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Beitrag: 178007 Geschrieben: 08.05.2006 - 02:05 Antworten mit Zitat Back to top

Na ja mit einigen Tipps hier in dem Thread wär ich mal vorsichtig. zwinkern.gif

Jedenfalls wird die Steuer nicht monatlich berechnet sondern taggenau. Also wenn man für 1 Jahr vorbezahlt hat und den Wagen dann vorher wieder abmeldet, wird das Finanzamt die Steuer taggenau ausrechen genau bis zu dem Abmeldedatum. Den dann noch verbleibenden Steuerbetrag bekommt man zurückerstattet. Beim Einziehen oder Eintreiben der Steuer ist das Finanzamt sehr schnell. wenn man mal Anspruch auf eine Rückerstattung hat, wartet man oft Monate... effi.gif

Und auf eine Mahnung würde ich es beim Finanzamt nicht ankommen lassen. Auf dem Steuerbescheid steht das Fälligkeitsdatum drauf und wenn man nicht pünktlich bezahlt, muss man für jeden Tag den man in Verzug gerät kräftig Zinsen (Säümniszuschläge) bezahlen und Mahngebühren. Da kommt keine 1. kostenfreie Mahnung sondern direkt eine happige Rechnung. heul.gif

Die Finanzämter sind da bei den Steuern viel strenger, als beispielsweise die Versicherungen mit den Beiträgen. ja.gif

_________________
Gruß Christian

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