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Techmodrome
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Beitrag: 727258 Geschrieben: 14.10.2015 - 10:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Naja - OPR hat es weiter oben ja schon geschrieben: Es wurde definitiv falsch kommuniziert.
Denn ich sage es nochmal: Es gibt nicht einen Handschlag mehr. Hätte man es als "Strafgebühr" kommuniziert, wäre
alles im Lot und auch nicht "angreifbar".

Und ich brauche auch nicht runterkommen - ich schreibe ja nicht in Rage sondern verwende einfach zu wenig Smiley.
Ein solcher Smiley zwinkern.gif im Post und schon käme es so rüber, wie ich es auch meine. zwinkern.gif zwinkern.gif zwinkern.gif

...und hör mir auf mit dem Thema "Einwanderung". Da gehen mir dann eigentlich sogar recht schnell die Smileys aus. Also die "lieben"
zumindest. zwinkern.gif

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Xeeran
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Beitrag: 727266 Geschrieben: 14.10.2015 - 21:53 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Xeeran hat folgendes geschrieben:
Also aus polizeilicher Sicht ist die Ausführung falsch. Wenn das Fahrzeug keinen TÜV mehr hat, dann zählt die Überschreitung der drei Monate ab dem Moment wo das Fahrzeug wieder zum TÜV gemusst hätte. D.h. wenn er im Okt. hin gemusst hätte, dann könnt er noch mit wenig Verwarngeld im Nov. und Dez. fahren ....


Er kann ja nicht fahren, oder besser gesagt er darf nicht fahren, wenn er Saison 04-10 hat. Selbst wenn er es wollte.[/quote]

Falsch. Er könnte fahren und würde ohne Versicherungsschutz ein Fahrzeug in Betrieb nehmen. Das ist aber ein anderer Straftatbestand als das in Betrieb nehmen eines Fahrzeugs ohne TÜV zwinkern.gif Sind unterschiedliche Paragraphen bzw. Vergehen.
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Beitrag: 727267 Geschrieben: 14.10.2015 - 23:49 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ohne Versicherung fahren ist doch eine Straftat und ohne Tüv fahren eine Ordnungswidrigkeit oder?

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Techmodrome
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Beitrag: 727268 Geschrieben: 15.10.2015 - 03:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zum TüV darfst Du immer fahren! Termin machen, direkten Weg nehmen.
Sonst nichts anderes anfahren, das ist erlaubt!

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Sheriff Donnerknall
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Beitrag: 727269 Geschrieben: 15.10.2015 - 06:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Techmodrome hat folgendes geschrieben:
Naja - OPR hat es weiter oben ja schon geschrieben: Es wurde definitiv falsch kommuniziert.
Denn ich sage es nochmal: Es gibt nicht einen Handschlag mehr. Hätte man es als "Strafgebühr" kommuniziert, wäre
alles im Lot und auch nicht "angreifbar".


Aussage von unserem techn. Leiter damals, was denn bei einer vertieften Untersuchung genauer geschaut würde, war:
"Dann wird der Bremsschlauch halt in die Hand genommen." hammer.gif wand.gif
Also ob wir das bei einer normalen HU net auch schon machen würden.

Aber wiegesagt, wenn es Strafgebühr heißen würde, wäre der Aufschrei noch viel größer ausgefallen. erstaunt.gif


Techmodrome hat folgendes geschrieben:
Zum TüV darfst Du immer fahren! Termin machen, direkten Weg nehmen.
Sonst nichts anderes anfahren, das ist erlaubt!


Net ganz Techmo. Du musst Deiner Versicherung trotzdem melden, dass Du vor hast zur HU an eine Prüfstelle/Werkstatt zu fahren.
Kennzeichen sind ja bei Saisonfzg eh immer direkt zum Auto zuzuordnen, wenn es auch außerhalb der Saison bewegt wird.

Der häufigste Fehler ist, dass viele mit EVB-Nr. und ihren alten Kennzeichen (ohne Zulassungsstempel versteht sich) zum TÜV fahren und der Zulassungsstelle nicht Bescheid geben bzw. das Kennzeichen reserviert haben. Das gilt rechtlich wie Fahren ohne Kennzeichen. ja.gif

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Beitrag: 727272 Geschrieben: 15.10.2015 - 10:27 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Als Betroffener würde ich gerne noch mal den TÜV Nord zitieren:

Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

(http://www.tuev-nord.de/de/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-2606.htm 15.10.2015 10:20)

Ordnungsrechtlich würde ich dass genauso sehen, daher halte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige für eine abgelaufene HU innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit schlicht für rechtswidrig. Polizeivollzugsdienst und Behörde sollten sich bei anderer Ansicht einfach mal Gedanken über das geschützte Rechtsgut, d.h. die Verkehrssicherheit machen. Allerdings zeigt aber die Praxis, dass o.g. Aneigenerstatter eben nicht opportun handeln und auch zur Sache nicht nachdenken.
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Beitrag: 727273 Geschrieben: 15.10.2015 - 11:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben:

Aber wiegesagt, wenn es Strafgebühr heißen würde, wäre der Aufschrei noch viel größer ausgefallen. erstaunt.gif

Einfach WEGLASSEN diese Abzocke! zwinkern.gif

Zitat:

Der häufigste Fehler ist, dass viele mit EVB-Nr. und ihren alten Kennzeichen (ohne Zulassungsstempel versteht sich) zum TÜV fahren und der Zulassungsstelle nicht Bescheid geben bzw. das Kennzeichen reserviert haben. Das gilt rechtlich wie Fahren ohne Kennzeichen. ja.gif


Aussage meiner Dekra: Man braucht noch nicht mal Kennzeichen! Und genau so kenne ich das auch seit JAHRZEHNTEN!

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Beitrag: 727274 Geschrieben: 15.10.2015 - 11:04 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Laut meiner Versicherung reicht es wirklich eine gültige Versicherung für die Fahrt zum Tüv zu haben.
Man könne, wenn das Kennzeichen noch reserviert sei das auch drauf machen, aber keinesfalls andere die zugelassen sind.

Ist halt dann wirklich nur reines Glück nicht angehalten zu werden biggrin.gif

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Beitrag: 727276 Geschrieben: 15.10.2015 - 11:06 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ohne Kennzeichen kenne ich das nicht. Es dürfen neue oder alte ungestempelte Kennzeichen dran sein, diese MÜSSEN aber für DIESES Fahrzeug reserviert sein. Zusätzlich muss die Versicherung informiert sein und die Fahrten im Zusammenhang mit der Wiederzulassung abdecken.

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Beitrag: 727277 Geschrieben: 15.10.2015 - 11:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
Ohne Kennzeichen kenne ich das nicht. Es dürfen neue oder alte ungestempelte Kennzeichen dran sein, diese MÜSSEN aber für DIESES Fahrzeug reserviert sein. Zusätzlich muss die Versicherung informiert sein und die Fahrten im Zusammenhang mit der Wiederzulassung abdecken.


Ich hab jetzt nochmal nachgelesen und du scheinst da recht zu haben, jedenfalls finde ich Grade nichts dazu ohne Kennzeichen zu fahren.
LINK unter 4.

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Beitrag: 727279 Geschrieben: 15.10.2015 - 14:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Mit ein bißchen scharf Nachdenken klärt sich doch die Frage nach den Kennzeichen.

Warum haben unsere Fahrzeuge Kewnnzeichentafeln und Versicherungen?

Richtig! Die Kennzeichentafeln vorn und hinten der Erkennbarkeit wegen und die Versicherung zur Absicherung von verursachten Schäden bei Anderen.
Dabei lasse ich der Vereinfachung wegen mal die Urkundeneigenschaft bewußt weg.

Wenn der Wagen nun neu zugelassen, ab- oder umgemeldet oder geprüft werden soll, gilt natürlich das oben genannte.
Außer im Saarland ...
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Beitrag: 727280 Geschrieben: 15.10.2015 - 18:53 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Techmodrome hat folgendes geschrieben:

Einfach WEGLASSEN diese Abzocke! zwinkern.gif


Alter Stichler. wave.gif

Techmodrome hat folgendes geschrieben:

Aussage meiner Dekra: Man braucht noch nicht mal Kennzeichen! Und genau so kenne ich das auch seit JAHRZEHNTEN!


Klare Falschaussage. Nicht alles glauben, was der Dekramann sagt. Lieber nen netten Herrn vom TÜV (das Original) fragen. vocalize.gif top.gif

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