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C-T Urgestein
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Geschrieben: 28.01.2010 - 21:10 |
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Ohh 4 Autos im Jahr angemeldet. Das ändert natürlich alles. Wollte schon immer denjenigen kennenlernen der die entsprechenden Gesetzte gemacht hat. Aber hast es ja schon richtigt geschrieben. Du SOLLTEST es wissen.
Sorry aber der musste jetzt sein.
Dann geh mal morgen in der Kaffepause runter und frag nach. Aber da wirst jetzt eh sagen das die deine Version bestätigt haben. |
_________________ gruß Swen
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C-T Legende
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Geschrieben: 28.01.2010 - 21:13 |
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Glaub mir, ich habe schon des öfteren nachgefragt, um mir Kosten und Zeit zu sparen.
PS: Deine herablassende Art kannste dir bitte wie immer schenken... |
_________________ Greetz, Flo
Zuletzt bearbeitet von Nutz am 28.01.2010 - 21:15, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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C-T Experte
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Geschrieben: 28.01.2010 - 21:14 |
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Nutz hat folgendes geschrieben: |
Ich arbeite im Rathaus direkt über der Zulassungsstelle und melde im Jahr locker 4-5 Autos an, ich sollte es wissen.
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Da kannste bei mir eine 0 dran machen....
Btw. auf den alten Abmeldebescheinigungen stand das sogar auf der Rückseite. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 28.01.2010 - 21:16 |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 28.01.2010 - 21:20 |
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Man darf mit einem unangemeldeten Auto, wenn alle Papiere "Doppelkarte" bzw die neue NR und die dazugehörigen NR-Schilder vorhanden sind , zur/von Zulassungsstelle bzw zum/vom Tüv .
Nur auf dem schnellsten weg ohne Umwege.
Wurde auch schon angehalten von den freundlichen , nix passiert.
Habe auch bei uns beim Tüv angerufen bzw. Zulassungsstelle diesbezüglich, weil ich mir nicht sicher war. Das war letztes Jahr.
Sagen alle das gleiche.
Ausser es wurde wieder was geändert.
Vg |
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C-T Experte
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Geschrieben: 28.01.2010 - 22:54 |
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C-T Meister
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Geschrieben: 29.01.2010 - 10:28 |
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melde mich auch mal zu wort:
Hab soeben bei der zulassungsstelle in Tübingen angerufen,
mir hat man gesagt man darf auf direktem wege zur wiederzulassung eines KFZ und im mitführen einer versicherungsbestätigung(Doppelkarte) zur zulasungsstelle fahren, die kennzeichen müssen montiert sein.
Also werde ich das auch so machen im frühjahr, wenns endlich mal ned mehr schneit |
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Geschrieben: 29.01.2010 - 10:37 |
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hi!
ist nur dumm, das man sich die doppelkarte heutzutage extra ausdrucken lassen muss, da die ja mittlerweile elektronisch übermittelt wird ist zumindest bei uns so.
ich wollt nochmal auf den paragraphen zu sprechen kommen: wie sieht es denn mit der "letzten" fahrt aus? die durfte man früher lt. paragraph doch auch mit abgemeldetem fzg. machen. ist das geändert worden?
mfg
sollddie2000 |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 29.01.2010 - 12:20 |
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Hallo,
Ich wollte mal ein Auto anmelden und hatte die entwerteten KFZ-Kennzeichen vorne in die Scheibe gelegt und hinten angeschraubt,eine Doppelkarte dabei und den Brief mit.
Dann hielten mich die freundlichen an und dachten ich fahre immer so rum,daraufhin zeigte ich ihnen die Doppelkarte und erklärte ihnen alles.
Daraufhin ließen sie mich fahren(wollten nur das Geld für das nicht angeschnallt haben).
Hab dann nochmal nachgefragt und der Polizist sagte das es zulässig ist so zur Zulassungsstelle zu fahren.
Soweit ich weiß ist es zulässig mit entstempelten Kennzeichen bis nach Hause zu fahren, da der Versicherungsschutz bis 0.00 Uhr des selben Tages gilt.
MfG
Manni |
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C-T Experte
Themenstarter
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Geschrieben: 29.01.2010 - 16:21 |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 29.01.2010 - 16:27 |
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Die Doppelkarte an sich gibt es nicht mehr , du kannst die EVB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer) telefonisch bei deiner Versicherung erfragen.
Mit dieser dann auf die Zulassungsstelle und es geht weiter wie gewohnt.
Vg |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 29.01.2010 - 16:38 |
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Nutz hat folgendes geschrieben: |
Glaub mir, ich habe schon des öfteren nachgefragt, um mir Kosten und Zeit zu sparen.
PS: Deine herablassende Art kannste dir bitte wie immer schenken... |
Naja, die bei uns da sind eh net die hellsten...^^...
Es ist jedenfalls so, dass man nach den abmeldung am selben tag noch auf direkten weg nach hause fahren darf...
Versichert ist das Auto auf jeden fall bis 24:00 Uhr des abmeldungstages...
Fahrten zum TÜV usw. können angebl. auch mit einer Versicherungsbestätigungskarte unternommen werden, da ich das aber nicht selbst genau WEISS, werd ich mich in dem punkt net drüber streiten ^^
MfG, Micha |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 06.04.2010 - 15:31 |
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Klar darf er hin und zurück fahren.
Also so mach ichs jedenfalls immer
Der Versicherungsschutz läuft ja schließlich noch bis 23:59 Uhr des Tages, an dem er sein Auto abmeldet!
Hab bei der Zulassungsstelle auch mal nachgefragt, zum An- u. Abmelden darfste reinfahren und sogar mitm abgemeldeten Auto bis zum TÜV in deinem Landkreis.
Is zwar i-wie blöd zu verstehn, denn was machste wennst noch keine Nummernschilder hast für dein Fahrzeug? Hab ich mir auch schon öfter nen Kopf drum gemacht^^
Aber ja, er darf mit dem abgemeldeten Fahrzeug noch heimfahren!
Grüße Wank* |
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Meine Sparbüchsen:
92er C20NE - Winterauto - 216 TKM
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C-T Legende
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Geschrieben: 06.04.2010 - 15:36 |
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Okay...also laut der Aussage kann ich meinen abgemeldeten Turbo umherfahren ohne Kennzeichen, weil ich hab ja noch keine. Er braucht Tüv, also sind alle Fahrten "Tüv-Fahrten", falls mal wer fragt...hab ich den Tüy hinter mir, sind es "Fahrten zur Zulassungsstelle"...klingt alles sehr logisch und ich möchte wirklich wissen, was passiert, wenn ich dann n Unfall baue. |
_________________ Greetz, Flo |
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