Autor | Nachricht |
C-T Kenner
Dabei seit: 23.02.2004
Beiträge: 70
Wohnort: D-18055, Rostock
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Geschrieben: 03.03.2004 - 13:11 |
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Zitat: |
Stimmt nicht ganz...
Stell dir mal vor du baust einen schweren Unfall, weil zum beispiel die Federn nicht richtig eingebaut waren. Du hast keinen Versicherungsschutz. Und im nachhinein sagen "aber ich wollte das doch eintragen lassen" zieht nicht. |
Worauf bezieht sich Dein Kommentar?
Aber Du hast recht, es ist immer eine heikle Angelegenheit. Im Prinzip ist diese Vorgehensweise auch nur eine "Regellücke", die man da ausnutzt.
Ursprünglich gehts wahrscheinlich darum, dass man zum Prüfer hin muß und er keine Hausbesuche macht/machen kann (Equipment). Der Gestetzgeber muß uns aber die Möglichkeit geben, unser Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Also wird es irgendwo diese "Eine Fahrt frei"-Klausel geben. Für diese Fahrt kann Dir niemand eine StVO-Zulassung geben. Der Gesetzgeber könnte uns höchstens zwingen, das Fahrzeug zur Prüfstelle zu transportieren (z.B: auf nem LKW). Ich bin aber froh, das es nicht so ist.
Was die Versicherung dazu sagt, weiß ich nicht. Du kannst aber davon ausgehen, dass Du im Schadensfall ordentlich zu kämpfen hast. Wenn es eindeutig ist, dass der Unfall durch die (noch) nicht zugelassenen Teile ausgelöst wurde, wirst Du kaum eine Chance haben.
MfG Noryn |
_________________ Diese begnadete Sphäre, die die Menschen Erde nennen. Und gefangen in dieser Welt des Wahnsinns stehe ich, der Silberne Surfer. |
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Geschrieben: |
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C-T Kenner
Dabei seit: 09.07.2003
Beiträge: 67
Wohnort: D-65388 Schlangenbad
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Geschrieben: 03.03.2004 - 13:23 |
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kai2003 hat folgendes geschrieben: |
hab eben mit der dekra telefoniert die meinten mehr als mir sagen das es unverzüglich eingetragen werden muß können die bullen mir nit und da ich n teil der papiere erst freitag bekomme muß es halrt so lang warten danke euch leute
gruß kai |
Darauf hat sich das bezogen... |
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C-T Experte
Dabei seit: 11.02.2004 Alter: 42
Beiträge: 751
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Auto: OPEL Cali Keke Rosberg Edition 0437 X20XEV
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Geschrieben: 03.03.2004 - 13:52 |
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nehmen wir doch mal folgendes an...
erst beim dritten anlauf hab ichs endlich geschafft mal mein fahrwerk eingetragen zu bekommen weil der tüvler irgendwie immer was zu meckern hatte...
angenommen man war nun beim tüv, hat ne auflage "fürs nächste vorfahren" bekommen und macht sich wieder vom acker... und dann passiert was...
oder die krasseste version: beim einbiegen aufs tüv/dekra wie auch immer gelände passierts... was wäre dann?
sowas wär nem kumpel "beinahe" passiert... zweie sind vor ihm aneinander geraten... die grünen meinten da (weil er sie ja fragen musste) das es in so einem fall wohl eher versicherungstechnisch zu regeln wäre. die waren also auch mehr oder weniger ratlos... |
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C-T Experte
Dabei seit: 08.02.2003
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Auto: Opel Calibra C20NE Auszeichnungen: 3
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Geschrieben: 03.03.2004 - 18:25 |
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Wenn dir was passiert haste nur pech gehabt! Da interesiert es keine Sau was du eintragen wolltest!
Und selbst auf dem Weg zum TÜV kann die die Polizei das Auto auf der Strecke sofort stillegen wenn die wollen, grad bei Rad/Reifen kombinationen geht das manchmal schneller als du denkst.
Die ABE des Fahrzeuges erlischt, damit auch der Versicherungsschutz.
In Deutschland darf ein Auto nur dann in der STVO bewegt werden wenn es eine Betriebserlaubnis hat und Pflichtversichert ist! Die Fahrt zur Zulassungsstelle mit Abgemeldeten Kennzeichen geht auch nur mit neuer Doppelkarte.
Und wär sich an das nicht hält und erwischt wird zahlt, wenns knallt haste total die Brille auf wenn jemand dahinter kommt das die Betriebserlaubnis aufgrund von umbauten erloschen ist. |
_________________ Gruss Mario
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C-T Legende
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Auto: Aktuell: BMW 530d E61 , Ehemals:Corsa B 1.4 16V ,Astra G Coupe, Cali Turbo und Cali 8V M57N2,X13DT,X14XE,Y22DTR , C20LET , C20NE Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 03.03.2004 - 21:45 |
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soweit ich weiß, ist JEDES fahrzeug auch nach dem abmelden noch 1 monat versichert.Auch gegen diebstahl usw. |
_________________ Mfg Calibramero |
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C-T Experte
Dabei seit: 08.02.2003
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Geschrieben: 03.03.2004 - 21:48 |
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Weiß nicht... Immerhin besteht ja beim Saisonkennzeichen ein Versicherungsvertrag und da bleibt eine Ruheversicherung bestehen (Teilkasko)
Wenn der aber abgemeldet wird?? Gehört habe ich so was auch schon mal, aber ich wäre mir da nicht so sicher. |
_________________ Gruss Mario
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