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Needles
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Beitrag: 586967 Geschrieben: 29.03.2011 - 10:50 Antworten mit Zitat Back to top

Leute ich hab nen dickes Problem, deswegen entschuldigt wenn ich die Suche nicht quäle, habe nämlich schon google gequält.

Bekam gestern Post von der Versicherung (Signal Iduna):

...Nach den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ Vers ist für die beantragte Einstufung jedoch Voraussetzung, dass Fahrzeughalter und Versicherugnsnehmer identisch sind. Ferner besteht kein Anspruch auf Anrechnung der schadensfreien Jahre aus dem Vertrag des Versicehrungsnehmers. Dem Vertrag wird nur der Schadensfreiheitsrabatt des Fahrzeughalters zugrunde gelegt...


Abschluss war im November 2010, der Brief ist vom März 2011!

Im WEb bin ich auf foglende Infos gestossen:

"K.6 Vom Versicherungsnehmer abweichender Fahrzeughalter
Ist das Fahrzeug auf einen abweichenden Fahrzeughalter zugelassen, berücksichtigen wir die Gefahrenmerkmale
des Fahrzeughalters. Ein Rechtsanspruch auf derartige vertragliche Gestaltungen (Trennung
zwischen Halter und Versicherungsnehmer) besteht nicht. Wir können die Gewährung der Trennung zwischen
Halter und Versicherungsnehmer von Bedingungen abhängig machen, die Sie zu erfüllen haben. Die
Bedingungen nennen wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einem separaten Anschreiben."
aus den Bedingungen der Signal Iduna

(3) Der Antrag auf Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages für Zweiräder, Personen- und Kombinationskraftwagen bis zu 1 t Nutzlast gilt zu den für den Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens maßgebenden Grundsätzen und zum allgemeinen Unternehmenstarif als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Eingang des Antrags an schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbaren höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Durch die Absendung der Ablehnungserklärung oder des Angebots wird die Frist gewahrt. Satz 1 gilt nicht für die Versicherung von Taxen, Personenmietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
§ 5 PflVG

Was soll ich tun? Haben die recht, habe ich Recht (und Glück) gehabt?

Klar gibts noch die Möglichkeit, meine Mutter als Halterin einzutragen, aber da ist grad Stress und iwie glaub ich nicht dass die das macht...

Wie ist eure Erfahrung bei solchen Sachen???
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Achilles84
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Beitrag: 586969 Geschrieben: 29.03.2011 - 10:55 Antworten mit Zitat Back to top

Hi,

ich bin 27 und fahre von Anfang an mit 30%. Calibras und alle anderen Autos die ich hatte, waren / sind alle auf mich zugelassen. Versicherungsnehmer ist mein Vater. Bei der HUK Coburg gar kein Problem.

Ich würde der Versicherung sagen, wenn die das nicht akzeptieren, dass du dann wechselst.

Ruf einfach an, vielleicht ist es dann schon erledigt.

Gruß

Irfan
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Needles
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Beitrag: 586970 Geschrieben: 29.03.2011 - 10:57 Antworten mit Zitat Back to top

nachtrag: von dieser regelung, dass beide identisch sein müssen, hat man mir bei der beratung NICHTS gesagt und es steht auch nicht im vertrag. lediglich der hinweis auf allgemeien bediungen der kfz vers und eben auf der homepage steht es da, ziemlichversteckt.

habe ich jetzt sonderküpndigungsrechte durch diesen umstand? weil sonst gehts ja nur bis zum ende des jahres und wenn ich wirklich als fahranfänger fürn cali berechnet werde, bin ich bald pleite...soll ja min. 180 € im monat dann sein
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nebu
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Beitrag: 586975 Geschrieben: 29.03.2011 - 11:34 Antworten mit Zitat Back to top

Nein hast du nicht da du verpflichtet bist die Bedingungen zu lesen.

@Achilles das war vor paar Jahren auch alles noch etwas anders. Einige Kumpels von mir haben 30%, weil die ein Jahr älter sind als ich. Ich musste leider damals mit 140% starten, weil die damals die Regelung geändert haben und man nur noch übernehmen kann, was man auch hätte selbst erfahren können...

Empfinde ich als großen Schwachsinn, weil dadurch wird man selbst nie im Leben Versicherungsnehmer weil es immer ein Verlustgeschäft für einen selbst ist. Abweichender Halter kostet ordentlich mehr, wodurch ich mir diesen Schritt auch gründlichst überlegen würde.
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lunimuc
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Beitrag: 586976 Geschrieben: 29.03.2011 - 11:36 Antworten mit Zitat Back to top

Also Versicherungsnehmer und getrennter Halter werden im Versicherungsvertrag angegeben! Wenn dem nicht so war... izzy.gif Komischer Versicherungsberater, würd ich mal sagen.

Hast Du ein Beratungsprotokoll unterschrieben? Wenn ja, was steht denn da so drin?

Dann wurde der Vertrag im November 2010 abgeschlossen und wurde der Vertrag erst jetzt angenommen oder stellt dieses Schreiben "nur" eine Vertragsänderung dar? In jedem Falle hättest Du ein Sonderkündigungsrecht, da sich der neue Preis ja nachteilig auswirkt.

Such Dir eine Versicherung, die die Konstellation akzeptiert. Also Du Halter und Deine Mama VN. Da gibts genug, wo das geht. Huk, Allianz, Debeka.. da sollte das kein Problem sein.

Da die Versicherung ja, anhand des Schreibens, weiß, dass VN und Halter nicht gleich sind, muss es ja faktisch im damaligen Vertrag reingeschrieben worden sein. Dann auf Falschberatung pochen und die Mehrkosten nicht akzeptieren.

Also so würd ich es machen.

Gruss, Nico ja.gif
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Needles
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Beitrag: 586978 Geschrieben: 29.03.2011 - 11:53 Antworten mit Zitat Back to top

hi, explizit steht nicht dass halter und versicehrugnsnehmer verschiedene personen sind. das hat der berater aber im fahrzeugschein gesehen und ich habs ihm auch gesagt. ich gucke nochmal nach dem protokoll!

"Dann wurde der Vertrag im November 2010 abgeschlossen und wurde der Vertrag erst jetzt angenommen oder stellt dieses Schreiben "nur" eine Vertragsänderung dar? In jedem Falle hättest Du ein Sonderkündigungsrecht, da sich der neue Preis ja nachteilig auswirkt. "

-> heisst das nicht sogar dass für die vergangenen monate der volle betrag nachgezahlt werden muss?

"Da die Versicherung ja, anhand des Schreibens, weiß, dass VN und Halter nicht gleich sind, muss es ja faktisch im damaligen Vertrag reingeschrieben worden sein. Dann auf Falschberatung pochen und die Mehrkosten nicht akzeptieren. "

-> werde die gleich anrufen und das sagen. aber habe ich anspruch die mehrkosten nicht zu zhalen??

wenns geht werd ich dieses jahr noch bei denen bleiben und im nächsten jahr ne andere...
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Achilles84
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Beitrag: 586982 Geschrieben: 29.03.2011 - 12:12 Antworten mit Zitat Back to top

nebu hat folgendes geschrieben:
Nein hast du nicht da du verpflichtet bist die Bedingungen zu lesen.

@Achilles das war vor paar Jahren auch alles noch etwas anders. Einige Kumpels von mir haben 30%, weil die ein Jahr älter sind als ich. Ich musste leider damals mit 140% starten, weil die damals die Regelung geändert haben und man nur noch übernehmen kann, was man auch hätte selbst erfahren können...

Empfinde ich als großen Schwachsinn, weil dadurch wird man selbst nie im Leben Versicherungsnehmer weil es immer ein Verlustgeschäft für einen selbst ist. Abweichender Halter kostet ordentlich mehr, wodurch ich mir diesen Schritt auch gründlichst überlegen würde.


Dadurch das mein Vater Versicherungsnehmer ist und ich Fahrzeughalter ist die Versicherung für beide Fahrzeuge im Jahr nur 40,- EUR teurer. Wenn ich jetzt mit 80% einsteigen würde, wäre es für mich weitaus schlimmer ja.gif

Diese ganzen Regelungen sind zwar auf Papier festgehalten, aber viele Versicherungsunternehmen laden einen dann doch zum 2. mal ein, wenn man ganz höflich nach der nächsten "Kündingungsfrist" frägt. Weil die lieber einen mit wenigen % versichern, als gar keinen. Ich zahle ca. 300 EUR für den V6 und den Corsa im Jahr an Versicherung, vielleicht sogar weniger. Haftpflicht.

HUK Coburg kann ich sowieso empfehlen. Klar gibt es noch günstigere, aber so kleine Versicherungen denen traue ich nicht. HUK ist ziemlich groß und so ziemlich einer der preiswertesten.

@Threadersteller....ich würde mich vielleicht auch mal auf die Sonderkündigung beruhen, wenn die mehr Geld sehen wollen und zeitgleich wo anders beraten lassen.
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Beitrag: 586984 Geschrieben: 29.03.2011 - 12:15 Antworten mit Zitat Back to top

Also was mich daran schon mal stört, dass die geschrieben haben,dass kein Anspruch auf die Prozente des Haltes besteht.
Ein Halter hat keine Prozente!! Sondern immer nur der Versicherungsnehmer.
Und ein VN kann seine Prozente auch benutzen, wenn der Halter ein völlig anderer ist, wobei das wieder dazu führt, dass eine abweichende Halterschaft die Prämie nach oben treibt.
Oder habt ihr versucht eine SFR Übertragung zu machen?

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Beitrag: 586985 Geschrieben: 29.03.2011 - 12:19 Antworten mit Zitat Back to top

wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung???

wir haben versucht, dass ich als Halter auf die Prozente meiner Mutter fahren kann! Habe ich bei der Beratugn auch so verstanden dass das klar geht!

Warum aber schicken die mir erst Monate später so nen Brief??? So viel Stress um Weihnachten kann es doch garnicht geben und außerdem sind die ja in der Pflicht, dass alles zu prüfen oder nicht???

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Beitrag: 586986 Geschrieben: 29.03.2011 - 12:21 Antworten mit Zitat Back to top

Setz dich doch mal mit dem Versicherer in Verbindung und erklär das denen doch mal. Vielleicht ist es auch nur ein "internes" Problem.
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Beitrag: 586988 Geschrieben: 29.03.2011 - 12:34 Antworten mit Zitat Back to top

Dann ist der Haken, dass deine Mutter eine höhrer SF Klasse hat, als dir zusteht.
Das heißt, du kannst nur die Klasse übernehmen,soviele Jahre du auch selber schon fährst.
Beispiel : Mama hat SF13, du fährst aber erst seit 8 jahren, dann gibts bei dem
KRB36 auch nur die 8.
Und die interne SFR Abfrage kann bei den Versicherern unter einander schon mal etwas dauern.

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Beitrag: 586993 Geschrieben: 29.03.2011 - 13:05 Antworten mit Zitat Back to top

Was hast Du denn jetzt bekommen? Ein Schreiben oder den Versicherungsschein? Und wenn Du letztes Jahr den Versicherungsschein bekommen hast, wie wurde es im Schein erwähnt?

Weil 4 Monate für den Versicherungsschein fänd ich schon krass!!! motz.gif


Sollte das jetzt erst der Versicherungsschein sein, dann haste ja noch das Widerrufsrecht innerhalb 2 Wochen nach Zustellung. Ist das aber "nur" ein Schreiben, in der sie die Bedingungen ändern, dann haste 1 Monat Kündigungsfrist ab Zustellung des Schreibens.

Wie gesagt, schau das Protokoll an!!! Wenn da der Sachverhalt mit unterschiedlichen VN und Halter steht, ist es ein Beratungsfehler und ich würd da gar nix nachzahlen! Das soll der Vertreter ausbaden...

Gruss, Nico
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Beitrag: 586999 Geschrieben: 29.03.2011 - 13:26 Antworten mit Zitat Back to top

hey,
habe nur ein Schreiben bekommen, den Versicherungsschein hab ich letztes Jahr noch gekriegt...dort steht weder dass ich der Halter bin noch dass meine Mutter der Halter ist. Das heisst ich habe Pech gehabt und muss darauf hoffen dass die Versicehrung gnade vor Recht gelten lässt. Das Protokoll muss ich wie gesagt ersma suchen

Hab den Futzi angeschrieben er möge sich bei mir melden wenn bis morgen nix ist ruf ich an und wenn das inenrhalb der Sonderkündigugnsfrist nicht geklärt wird wechsel ich die Versicherung
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Beitrag: 587003 Geschrieben: 29.03.2011 - 13:31 Antworten mit Zitat Back to top

Und was steht im Schein? Wurde im Schein Du Halter und Mutter VN bestätigt??

Wenn ja, auf alle Fälle nix nachzahlen...
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Beitrag: 587005 Geschrieben: 29.03.2011 - 13:42 Antworten mit Zitat Back to top

lunimuc hat folgendes geschrieben:
Und was steht im Schein? Wurde im Schein Du Halter und Mutter VN bestätigt??

Wenn ja, auf alle Fälle nix nachzahlen...


Nein, lediglich die PLZ des Halters steht drin. Sonst steht garnix zum Halter. Dummerweise sind die PLZ meiner Mutter und mir gleich...

Muss ich jetzt eigentlich mit ner fetten Nachzahlung rechnen? Ich denke mal ja oder?? zunge.gif
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