Autor | Nachricht |
C-T Kenner
Dabei seit: 26.02.2005
Beiträge: 103
Auszeichnungen: 1
|
Geschrieben: 29.08.2005 - 20:54 |
|
Nabend,
mal ne blöde frage, was macht man wenn man ein auto kauft und es dann aber nicht anmelden will?? muss man da irgendeine bescheinigung ausfüllen oder erlichscht der TÜV???
Also ich muss sagen ich hab kein plan |
|
|
|
|
|
Geschrieben: |
|
Hallo Besucher,
wir freuen uns, Dich wieder hier begrüßen zu dürfen.
Möchtest Du Calibra-Team.de uneingeschränkt und ohne dieses kleine Werbebild nutzen, benötigst du einen
Account. Die Anmeldung/Registrierung ist völlig
kostenlos. Nach erfolgtem Login
verschwindet diese Meldung automatisch.
Registrieren -
Login
|
|
|
|
|
C-T Großmeister
Dabei seit: 04.08.2002
Beiträge: 2470
Wohnort: D-Frankfurt
Auto: c20ne
|
Geschrieben: 29.08.2005 - 21:07 |
|
brauchst es net anmelden, solange es net auf der straße steht, sondern nur auf deinem privatgrundstück. naja und nach 1 1/2 jahren glaube ich mußte eine vollabnahme machen lassen, also ne etwas genauere untersuchung vom tüv.aber sonst, nö, kannst es auch auf deinem grundstück oder garage vergammeln lassen. |
|
|
|
|
C-T Experte
Dabei seit: 01.05.2005
Beiträge: 759
Wohnort: D-12689 Berlin
Auto: Opel Astra- G Caravan Selection Z16XE
|
Geschrieben: 29.08.2005 - 21:10 |
|
weiß es nicht genau, aber ich glaube du kannst ihn dann für 18 Monate abmelden ( stilllegen obwohl man das glaube nicht so nennt)
bekommst dann son wisch wo steht das er abgemeldet ist.
in den 18 Monaten kannst du ihn dann wieder anmelden.
glaube nach den 18 Monaten musste dann ne vollabnahme machen zum wieder anmelden.
ich hoffe geholfen zu haben.
edit:@doppel-whopper. ist insofern nich richtig, denn wenn er den alten fahrzeugschein hat muß er den ja abgeben. das heißt dann abmelden. wenn er schon abgemeldet ist dann ist es so wie ich oben geschrieben habe. |
_________________ Gruß Mathias
Zitat von"Kroate77"...Also kapiert es doch einfach, die ganzen Autos rosten oder sollen die alle die Menschheit überleben.
http://www.astra4ever.net/member.php/14456-AstraG-Matze |
|
|
|
C-T Urgestein
Dabei seit: 22.08.2002
Beiträge: 3682
Wohnort: D-28197 Bremen
Auto: Calibra C20XE Auszeichnungen: 1
|
Geschrieben: 29.08.2005 - 21:13 |
|
wichtig ist, dass der verkäufer den Kaufvertrag min. 1 Jahr lang gut aufhebt, denn wird das Auto innerhalb dieser Zeit nicht wieder angemeldet, wendet sich die Zulassungsstelle an den letzten eigentümer und möchte wissen, was mit dem Wagen los sei.
aus dem Grund, damit man den Wagen nicht einfach im Wald entsorgt oder so. |
_________________ Gruß Wlaed
________
>>>Mein Calibra<<<
powered by D.S.O.P. |
|
|
|
C-T Großmeister
Dabei seit: 29.09.2005 Alter: 45
Beiträge: 1021
Danke-Klicks: 5
Wohnort: D-56759
Auto: Opel Calibra c20ne
|
Geschrieben: 30.09.2005 - 09:01 |
|
Hi.Also meiner war abgemeldet.Du darfst ihn 18 Monate lang abmelden,wenn die zeit überschritten ist mußt du eine Vollabnahme machen lassen.Die kostet halt auch paar Euro mehr und wenn Du noch was einzutragen hast wird es richtig teuer.mfg |
|
|
|
|
|