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calibrakarle
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Beitrag: 500184 Geschrieben: 28.01.2010 - 19:50 Antworten mit Zitat Back to top

hallo

kumpel hat sich n anderes auto gekauft (ist abgemeldet)

seins ist noch angemeldet

er hat aber niemand mit dem er auf die zulassungsstellen fahren kann

jetzt die frage:
darf er mit seinem auto (noch angemeldet) an die zulassungsstelle fahren das kennzeichen (kennzeichen bleibt gleich, müsste aber egal sein) ummelden auf sein neues auto und dann aber mit den kennzeichen sein ja nun abgemeldetes auto noch nach hause fahren?

lg marcel

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Beitrag: 500195 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:05 Antworten mit Zitat Back to top

Offiziell nein, weil abgemeldet. Sonst könnte jeder mit seinem Auto hinfahren, es abmelden und nach hause fahren. Oft drücken die Polizisten aber n Auge zu, wobei ich das nicht riskieren würde.

Er solls wie jeder andere Mensch auch machen: Anderes Auto nehmen (Vater, Bekannter, sonst wer), sich von jemandem hinbringen lassen (irgendwen kannt man IMMER) oder eben mit Bus und Bahn fahren. Kein Straßenverkehrsamt ist unerreichbar für Leute ohne Auto. zwinkern.gif

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Auto: Opel Calibra
Beitrag: 500197 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:11 Antworten mit Zitat Back to top

hmm joah irgendwie ja schon ogisch nur ich eminte mal irgendwo was gehört zu haben das die direkten fahrten hin und zurück erlaubt seinen .. aber weis es ja nemme genau und wollt mich deshalb mal hier schlaumachen

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Beitrag: 500199 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:14 Antworten mit Zitat Back to top

hallo, ja ist zulässig weil der Versicherungsschutz bis 0:00 Uhr des selben Tag gilt. Allerdings darf man nur ne einfache Strecke zum Abstellplatz Fahren. Also keine einkäufe etz mehr zwinkern.gif

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Beitrag: 500200 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:14 Antworten mit Zitat Back to top

Sind definitiv verboten, da der Versicherungsschutz sofort erlischt, sobald die Schilder entwertet sind. Er könnte sich direkt vorort noch Kurzzeitkennzeichen für den grad abgemeldeten Wagen drucken lassen, das wär noch ne Möglichkeit, allerdings is das nicht billig. Dann kann er den Wagen aber noch 5 Tage lang bewegen und ggf. so leichter verkaufen.

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Beitrag: 500202 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:14 Antworten mit Zitat Back to top

Na klar darf man das.
§10 fzv.
Hier mal ein ensprechender Auszug:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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Beitrag: 500203 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:15 Antworten mit Zitat Back to top

Wenn du dein auto abmeldest ist es noch bis 24 uhr zugelassen ! du kannst also noch damit fahren ! müssen aber die schilder montiert sein !
und mit dem neuen auto darfst du auch auf direkten wege zur zulassungstelle fahren allerdings nur wenn du eine vericherung hast , was ja der fall sein sollte wenn du das auto anmelden willst ! izzy.gif

und so wie ich das verstanden habe soll das neue auto das alte kennzeichen bekommen ? dann musste eigentlich warten bis zum nächsten tag , den wie gesagt der alte ist ja noch bis 24h zugelassen !


Zuletzt bearbeitet von Lukkie am 28.01.2010 - 20:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag: 500204 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:15 Antworten mit Zitat Back to top

Warum holt er sich nicht für den einen Tag nen Rotes Kennzeichen?
Dann kann er mit dem abgemeldeten Fahrzeug nach Hause fahren oder wohin auch immer.

Fährt dann nächsten tag oder am gleichen mit dem angemeldeten Fahrzeug wieder hin und gibt das Kennzeichen ab.

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Beitrag: 500207 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:23 Antworten mit Zitat Back to top

BamBam hat folgendes geschrieben:
...dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind...


Sind sie das? Hat er die? Nein, also ist es auch nicht erlaubt. Entwertete Schilder sind keine ungestempelten, zumal die Versicherung nicht in Kenntnis gesetzt ist. Bei uns ist es definitiv verboten. Genau deswegen brauchte ich auch Kurzzeitkennzeichen, um zum Tüv zu kommen. ja.gif


Lukkie hat folgendes geschrieben:

und mit dem neuen auto darfst du auch auf direkten wege zur zulassungstelle fahren allerdings nur wenn du eine vericherung hast , was ja der fall sein sollte wenn du das auto anmelden willst ! izzy.gif


Erstens darf man sicherlich nich mit entwerteten Schildern bis 24Uhr noch rumheizen, zweitens impliziert das Zizat von dir, dass ich theoretisch auch n gekauftes, abgemeldetes Auto von irgendwo her abholen kann mit ner Versicherungsbestätigung, um es bei mir dann anzumelden. Dem ist aber nicht so, für solche Fahrten braucht man ein Kurzzeitkennzeichen, die gibt es ja nicht umsonst.

Naja, bei 99% der Leute gehts eh gut, weil kaum einer auf genau so ner Fahrt angehalten wird. Aber ich kenne mindestens zwei Leute, die deswegen richtig Ärger bekommen haben.

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Beitrag: 500212 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:32 Antworten mit Zitat Back to top

Nutz hat folgendes geschrieben:
BamBam hat folgendes geschrieben:
...dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind...


Sind sie das? Hat er die? Nein, also ist es auch nicht erlaubt. Entwertete Schilder sind keine ungestempelten, zumal die Versicherung nicht in Kenntnis gesetzt ist. Bei uns ist es definitiv verboten. Genau deswegen brauchte ich auch Kurzzeitkennzeichen, um zum Tüv zu kommen. ja.gif


Ich glaube nicht, das es für eueren Bezirk eine andere Regelung gibt.

Es ist definitiv erlaubt, mit entstempelten Kennzeichen am Tag der Abmeldung nach Hause zu fahren.

Versicherung muss bei der Abmeldung auch nicht informiert werden, da der Tag eh voll berechnet wird.

Zulassung ist so auch möglich, wenn man die richtigen Kennzeichen besitzt, direkt zur Zulassungsstelle fährt und die Versicherung davon in Kenntnis setzt (Versicherungsbestätigung nötig).

Im vorliegendem Fall ist es aber nicht legal, mit dem umgemeldeten Kennzeichen zu fahren.

Lösung wäre, die alten Kennzeichen entstempeln zu lassen und sich neue Kennzeichen für das andere Auto machen zu lassen (Nr. kann ja gleich sein).
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Lukkie
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Beitrag: 500216 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:41 Antworten mit Zitat Back to top

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und wie grad schon geschrieben darfst wenn du alle unterlagen und passende kennzeichen hast sogar zum tüv fahren , wenn es für die zulassung nötig ist !


Zuletzt bearbeitet von Lukkie am 28.01.2010 - 20:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag: 500217 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:42 Antworten mit Zitat Back to top

Aufgrund des genannten Paragrafen war ich auch der Meinung das passt.

Bis ich am 8.12. am späten Nachmittag auf Saison umgemeldet hab.

Wunderlicherweise habe ich nämlich vom Finanzamt die Steuer und von der Versicherung den Beitrag inklusive des 8.12. zurückbekommen. psycho.gif

Da kann ich doch nicht versichert sein, wenn ich quasi keinen Beitrag für den Tag gezahlt hab. wiejetzt1.gif
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Beitrag: 500220 Geschrieben: 28.01.2010 - 20:54 Antworten mit Zitat Back to top

Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein auch wenn es hier manche echt nicht raffen. Und immer jemanden kennen der schon mal....
Naja lassen wir das.
Die fahrten sind zur Zulassungsstelle sind bei deiner Versicherung erfasst mit der aushändigung der Doppelkarte. Fakt.
24 Stunden darf man mit dem Auto nicht fahren. Steht doch auch in dem §. Zur Zulassungstelle, zum tüv usw. dementsprechen auch wieder zurück.
Das mach ich immer so.
Irgendwo ein Auto kaufen und dann damit nach Hause und dann zur Zulassung geht auch nicht weil man es ja nicht im entsprechenden Bezirk ist usw.
Einfach mal lesen und verstehen.
Und wer es nicht glaubt kann morgen ja mal bei der Zulassungsbehörde anrufen und fragen.
Aber bevor dann gleich wieder einer kommt das er da jemanden kennt der schon mal......Beweise!!!

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Beitrag: 500227 Geschrieben: 28.01.2010 - 21:03 Antworten mit Zitat Back to top

hatten nicht 24 stunden geschrieben , sonder bis 24 uhr ! da ja steuern und versicherung für ganze kalendertage bezahlt werdn ! will mich da aber nicht festlegen !
und allen zweifler kann ich auch nur sagen ; einfach mal bei zulassungstelle oder polizei anrufen !
ich habs auch schon ein paar mal gemacht und auch immer ohne probleme , wenn man sich an die spielregeln hält !
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Beitrag: 500229 Geschrieben: 28.01.2010 - 21:05 Antworten mit Zitat Back to top

Ich arbeite im Rathaus direkt über der Zulassungsstelle und melde im Jahr locker 4-5 Autos an, ich sollte es wissen. zwinkern.gif

Viele machen es so, manche fallen damit auf die Schnauze, ganz einfach. Kurzzeitkennzeichen gibt es für Überführungsfahrten, diese schließen Anmeldung und Abmeldung, Tüvfahrten etc mit ein. Wer mit toten Kennzeichen fährt, riskierts eben. Früher wars noch möglich, da hat man einfach gesagt "Ich fahr grad zum Tüv" und gut war, heute is das nicht mehr so einfach. Ich habs einmal riskiert und bin mit nem blauen Auge davon gekommen, andere haben Strafe kassiert.

Mir persönlich isses scheissegal, ob ihr es macht oder nich, ich halte das Ganze eh für Bürokratie-Müll. Er wollts aber wissen...

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