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Kessy
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Beitrag: 125699 Geschrieben: 13.09.2005 - 21:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hier einmal der E-bay satz denn ich unter einen verkauften Artikel geschrieben habe!

Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie dies nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme.

Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach dem neuen EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie/Rückgabe bei Gebrauchtwaren oder Neuwaren völlig zu verzichten!

Habe Fahrwerksfedern versteigert die noch nie verbaut wurden aber einige Kratzer auf-
weisen durch Lagerung ect.

Papiere sind auch dabei gewesen

Jetzt reklamiert der Käufer die Federn und will das ich sie zurücknehme izzy.gif

Obwohl ich ja in der Auktion ausdrücklich darauf hingewiesen habe das der Käufer

auf :

Gewährleistung/Garantie/Rückgabe bei Gebrauchtwaren oder Neuwaren völlig zu verzichten muss !

Wie seht Ihr die Lage ? ja.gif Thanks für Antworten

Hier der Link mit dem verkauften Artikel KW Federn (Werbung)


Zuletzt bearbeitet von Kessy am 13.09.2005 - 21:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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: 0 Geschrieben: Back to top



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Beitrag: 125701 Geschrieben: 13.09.2005 - 21:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kann dir das jetzt nicht 100% sagen aber ich denk schon das es sicher ist da bei z.B kaufvertrag für ein Auto den man sich auf mobile rauslassen kann steht drin "ich schliesse jede Gewährleistung aus" und ich denk das was die anbieten ist auf jedenfall wasserdicht. Da du die Gewährleistung ja mehr als Deutlich ausschliesst und Privatverkäufer bist wird er da kaum eine chance haben. Von gerichtlicher Seite seh ich also kein Problem für dich falls er des einklagen will. Du könntest auch dem Ebay team mal schreiben und den Fall schildern die können dir des wirklich zu 1000% sagen.

Gruss jam
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DavidTec
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Beitrag: 125703 Geschrieben: 13.09.2005 - 21:31 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Müssen nicht zurückgenommen werden durch dich!
Ist ein wasserdichter Vertrag!


EDIT:
Schreibst dem Heijopei, dass der Vertrag gemäß der Ebay Richtlinien zustande gekommen ist und du jegliche Rücknahme der Artikel ausschliesst. Wenn er damit ein Problem hat, soll er sich an Ebay wenden!
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Kessy
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Beitrag: 125706 Geschrieben: 13.09.2005 - 21:40 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Die Federn sind Neu weil diese noch keine Belastungen ausgesetzt wurden

und somit Neu Oder nicht ? wiejetzt1.gif

Sie lagen nur einige Zeit herrum und haben daher kratzer von aufliegen der Federn
im Karton .

Wenn diese wirklich nennenwert sind .


Außerdem Reklamiert der Kaufer das die Federn nur 2 Seriennummer haben ? izzy.gif

Wer hat noch Federn von KW und kann mir dies bestätigen oder hat das Teilegutachten
vorliegen zum nachlesen damit ich weiß was drinn steht biggrin.gif , bin da auch nicht so sehr
gut Informiert was das Gutachten betrifft.

Ps . Will ja keinen Ärger und hoffe der Heijopei ist hier nicht gemeldet , aber so was effi.gif
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calirico
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Beitrag: 125707 Geschrieben: 13.09.2005 - 21:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo,

die Federn mußt Du nicht zurücknehemen!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, sag ich da nur.
Der Käufer ist das Risiko eingegangen und somit selber schuld(sozusagen).

Aber mein Tip: Bitte gebe in deinen Auktionstexten nicht Deine Bankverbindung an!!!damit kann man sich jede Menge Ärger ersparen. Das sind vertrauliche Daten!!!

biggrin.gif MFG, Rico biggrin.gif
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SG1982
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Beitrag: 125951 Geschrieben: 15.09.2005 - 01:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

der Heijopei effi.gif ist hier angemeldet.
Mal als Hintergrundinfo, um auch mal das ganze oder wenigstens es von der anderen Seite zu sehen:
ich habe diese Federn als Nagelneu deklariert bei Ebay erstanden, wie ihr ja oben in dem Link nachlesen könnt. Keinerlei Hinweiße über Mängel oder Schäden, wie auch in späteren Mails mit Ihm. Nach langem Warten und mehrmaligem Vertrösten seinerseits, hatte mir dreimal versprochen das er es abschicke, kam das Paket. Bekommen habe ich Federn, wovon beide vorderen Federn Kratzer und Macken aufweißen. Das ganze wäre noch ok gewesen. Aber es sind auch bei beiden Federn die Seriennummer nicht mehr vorhanden. Er sagt ja jetzt selber das Lagerschäden vorhanden sind, werden wohl daher stammen. Somit sind diese Schrott, da kein Prüfer mir diese einträgt. Jeder Tieferlegungsfeder MUSS mit einer Seriennummer, die in dem passenden Gutachten festgehalten ist, versehen sein. Das werden alle Fachleute dir bestätigen. Das ich Sauer bin und ich jetzt mein Geld zurück verlange ist wohl jedem klar.

@Calirico, lesen kann ich aber nicht hellsehen oder woher soll man wissen, dass solche Mängel daran sind.

Gruß Sascha
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Fleischwurst1
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Beitrag: 125953 Geschrieben: 15.09.2005 - 01:26 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

warum sind die federn gelb/blau? meine kw auch 40er sind vorne wie hinten gelb!

mfg

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Beitrag: 125956 Geschrieben: 15.09.2005 - 02:11 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also, vielleicht bin ich blind, aber ich kann nicht finden wo steht, dass die Federn neu sein sollen! wiejetzt1.gif Aber trotzdem muss ich sagen, dass ich mich auch ärgern würde, wenn die Federn so verkratzt wären, dass ich aufgrund von fehlenden Seriennummern noch nicht mal die Möglichkeit hätte sie eintragen zu lassen motz.gif . Und dass sie gelb und blau sind wundert mich auch. (Als Käufer hätte ich aber im Vorfeld nachgefragt, ob das so in Ordnung ist und im Gutachten steht hammer.gif ) Mein Fazit ist, dass der Satz (um auf die Frage zurück zu kommen) schon wasserdicht ist, aber man sich evtl. trotzdem überlegen sollte die Federn zurück zu nehmen, wenn der Käufer ohne es vorher zu wissen und unverschuldet Probleme bekommt, die Federn einzutragen! Man müsste das Gutachten sehen und euren ganzen Schriftverkehr kennen um sich ein wirklich klares Bild machen zu können. Hätte SG1982 hier nicht seine Gegendarstellung gepostet würde die Sache ganz anders aussehen und ich hätte nur gesagt, dass du Recht hast.... Nur mal so am Rande, ich finde dein Bewertungsprofil sehr komisch mit den ganzen doppel und 5-fach Bewertungen! Aber das nur so nebenbei. prost.gif

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Beitrag: 125961 Geschrieben: 15.09.2005 - 03:36 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Habe mir den Link mal angeschaut, die Richtlinien werden dahingehend aufgeweicht, dass der Artikelzustand als "Neu" beschrieben wird. "Neu" bedeutet, ohne jedwede Mängel, Beschädigungen oder Fehlteile.
Dies ist nicht der Fall und somit hat der Käufer ein Anrecht auf Rückgabe, da er formal gesehen nicht dieses Artikel erworben hat, sondern ein ungleich schlechteren...klärt das über ebay!
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kantamantu
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Beitrag: 125966 Geschrieben: 15.09.2005 - 08:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

was ihr hier diskutiert verstehe ich nicht so richtig, kessy du hast federn verkauft die du als neu deklariert hast und sg1982 hat sie im guten glauben erstanden.
wenn er jetzt aufgrund von beschätigung oder fehlen von seriennummern die nicht eintragen kann dann sollte man die sachen der FAIRNISS halber einfach zurüchnehmen, dann nochmal einstellen und bei der beschreibung ehrlich bleiben und am besten ein foto der federn auch gleich einstellen so das man den zustand eventuell "siehe foto" beschreiben kann.

denn wir alle fahren calibra und keiner halt mal so 50 euro die er in den sand setzen kann, und da man bei ebay schon genug risiko eingeht beim kaufen sollte man zumindest unter calibrafahrern eine gewisse fairniss erwarten können.

mfg jens

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Beitrag: 125982 Geschrieben: 15.09.2005 - 11:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@ LLD79 In dem Kästchen Beschreibung steht Artikelzustand:Neu. Klickt man auf den Link des Artikelzustandes erfährt man, was Neu laut Richtlinien bedeutet!
Und dies bedeutet genau das was Davidtec geschrieben hat
DavidTec hat folgendes geschrieben:
"Neu" bedeutet, ohne jedwede Mängel, Beschädigungen oder Fehlteile.
Dies ist nicht der Fall und somit hat der Käufer ein Anrecht auf Rückgabe, da er formal gesehen nicht dieses Artikel erworben hat, sondern ein ungleich schlechteren.


Und die Sätze ohne Gewähr... Sind soweit in Ordnung, nur entbinden sie einem nicht von der Sorgfalts- Wahrheitspflicht. Man darf sein Auto ja auch nicht Unfallfrei verkaufen wenn man weiß, dass es einen Vorschaden hat. Auch als Privatperson! Dies ist vorsätzlich und kann sogar zur Schadensersatzklage führen. Ebay sieht dies sogar noch enger, wie oben beschrieben. Wollte dies erst mal Privat über Email klären, da alles weitere mit ziemlicher Arbeit und Ärger seinerseits verbunden ist und ich ihm nochmal einne Chance geben wollte. Alles weitere wird Privat oder dann halt über Ebay ggf Rechtsanwalt geklärt werden und führt zu weit. Dies sollte nicht Thema in diesem Thread sein.
Bin eventuell auch zu Blauäugig daran gegangen, da Calibrafahrer, zumal unter Clubnamen sowas nicht anstellen würden aber naja. Das mit den Blau Gelben Federn hatte ich mir auch schon gedacht, aber wenn das unter neu deklariert ist, naja wie erwähnt war ich wohl zu leichtfertig, alles andere führt zu Spekulationen und dies will ich nicht, sondern möchte mein Geld zurück.

@ Kantamantu dies hat nichts mit Fairniss zu tun, wenn er mir das Geld zurück erstattet, es ist seine Pflicht als Verkäufer. Das sollte jedem klar sein als Verkäufer, vorallem bei Ebay, dass man auch als Privatperson an Pflichten und Regeln gebunden ist, die einzuhalten sind.

Mfg Sascha
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Beitrag: 125992 Geschrieben: 15.09.2005 - 12:19 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Jetzt habe auch ich gesehen wo steht, dass die Federn neu sein sollten! hammer.gif Naja, danach bin ich dann noch mehr der Meinung, dass du die Federn zurücknehmen solltest, aus rein moralischen Gründen, da man als Käufer bei Ebay eh schon Risiko genug hat und sowas nicht sein muss. Hättest halt dazu schreiben sollen, dass die Federn zwar ungebraucht, aber mit Kratzern usw. sind. Da kann der Käufer doch nichts für! Und was SG1982 schreibt stimmt, :"Und die Sätze ohne Gewähr... Sind soweit in Ordnung, nur entbinden sie einen nicht von der Sorgfalts- Wahrheitspflicht." Diese Sätze sind halt keine Freifahrtscheine.

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Beitrag: 126043 Geschrieben: 15.09.2005 - 16:44 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Gib ihm das Geld zurück und setze sie nochmál rein. Wer rechnet denn schon damit, dass wenn er "neue" Federn erwirbt, sie dann aufgrund von Schäden nicht eingetragen zu bekommen.


zusammen.gif

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Beitrag: 126055 Geschrieben: 15.09.2005 - 17:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

btw der berühmte ebay satz ist nicht den speicherplatz wert den er im inet belegt.

und zwar kann ein käufer so tolle sachen wie gewährleistung, garantie, geldrückgabe und so weiter ruuhig ausschliessen ohne dass er sich irgend etwas denken muss, WEIL der vertrag sittenwidrig ist wenn sich eine partei (ob freiwliig oder nicht ist ganz egal) erheblich schlechter stellt als dies der gesetzgeber für diese art von vertrag eigentlich vorsieht.
sprich wenn das ganze vor gericht landet bekommt der käufer zwar auch keine gewährleistung (insofern stimmt das schon) oder was auch immer, sondern der vertrag wird komplett für nichtig (nie zustande kommen aufgrund inhaltlicher oder formaler fehler) erklärt, was zur folge hat dass der verkäufer sein zeug wiederkriegt und der käufer sein geld.
ich hatte diese handelsrechtvorlesung zwar in österreich habe den prof (praktizierender rechtsanwalt fachgebiet wirtschaftsrecht) damals in der vorlesung aber gefragt ob dass den für deutschland.gif auch zähle und er meinte dass wäre europaweit gleich). hab leider nur den österreichischen kodex zum überprüfen vorliegen kann diese behauptung also nicht zu 100% europaweit bestätigen der prof ist aber ein kompetenter praktiker (kein theoriefuzzi wie soviele unserer profs) und von daher glaub ich ihm das ausnahmweise auch ohne nachweis.

gib ihm also lieber sein geld wieder (ist doch auch ehrlich gesagt fairer) denn wenn er dich wegen dem betrag wirklich vor gericht zerrt gehören dir die verhandlungskosten auch noch, und ich würd mir an der stelle des käufers ehrlichgesagt einen richtig schön teuren anwalt nehmen, denn den bezahlst ja dann du. rache ist süss zwinkern.gif

edit: hab grad weils mich selber interessiert bei dem prof angerufen und ihm den fall geschildert.
kommentar (oton so gut ich es noch weis) : hmm da kommst mit sittenwidrig vielleicht auch zum ziel wennst auf nummer sicher gehen willst dann reichts einfach ne klage auf sachmängelhaftung ein. jeder richter, sogar a deitscher (der mag die deutschen nicht so zwinkern.gif ) wird dem seine neuen federn die man sich nicht mal einbauen kann (er meinte wohl eintragen weil einbauen kann man vieles lol.gif) weil schon irgenwelche prüfnummern fehlern zwischen die ohrwaschel spannen.
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Kessy
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Beitrag: 126384 Geschrieben: 16.09.2005 - 22:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich entschuldige mich erstmal bei SG1982 das ich dich hier im Forum
als Heijopei hingestellt habe.

Soll nicht wieder vorkommen und nach meiner nüchternen erkenntniss ist der Fehler
alleine mir zuzuschreiben und niemand anderen.

Alles weitere geht zu meinen lasten prost.gif

Thanks an SG1982 für die Geduld und deine Zeit.

Euer Kessy
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