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Boitzer
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Beitrag: 5256 Geschrieben: 05.02.2003 - 00:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kann ich mit der Rückbeleuchtung beim TÜV vorfahren...

image

...was meint ihr ??!!!!

Danke laecheln.gif
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Beitrag: 5258 Geschrieben: 05.02.2003 - 08:23 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Leider kann das Bild icht angezeigt werden. heul.gif

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Beitrag: 5259 Geschrieben: 05.02.2003 - 13:25 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hmm... also bei mir wird das Bild angezeigt!
Alternativ schaut mal auf diese Website...

www.calibra.4t.com
(da ist nur das Bild von oben drauf)

vw?
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Beitrag: 5260 Geschrieben: 05.02.2003 - 13:28 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Jo jetz geht es. Wie sind denn die RL´s getönt? Mit Spray?

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Beitrag: 5261 Geschrieben: 05.02.2003 - 13:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich denke mal net, dass der Tüv da so genau drauf achtet. Aber kommt auf den Tüv drauf an. Wenn er dumm will, dann gibt er dir keine Plakete, da es nur Originalrückleuchten für Cali gibt und Tönungsspray net zugelassen ist!! heul.gif crash.gif

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Beitrag: 5266 Geschrieben: 05.02.2003 - 14:11 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Im Prinzip dürfte es doch kein Problem sein...
es ist ja nur die obere Reihe mit den Reflektoren geschwärzt
und nicht die Beleuchtung an sich - wenn ich nun an der
Stoßstange rote Reflektoren befestige, wäre doch alles wieder
in bester Ordnung, oder?! laecheln.gif

vw?
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Beitrag: 5268 Geschrieben: 05.02.2003 - 15:14 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das sagst du so einfach. Aber erlaubt ist das nicht. Du bräuchtest für die Rückleuchten nen Gutachten. Und das haste net. Das giobts auch net für deine Rückleuchten!! Nur mit Reflektoren ist da nix getan. So isnd sie halte, die Leut vom Tüv!! effi.gif

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Beitrag: 5321 Geschrieben: 07.02.2003 - 16:01 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Nun so einfach ist das nicht mit einfach mal zwei rückstrahler draufmachen hammer.gif hammer.gif hammer.gif

Erstens muss die nummer auf deinen original rückleuchten noch erkennbar sein, und zweitens müssen die zusätzlichen rückstrahler auch tüv geprüft sein, also nicht einfach irgendwelche draufmachen, und drittens brauchst du ein gutachten welches du bestimmt hast, oder??? lol.gif lol.gif lol.gif

Du kannst es ja versuchen, die können nicht mehr sagen als"is nich" dann musst du es halt wieder in den originalzustand bringen effi.gif

MFG
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Beitrag: 5326 Geschrieben: 07.02.2003 - 16:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@tagtraemer: So einfach ist es net, wie du dir das vorstellst. Warst wohl noch net so oft beim Tüv?! Calibrator666 hat da recht!! calibrarulez.gif

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Beitrag: 5352 Geschrieben: 08.02.2003 - 15:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wie ich oben schon gesagt habe: Wenn es dem Tüv-Prüfer net auffällt, kein Problem! Aber wenn er es merkt, dann machen die meisten net mit! Ist zumindest bei uns so!!! heul.gif

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