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born1968
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Beitrag: 467323 Geschrieben: 28.08.2009 - 19:31 Antworten mit Zitat Back to top

Moin,

wie rechnet die Versicherung ab, wenn durch einen Hagelschaden ein wirtschaftlicher Totalschaden ensteht?
Wiederbeschaffungswert abzüglich 150€ Selbstbeteiligung?

Bis zu wieviel Prozent dürfen die Rep. kosten über dem Restwert des Fahrzeugs liegen, so das er doch noch repariert wird?
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fredy67
C-T Meister
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Beitrag: 467427 Geschrieben: 29.08.2009 - 15:18 Antworten mit Zitat Back to top

Hallo born1968,

ich hatte neulich noch gelesen, dass es einen Versicherungsfall gab, wo ein Auto repariert werden sollte, obwohl es ein Totalschaden war. Nach einigen Verhandlungen war das Endergebniss, dass bis zur 130% gezahlt werden, wenn das Auto noch mindestens 1/2 Jahr gehalten und nicht sofort verkauft wird. Bei direkter Auszahlung der Summe wird die Märchensteuer abgezogen, ob da noch deine Selbstbeteiligung runter geht kann ich nicht sagen.

Viele Grüße...Fred
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Energie_83
C-T Experte
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Beitrag: 467455 Geschrieben: 29.08.2009 - 18:00 Antworten mit Zitat Back to top

Moin, hatte ja vor kurzem bei dem Wagen meiner Freundin nen Hagelschaden! Da ham wa uns ein wenig drüber informiert!

Die Versicherung schickt nen (unabhängigen) Gutachter raus der sich den Wagen vornimmt! Dieser Gutachter schaut nicht nur auf den Hagel, etc, sondern auch auf den Allgemeinzustand des Fahrzeuges! Wenn der Wagen optisch TOP in Schuss ist KANN die Versicherung bis 30% über den Wiederbeschaffungswert auszahlen! Abzüglich der SB natürlich!

Edit: Die Märchensteuer wurde bei uns NICHT abgezogen! Allerdings Stellt die Versicherung den Wagen ins Intranet auf welches Händler Zugang haben. Hier können sich Händler anhand vom Fotos den Wagen Online ansehen und drauf bieten. Dem Händler der den Zuschlag der Versicherung bekommt kann man dann sein Auto verkaufen. Der Betrag den der Händler dir bzw. der Versicherung noch für das Auto geben wird zieht die sie bei der Summe die du von ihr bekommst ab. Dann ist es dir selbst überlasssen ob du mit der Kohle zufrieden bist und deine Karre weiterfährst, dem Händler für die Summe den Wagen gibst oder versuchst ihn auf dem freien Markt zu verkaufen. (Das Angebot des Händlers MUSS er 14 Tage halten!!)
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born1968
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Beitrag: 467461 Geschrieben: 29.08.2009 - 19:31 Antworten mit Zitat Back to top

Moin,

danke für die Infos prost.gif
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