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radeon
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Beitrag: 697375 Geschrieben: 10.10.2013 - 18:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

mein cousin fuhr mit hänger 140kmh.... zivi cops folgten ihm (BAB)

sie zogen ihn raus, haben aber kein messprotokoll da sie keine cam dabei hatten.

nun meinten sie, wir machen daher 120Kmh...


ein monat lappen weg, geldstrafe etc....


kann man hier dagegen angehen? geschwindigkeit schätzen??? aus 140 mal eben 120 machen? sind 40 zu viel... bei 39Kmh wäre der lappen wohl nicht weg.


wer kennt sich mit der sachlage aus?

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bigfoot
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Beitrag: 697376 Geschrieben: 10.10.2013 - 18:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

doofe antwort... ein rechtsanwalt spezialisiert auf verkehrsrecht...
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radeon
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Beitrag: 697377 Geschrieben: 10.10.2013 - 18:33 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

doofe rückantwort: was denkst du warum ich HIER frage? weil hier ein paar sind die sich mit der rechtslage sehr gut auskennen und wir uns gerade gerade gedanken drüber machen da ich es GERADE erfahren habe.... wave.gif

gibts auch konstruktiv gute antworten? gruebeln.gif

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Beitrag: 697378 Geschrieben: 10.10.2013 - 18:37 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das Nachfahren zur Geschw.-Messung ist allgem. anerkannt, wenn die Schlümpfe über eine längere Strecke (wie lange genau weiß ich nicht) in gleichbleibendem Abstand dem Temposünder nachfahren.
Der Abzug von 20Km/h ist aber ganz OK, da die Ungenauigkeit von Tacho und kleineren Abstandschwankungen sicher kleiner ist, er also tatsächlich vermul. schneller war als 120. Ein guter Anwalt kann da aber sicher was drehen, da es keine Messprotokolle o.ä. gibt, sondern nur die Aussagen der 2 Beamten.
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radeon
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Beitrag: 697379 Geschrieben: 10.10.2013 - 18:46 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

das ist eigentlich die frage: ist eine solche "hinterherfahr" messung erlaubt und anerkannt? also teils geschätzt. sonst muss im lieben DE ja alles mit einem protokoll fest gehalten sein.

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Beitrag: 697380 Geschrieben: 10.10.2013 - 18:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Definitiv JA! Das gilt eben als (wenn auch primitives) Messverfahren und nicht als Schätzen:
Schätzen ist, wenn der Polizist irgendwo steht und schätzt das das Fahrzeug A mit Geschwindigkeit X an ihm vorbei gefahren ist (wird auch ernsthaft nur in Schrittgeschw.-Bereichen so angewandt).
Aber da wohl nur um 1Km/h geht, kann ein fähiger Anwalt die Beamten evtl. ins Straucheln bringen und die Pappe retten, so meinte ich das.
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Beitrag: 697385 Geschrieben: 10.10.2013 - 19:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also ich weiß das die Geschwindigkeit in Deutschland nicht geschätzt werden hingegen in Österreich schon
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Beitrag: 697396 Geschrieben: 10.10.2013 - 21:08 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

für das vergehen steht diese strafe.

31 - 40 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 Punkte und 160 € geldstrafe und fahrverbot laut KBA.

ich würde das hinnehmen wie es ist. du weisst nie wie das vor gericht ausgeht.
wenn die cops sagen der war 140 km/h schnell. wären das je nachdem was der anhänger fahren darf 60 zu viel.

und dann kommt es erst recht dicke..

allein wie kann man mit nem hänger so schnell fahren ? hammer.gif

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Mein LE auf C³ http://calibra.cc/gallery.php?id=2835
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Wer an der Ampel nen VR6 verbrät... fährt nen XE Heizgerät! laecheln.gif

Soundprobe vom XE mit FMS Gr.A http://www.youtube.com/watch?v=63kW5YWsF78 fahrt!

neues vid im stand. zwinkern.gif http://www.youtube.com/watch?v=uyeX2iMKz5M
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Beitrag: 697398 Geschrieben: 10.10.2013 - 21:14 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wurfen82 hat vollkommen recht.

Der Anwalt muss sich jedoch was gutes einfallen lassen, da die 20km/h schon eine hohe tolleranz sind
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Beitrag: 697401 Geschrieben: 10.10.2013 - 21:56 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich selber hab's auch schon hinter mir! Ich wurde geschätzt in ner 30er, war auch zuschnell...wollte mir dann noch nen Anwalt nehmen doch der meinte das dürfen sie!
Da gib's ne Klausel für...weis aber nicht mehr wie die genau war!
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Beitrag: 697411 Geschrieben: 11.10.2013 - 07:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zustimmung, das ist rechtlich in Ordnung. Die Geschwindigkeit wurde ja auch nicht geschätzt, sondern auf einem wahrscheinlich nicht geeichten Tacho abgelesen. Nur die Toleranz ist höher als mit einem Messgerät, oder geeichtem Tacho. Probieren kann er es, aber die Chancen, was dagegen zu machen, sind gering.

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Beitrag: 697421 Geschrieben: 11.10.2013 - 12:25 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also schätzen ist schon zulässich aber nicht ganz so einfach.

Diverse Urteile besagen, dass hier ein große Erfahrung der Beamten und eine besondere Begründung (warum der beamte mit Sicherheit sagen kann, dass der Wagen zu schnell war) von nöten ist.

Geeichter Tacho wäre das nächste Stichwort glaub kaum, dass alle Zivilwagen das so haben! Ferner sind auch noch Sachen zu klären wie gleichbleibender Abstand (hierdurch verringert oder erhöhrt sich die "Verfolgergeschindigkeit") und so Sachen wie die uneingeschränkte sicht auf den "Täter".

Er muss definitiv zum Anwalt, da er als Privatperson nicht so einfach Akteneinsicht bekommt wie ein Anwalt.

Ich persönlich denke wenn die 140 vorgeworfen haben und dann 120 drauß machen wissen die ganz genau das hier etwas nicht ganz so sauber ist.

Auf keinen Fall zahlen bzw. die Schuld in irgendweiner Form anerkennen/zugegen das man überhaupt so schnell gefahren ist bis die Sache durch einen Anwalt abgewogen ist.

Bin der Meinung gelesen zu haben das immer so ca. 10% Abschlag gewährt werden. Warumgeben die dann mehr? Unsicherheit?

Gruß Thomas

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Beitrag: 697423 Geschrieben: 11.10.2013 - 12:37 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Stell dir vor, wenn man nett is und die Beamten n guten tag haben, schreiben sie öfters mal weniger auf als gemessen wurde. Hatte ich auch schon. Das is noch lange kein Grund, ihre Kompetenz in Frage zu stellen. Klar kann man krampfhaft versuchen, sich vor einer verdienten Strafe zu drücken...aber viele Hoffnungen würde ich mir da nicht machen. Wenn es so wäre, dass jedes Mal n Video- oder Fotobeweis notwendig wäre, könnte man vor jedem Polizisten auf heiligen Boden kacken und ihm den Stinkefinger zeigen und er könnte nix machen. So ist es leider nicht beim Erwischen auf frischer Tat, vor allem nicht, wenn sie zu zweit sind und ihre Aussagen sich gleichen. Das ist Beweis genug.

Ich persönlich würde erstmal den Anhörungsbogen abwarten, diesen dann unbeantwortet wegschmeißen, dann den Bußgeldbescheid abwarten...wenn er überhaupt kommt. Kommt er, kann man sehen, was die als Beweis wirklich anbringen. Dann kann man immernoch überlegen und bei vorhandener Rechtsschutzversicherung n kostenloses Beratungsgespräch abhalten. Und wenn man sich quer stellt, kann es sein, dass die 140km/h als Wert rangezogen werden, wodurch es evtl. noch teurer wird, vom Verfahren und den Anwaltskosten ganz zu schweigen.

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Beitrag: 697425 Geschrieben: 11.10.2013 - 13:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich kann mich da nur anschließen...der Anwalt hat mir nur den tip gegeben ich solle das bezahlen und es akzeptieren....es könnte noch viel teurer für mich werden!
Gut nun ging es bei mir nun um nicht viel...ich hatte mich nur geärgert das die das so machen dürfen!
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Beitrag: 697429 Geschrieben: 11.10.2013 - 14:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Von nem Tacho ablesen auf der AB ohne Foto oder Videobeweis in DE soll stichhaltig genug sein?!
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen würde zum Anwalt gehen bzw erstmal den Anhörungsbogen weschmeißen und abwarten wie Nutz schon sagte.

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