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MatzMAN
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Beiträge: 12

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Auto: Opel Calibra C20NE
Beitrag: 144916 Geschrieben: 18.12.2005 - 14:55 Antworten mit Zitat Back to top

Hallo!

Wenn ich etwas an meinem Auto ändere (zB. neuer ESD oder andere Rückleuchten), muss ich das dann meiner Versicherung melden damit es ersetzt wird im Fallle einer beschädigung?

Danke!

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mfg
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: 0 Geschrieben: Back to top



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Auto: c20ne
Beitrag: 144918 Geschrieben: 18.12.2005 - 14:58 Antworten mit Zitat Back to top

ne. behalt nur die kaufbeläge, wenn du einen unfall hast, dann kommt ein gutachter eh sich das anschauen und du kannst ihm die rechnungen vorlegen.
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greycali
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Beitrag: 144932 Geschrieben: 18.12.2005 - 15:51 Antworten mit Zitat Back to top

MatzMAN hat folgendes geschrieben:
Hallo!

Wenn ich etwas an meinem Auto ändere (zB. neuer ESD oder andere Rückleuchten), muss ich das dann meiner Versicherung melden damit es ersetzt wird im Fallle einer beschädigung?

Danke!


für vandalismus kommt eh keiner auf von daher... u bei nem unfall wird eh n gutachten erstellt ja.gif

tommy

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Beitrag: 144940 Geschrieben: 18.12.2005 - 16:17 Antworten mit Zitat Back to top

Wenn man Vollkasko hat sollte man große, teure Änderungen melden. Die zahlen ja auch bei Vandalismus. Wenn du als Beispiel Felgen für 3000€ draufmachst und VK hast, solltest du das melden, damit der Wert mit übernommen wird. Sonst gibt es Grenzen bei Sonderausstattung. Genau wie bei sehr teuren Musikanlagen. Da gibt es Standardsätze, wie hoch die versichert sind. Wenn die Teilkasko mehr versichern soll als diesen Satz (normal sind es glaube ich 1500-2000€...oder waren es DM?), dann muss man das melden, damit das höher versichert ist. Die Beiträge können dann aber steigen, je nachdem. Aber für Rückleuchten, oder nen ESD brauchst du das nicht, solche Teile sind ja meist kaum teurer als Serienteile. Bei einem Unfall zahlt eh die gegnerische Versicherung, wenn du nicht schuld bist. Dann regelt wie schon erwähnt der Gutachter alles weitere, da hat deine Versicherung nichts mit zu tun.

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Beitrag: 144944 Geschrieben: 18.12.2005 - 16:23 Antworten mit Zitat Back to top

LLD79 hat folgendes geschrieben:
Wenn man Vollkasko hat sollte man große, teure Änderungen melden. Die zahlen ja auch bei Vandalismus. Wenn du als Beispiel Felgen für 3000€ draufmachst und VK hast, solltest du das melden, damit der Wert mit übernommen wird. Sonst gibt es Grenzen bei Sonderausstattung. Genau wie bei sehr teuren Musikanlagen. Da gibt es Standardsätze, wie hoch die versichert sind. Wenn die Teilkasko mehr versichern soll als diesen Satz (normal sind es glaube ich 1500-2000€...oder waren es DM?), dann muss man das melden, damit das höher versichert ist. Die Beiträge können dann aber steigen, je nachdem. Aber für Rückleuchten, oder nen ESD brauchst du das nicht, solche Teile sind ja meist kaum teurer als Serienteile. Bei einem Unfall zahlt eh die gegnerische Versicherung, wenn du nicht schuld bist. Dann regelt wie schon erwähnt der Gutachter alles weitere, da hat deine Versicherung nichts mit zu tun.


Vollkasko - lückenloser Schutz für Ihr Fahrzeug: Zusätzlich zu allen Teilkaskoleistungen sind hier auch selbst verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug und Beschädigungen durch Vandalismus abgedeckt.

die frage ist ob ein diebstahl eine beschädigung ist...zum beispiel könnte ja jeder kommen u sagen ja ich hatte die felgen drauf gehabt nun steht mein auto auf steinen u die felgen sind weg zahlen sie mir mal bitte die kosten...denke da würde sich keiner drauf einlassen. die zerschlagene scheibe hingegen is ja nun wieder n optischer schaden der auch mit fotos belegt werden kann usw...ich denk da überlegen sich die versicherungen drei mal was u wieviel sie zahlen...

tommy

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Beitrag: 144951 Geschrieben: 18.12.2005 - 16:39 Antworten mit Zitat Back to top

Ich weiß jetzt nicht genau was du mir sagen willst oder fragen @grey, aber Diebstahl ist keine Beschädigung. Bei Diebstahl zahlen ja sowas Teil- als auch Vollkasko! Nur bei Vandalismus usw. zahlt nur die Vollkasko! Obwohl das meist Hand in Hand geht, denn wie soll was geklaut werden ohne was kaputt zu machen (gibt es schon...bei Aussenteilen). Andersrum ist es wieder so, dass eine Teilkasko nur zahlt, wenn was gestohlen wurde, nicht wenn nur was beschädigt wurde. Wenn also dein Türschloss durch einen Einbruch kaputt ist, aber nichts gestohlen wurde, zahlt die Versicherung nicht! Wenn aber dazu was gestohlen wurde, zahlt die Versicherung, da es dann in erster Linie ein Diebstahl ist und kein Vandalismus. Eine eingeschlagene Scheibe würde eh bezahlt werden, aber nur, weil da die Glasbruchversicherung der Teilkasko greift!

EDIT: Jetzt weiß ich was du meinst icon_idea.gif Wenn deine Felgen weg sind musst du ja eine Rechnung vorlegen! Und Wahrheitspflicht hast du da auch! Da muss die Versicherung auch auf die Ehrlichkeit vertrauen! (wird ja oft genug ausgenutzt und alle Beiträge steigen mad.gif ...)

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