagen vor Ort ist zur Abnahme.
Wenn der Plan so aufgeht ist es wohl das Beste und ich laufe wegen den 5er-Platten nicht ständig hin und her.

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Beitrag: 587285 Geschrieben: 30.03.2011 - 15:49 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also bei unserer Zulassung war das immer recht easy, man bekommt die
Schilder (mit ABGELAUFENEM TüV geklebt) ausgehändigt und ist somit
automatisch gezwungen den TüV aufzusuchen.

Warum ist das woanders so kompliziert?
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Beitrag: 587286 Geschrieben: 30.03.2011 - 15:53 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Was sind n das für Kapalken bei euch? Überleg doch mal, was is wenn der Tüy seit 6Monaten abgelaufen is? Dann darfste auch mit deinen Kennzeichen normal nicht mehr fahren, weil kein Versicherungsschutz mehr besteht. Das is schon hart fahrlässig, wenn die Karren anmelden ohne Tüv, obwohl es definitiv so vorgeschrieben is...

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