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C-T Lehrling
Dabei seit: 13.02.2007
Beiträge: 25
Wohnort: D-NRW
Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 13.08.2008 - 16:04 |
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Hi,
wollte heute ein paar neue Teile beim TÜV abnehmen lassen und bei der Gelegenheit auch gleich mal das Sportlenkrad (schon vom Vorbesitzer eingebaut) eintragen.
Nach knapp zwei Stunden dann das Problem: Das Gutachten für das Raid 13 - Lenkrad sowie die Airbagrückrüstung per Nabe 691 ist zwar vorhanden, die Einbaubestätigung der Werkstatt fehlt aber...
Das Formular sollte der Einbauanleitung der Nabe beiliegen, diese fehlt mir.
Wäre also cool, wenn jemand noch das "blanko" Einbaubestätigungsformular hätte... |
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Geschrieben: |
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C-T Meister
Dabei seit: 08.11.2007
Beiträge: 296
Auto: Opel Insignia B Sportstourer GSI Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 13.08.2008 - 18:52 |
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Servus,
ich fahre das gleiche System. Bei mir war auch keine Einbaubestätigung dabei. Ich habe mir von einer Werkstatt was schreiben lassen. Die Dekra hat bei mir 3STD!! dafür gebraucht. Erst als sie den Hersteller angerufen haben, habe ich es eingetragen bekommen. Obwohl alles in ordnung war und stimmte, wolllten die es nicht eintragen. Bin damals fast wahnsinnig geworden.
Viel Erfolg |
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C-T Meister
Dabei seit: 06.04.2008
Beiträge: 320
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Auto: Opel Astra J Z14LET?
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Geschrieben: 13.08.2008 - 19:10 |
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Ist dieses System zu empfehlen?! Taugts was?!
Weil ich will ein Sportlenkrad und aber dafür keine 400 € für das Raid Silberpfeil ausgeben.
Was kommt finanziell mit dem Rückrüstsystem auf einen zu?!
Gruß Michi |
_________________ http://calibra.cc/gallery.php?id=2618
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01.04.2008 - 06.09.2009 Calibra 2.5 V6 Keke Rosberg Nr. 303
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26.09.2010 Astra J 1.4 Turbo Sport |
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C-T Lehrling
Themenstarter
Dabei seit: 13.02.2007
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 14.08.2008 - 17:15 |
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So... nachdem erst keine Antwort von raid kam, habe ich die Einbaubestätigung nun doch noch über raid anfordern können. Kurz von einer Werkstatt ausfüllen lassen, damit waren die Eintragungen dann kein Problem mehr.
Weiterempfehlen würde ich das System übrigens nicht unbedingt, da halt der Fahrerairbag verloren geht. Von den Kosten her liegt man auch bei knapp 150 € für Lenkrad + No-Airbag-Nabe, und der Einbau muss (theoretisch) wegen dieser Einbaubestätigung in einer Werkstatt erfolgen. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 14.08.2008 - 18:23 |
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ich hab gleich des ganze Airbag System rausgeworfen |
_________________ Ich liebe den Calibra, es ist einfach "mein Auto".
Golf wird nicht gefahren, sondern gespielt !!
Fahrzeughistorie: VW Polo 1, Peugeot 305,VW Polo 1,VW Scirocco 2,VW Derby 1,VW Jetta 2,Calibra C20XE,Corsa A (Winter),Corsa A (Winter),Astra F Caravan, Calibra C20XE (Sommer, Alltag), Calibra C20NE (Winter R.I.P. 06.12.2020),Calibra C20LET (Sommer, Spassauto), Audi A4b5 VFl. (Winter) |
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C-T Experte
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Geschrieben: 22.06.2014 - 12:18 |
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Moin,
ich greif dieses Thema mal auf, da ich ein ähnliches Problem bekommen könnte.
Habe ein neues Raid "R", welches ich in Kürze zusammen mit meiner alten höhenverstellbaren Lenkstange einbauen möchte.
Den Unterlagen für das Lenkrad liegt eben diese zwingend erforderliche auszufüllende Einbaubestätigung bei.
Nun meine Frage:
MUSS das eine Werkstatt ausfüllen, oder darf das auch jemand sein, der in keiner Werkstatt arbeitet, aber ein solches Zertifikat für das Ein- und Ausbauen von Airbags hat?
Gruß
Andy |
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C-T Meister
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Geschrieben: 22.06.2014 - 15:50 |
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AndyIsHere hat folgendes geschrieben: |
Moin,
ich greif dieses Thema mal auf, da ich ein ähnliches Problem bekommen könnte.
Habe ein neues Raid "R", welches ich in Kürze zusammen mit meiner alten höhenverstellbaren Lenkstange einbauen möchte.
Den Unterlagen für das Lenkrad liegt eben diese zwingend erforderliche auszufüllende Einbaubestätigung bei.
Nun meine Frage:
MUSS das eine Werkstatt ausfüllen, oder darf das auch jemand sein, der in keiner Werkstatt arbeitet, aber ein solches Zertifikat für das Ein- und Ausbauen von Airbags hat?
Gruß
Andy |
Hi,
ja der Airbagausbau muss durch eine geeignete Fachwerkstatt erfolgen. D.h. eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt (=FOH).
Die Bestätigung muss deshalb immer von einem Vertragshändler abgestempelt sein.
Die beste Lösung wäre, wenn Du jemanden kennst der bei nem Opelhändler arbeitet, der Dir das privat macht und dann auf der Arbeit abstempeln lässt.
mfg |
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C-T Experte
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Geschrieben: 22.06.2014 - 20:46 |
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Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben: |
AndyIsHere hat folgendes geschrieben: |
Moin,
ich greif dieses Thema mal auf, da ich ein ähnliches Problem bekommen könnte.
Habe ein neues Raid "R", welches ich in Kürze zusammen mit meiner alten höhenverstellbaren Lenkstange einbauen möchte.
Den Unterlagen für das Lenkrad liegt eben diese zwingend erforderliche auszufüllende Einbaubestätigung bei.
Nun meine Frage:
MUSS das eine Werkstatt ausfüllen, oder darf das auch jemand sein, der in keiner Werkstatt arbeitet, aber ein solches Zertifikat für das Ein- und Ausbauen von Airbags hat?
Gruß
Andy |
Hi,
ja der Airbagausbau muss durch eine geeignete Fachwerkstatt erfolgen. D.h. eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt (=FOH).
Die Bestätigung muss deshalb immer von einem Vertragshändler abgestempelt sein.
Die beste Lösung wäre, wenn Du jemanden kennst der bei nem Opelhändler arbeitet, der Dir das privat macht und dann auf der Arbeit abstempeln lässt.
mfg |
Wie jetzt??? Zwingend Vertragswerkstatt, nicht irgendeine Werkstatt? Davon höre bzw. lese ich jetzt zum 1. mal. Das steht auch nirgends in den Unterlagen des Lenkrades. Da steht nur, dass es eine für den Airbageinbau zertifizierte Werkstatt sein muss. Danke übrigens für die Antwort |
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Geschrieben: 22.06.2014 - 23:10 |
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Eine Airbag zertifizierte Werkstatt reicht. Du musst nicht zwingend zu FOH. Einzig allein kann das eintragen selber sein, denn Du musst nen Tüv Mann finden der das einträgt. Ich bin letztes Jahr den ganzen Tag durch die Gegend gefahren, dacht einfach mit Unterlagen zum Tüv und gut ist, aber nix da. Dem letzten Prüfer hab ich dann die richtigen Fragen gestellt und der hat sich erst mal ans Telefon geklemmt (45 min) um zu prüfen ob das überhaupt geht. Letztendlich habe ich es eingetragen bekommen. Scheinbar ist es in meiner Gegend generell problematisch etwas eingetragen zu bekommen. |
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Gruß Andre
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C-T Meister
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Geschrieben: 23.06.2014 - 07:01 |
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Hi,
wenn beim Airbagrückrüstset ein Teilegutachten dabei ist (bei Raid meistens), dann hast Du Recht. Dann reicht eine für Airbagarbeiten zertifizierte Werkstatt aus.
Weil dann die Auflagen des Teilegutachtens erfüllt sind. Ist schon lange her, wo ich so ein Gutachten in der Hand hatte.
Aber bei einer Einzelabnahme - ohne Gutachten - wäre für eine Austragung der FOH vonnöten.
Weil es steht in einer Arbeitsanweisung drin, dass "diese Arbeiten von einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchzuführen sind".
Ich sage es hier noch einmal. Es gibt keine 100%festen Spielregeln. Bestimmte Fachgremien bzw. Arbeitskreise treffen sich mehrmals und legen etwas fest, was nicht rechtlich eindeutig ist. In zwei Arbeitsanweisungen steht nicht drin, dass es der Vertragshändler ausführen muss und in einer stehts drin.
mfg |
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C-T Experte
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Geschrieben: 23.06.2014 - 12:26 |
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Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben: |
Hi,
wenn beim Airbagrückrüstset ein Teilegutachten dabei ist (bei Raid meistens), dann hast Du Recht. Dann reicht eine für Airbagarbeiten zertifizierte Werkstatt aus.
Weil dann die Auflagen des Teilegutachtens erfüllt sind. Ist schon lange her, wo ich so ein Gutachten in der Hand hatte.
Aber bei einer Einzelabnahme - ohne Gutachten - wäre für eine Austragung der FOH vonnöten.
Weil es steht in einer Arbeitsanweisung drin, dass "diese Arbeiten von einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchzuführen sind".
Ich sage es hier noch einmal. Es gibt keine 100%festen Spielregeln. Bestimmte Fachgremien bzw. Arbeitskreise treffen sich mehrmals und legen etwas fest, was nicht rechtlich eindeutig ist. In zwei Arbeitsanweisungen steht nicht drin, dass es der Vertragshändler ausführen muss und in einer stehts drin.
mfg |
Ich möchte ja nichts austragen lassen. Original Opel Airbaglenkrad raus, Raid Airbaglenkrad rein und ja, das ist eine sogar eine ABE dabei. Diese gilt jedoch nur in Verbindung mit der ausgefüllten Einbaubestätigung |
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Geschrieben: 23.06.2014 - 12:31 |
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AndyIsHere hat folgendes geschrieben: |
Ich möchte ja nichts austragen lassen. Original Opel Airbaglenkrad raus, Raid Airbaglenkrad rein und ja, das ist eine sogar eine ABE dabei. Diese gilt jedoch nur in Verbindung mit der ausgefüllten Einbaubestätigung |
ich denke mal, dass dann die "airbag-fachwerkstatt" reicht und wenn du dir unsicher bist: fahr zum "tüffer" deines vertrauens und frag nach zur sicherheit kannst du dir ja auch eine kopie der einbaubestätigung machen, falls es dann am schluß doch der FOH sein muss. dann hast du eine bestätigung in reserve
mfg
sollddie2000 |
_________________ Man kann vielleicht alles essen, aber nicht alles wissen
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Geschrieben: 23.06.2014 - 12:37 |
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AndyIsHere hat folgendes geschrieben: |
Ich möchte ja nichts austragen lassen. Original Opel Airbaglenkrad raus, Raid Airbaglenkrad rein und ja, das ist eine sogar eine ABE dabei. Diese gilt jedoch nur in Verbindung mit der ausgefüllten Einbaubestätigung |
Genau, es ist eine ABE und Teilegutachten: So lange alles Original ist, Eibaubestätigung von einer Airbag zertifizierten Werkstatt ausfüllen und Stempeln lassen und glücklich sein. So bald Rad/Reifen/Fahrwerk etwas geändert worden ist MUSS das Lenkrad eingetragen werden. Dafür benötigt man den roten Zettel (ABE/Gutachten) und die Einbaubestätigung. Der Airbag bleibt weiter eingetragen, da durch das Rückrüstsystem die Funktionstüchtigkeit des Beifahrerairbags bestehen bleibt und dem System nur ein vorhandener Fahrerairbag vorgegaukelt wird. |
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Gruß Andre
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Geschrieben: 23.06.2014 - 12:53 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
AndyIsHere hat folgendes geschrieben: |
Ich möchte ja nichts austragen lassen. Original Opel Airbaglenkrad raus, Raid Airbaglenkrad rein und ja, das ist eine sogar eine ABE dabei. Diese gilt jedoch nur in Verbindung mit der ausgefüllten Einbaubestätigung |
ich denke mal, dass dann die "airbag-fachwerkstatt" reicht und wenn du dir unsicher bist: fahr zum "tüffer" deines vertrauens und frag nach zur sicherheit kannst du dir ja auch eine kopie der einbaubestätigung machen, falls es dann am schluß doch der FOH sein muss. dann hast du eine bestätigung in reserve
mfg
sollddie2000 |
Gute Idee, das Ganze vorher zu kopieren. Mir ging es eigentlich eher darum ob es auch möglich ist, dass eine Privatperson, die ein solches Zertifikat (Einbau von Airbaglenkrädern) besitzt, aber nicht in einer Werkstatt arbeitet mir diese Einbaubestätigung ausfüllen darf.
Ich habe sein Zertifikat gesehen. Diese Frage wurde hier ja nun soweit mit "Nein" beantwortet. Muss ich akzeptieren, aber nicht verstehen.
Danke soweit erstmal. Wie kommt HighDx immer auf "Austragen" |
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C-T Experte
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Geschrieben: 23.06.2014 - 13:01 |
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AndyIsHere hat folgendes geschrieben: |
sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
AndyIsHere hat folgendes geschrieben: |
Ich möchte ja nichts austragen lassen. Original Opel Airbaglenkrad raus, Raid Airbaglenkrad rein und ja, das ist eine sogar eine ABE dabei. Diese gilt jedoch nur in Verbindung mit der ausgefüllten Einbaubestätigung |
ich denke mal, dass dann die "airbag-fachwerkstatt" reicht und wenn du dir unsicher bist: fahr zum "tüffer" deines vertrauens und frag nach zur sicherheit kannst du dir ja auch eine kopie der einbaubestätigung machen, falls es dann am schluß doch der FOH sein muss. dann hast du eine bestätigung in reserve
mfg
sollddie2000 |
Gute Idee, das Ganze vorher zu kopieren. Mir ging es eigentlich eher darum ob es auch möglich ist, dass eine Privatperson, die ein solches Zertifikat (Einbau von Airbaglenkrädern) besitzt, aber nicht in einer Werkstatt arbeitet mir diese Einbaubestätigung ausfüllen darf.
Ich habe sein Zertifikat gesehen. Diese Frage wurde hier ja nun soweit mit "Nein" beantwortet. Muss ich akzeptieren, aber nicht verstehen.
Danke soweit erstmal. Wie kommt HighDx immer auf "Austragen" |
Versuch es beim Tüv, ob die deinen Privatmann mit Zertifikat akzeptieren. Er sollte auf jeden Fall die Zertifikatsnummer auf die Bestätigung schreiben, sowas kommt immer gut an und wurde mir damals bei der Eitragung des Minikat´s empfohlen. Und von Austragen habe ich nie etwas geschrieben, sondern: Der Airbag bleibt weiter eingetragen (da ja der Beifahrerairbag erhalten bleibt). Austragen kann man das ganze System nur schwehr, weil es ja eine Verschlechterung der Sicherheitsmaßnahmen ist, was Dir auch zum Problem beim Eintragen des Lenkrades werden kann aber nicht muss, da ja immer noch der Prüfer entscheidet ob er es einträgt oder nicht. |
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