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greycali
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Beitrag: 15256 Geschrieben: 19.10.2003 - 14:22 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hi hatte letztens eine unterhaltung ich war der meinung,dass ich die gutachten bei mir führen muss auch wenn die sache eingetragen ist die andere seite war der meinung,dass man die gutachten nich mehr bei sich führen muss wenn die sache eingetragen is...hmm was meint ihr...

tommy yltype.gif
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Beitrag: 15879 Geschrieben: 03.11.2003 - 17:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

TÜV-Gutachten sind nur dazu da,damit deine Anbauteile vom TÜV eingetragen werden können. Nach der Eintragung wird das Gutachten sowieso meist einbehalten. Der Polizei ist es egal,was im Gutachten steht. Es muss einfach nur vom TÜV/Dekra abgenommen sein. Sobald du also alles eingetraegn hast,kannst du die Gutachten zu Hause lassen. Nur ABEs musst du bei dir führen,wenn du sie nicht in den Fahrzeugschein eingetragen hast.

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Beitrag: 15881 Geschrieben: 03.11.2003 - 19:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

genau so ist es yltype.gif

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Beitrag: 15888 Geschrieben: 04.11.2003 - 06:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

So ist es. Aber die müssen die Gutachten seit anfang des Jahres nach der Eintragung wieder rausrücken.
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greycali
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Beitrag: 15892 Geschrieben: 04.11.2003 - 11:12 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

das mit dem gutachten einziehen is doch voll für´n lol.gif kann ich mir nich vorstellen,dass sone aktion mal gewesen sein sollte... is doch dumm man macht sich ne front rann will sie irgendwann wieder verkaufen und hat kein gutachten mehr davon... also wie gesagt sowas kann ich mir beim besten willen nich vorstellen genauso wie die polizei kann etwas wieder austragen und sowas....

tommy... yltype.gif
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Beitrag: 15903 Geschrieben: 04.11.2003 - 15:35 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also bei meinen Brock-Felgen stand sogar im Gutachten, dass es nach der Eintragung einbehalten werden soll. Hat der TÜV-Prüfer aber trotzdem wieder rausgerückt.

Gruß Patrick
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Beitrag: 15904 Geschrieben: 04.11.2003 - 15:53 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das kam damals auch mit von den Herstellern von irgendwelchen Teilen, damit man sich das halt neu kauft und nicht gebraucht. total hammer.gif hammer.gif hammer.gif
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CalibraMan
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Beitrag: 15955 Geschrieben: 04.11.2003 - 22:47 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Die Gutachten muss vom Tüv eingezogen werden wenn es auch drin steht im Gutachten! Bei meinem K&N Luffi stand drin und dekra hats eingezogen. Bei meinem Fahrwerk bzw. Federn stands nicht drin und ich hab das gutachten mitbekommen!

Die Gutachten müssen nicht mitgeführt werden. Weil alles was im Fahrzeugschein steht wurde von einem Prüfer geprüft und eingetragen! Also hatte dann auch alles seine richtigkeit! Steht auch glaube ich im gesetzbuch... bin mir aber nicht sicher!

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