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jarap
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Auto: Cali
Beitrag: 766723 Geschrieben: 07.07.2023 - 10:33 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ich könnte diese Felgen ewerben:
IRMSCHER
Lochkreis 4 x 100
ET 45
7J x 16
ET Nummer 761 10 450

im Gutachten steht: dass ich nur diese Reifen nutzen darf: 205/50 R 16 86
und gewisse Auflagen zu erfüllen habe:

Zitat:
Antrag- Irmscher GmbH Anlage
steller: 73630 Remshalden CALIBRA-A/07 3998
Stand 02/97
Radtyp: 7 61 10 450 (7Jx16 H2 ET45) Blatt: 2
Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise
3) Die Radabdeckung vorn im vorderen Bereich ist sicherzustellen.
Anmerkung zu 3):
Radabdeckung gemäß §36a StVZO: Abdeckung der Reifenlauffläche oberhalb des
150 mm über der waagrechten Radmittelachse liegenden Bereichs.
Die Abdeckung kann erreicht werden durch Ausstellen der Bugschürze durch Unter-
legen an den seitlichen Befestigungspunkten oder durch den Anbau zusätzlicher
Teile, die jedoch den Reifenfreigang nicht einschränken dürfen.
4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


hmm offensichtlich bin ich schwer von Begriff? laecheln.gif gehts hier um eine mögliche Verbreiterung ?
also muss ich am Calibra nun was ändern oder nicht, habe den standard Calibra C20NE Bj. 91 ohne jegliche Modificationen.

so wie ich es verstehe ist es notwendig dass man von der Mitte der Nabe nach oben mit 150 mm Abstand wagrecht zu beiden Seiten das Rad innerhalb der Kotflügel bleib und nicht übesteht..
ist es richtig was ich denke?


Grüße Jarap
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Auto: Opel Calibra DTM Edition X25XE
Beitrag: 766728 Geschrieben: 07.07.2023 - 11:55 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Guten Morgen,

Ausprobieren musst du...Felgen mit Reifen montierten und nachschauen ob du irgendwo Berührung hast. In beide Richtungen einschlagen und überprüfen ob dar Reifen das Radhaus berührt. Sollte das in Ordnung sein, kannst du am besten zum TÜV und eintragen lassen. Die überprüfen das nochmal richtig mit Holzklötzen diagonal unter den Rädern. Sollte da genug Luft sein und der Prüfer gibt sein Ok, ist alles in Butter.

Hab so ohne Probleme 17Zoll Felgen eingetragen bekommen und ca. 2-3 cm tiefergelegt. Ohne das ich Kanten umlegen musste oder Radhaus zerschneiden musste.
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atm19862
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Beitrag: 766731 Geschrieben: 07.07.2023 - 15:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

@jarap

Es geht bei den Auflagen um den Bereich des Reifens der Vorderachse, welcher sich 15cm über der Radmitte nach vorne zur Stoßstange zeigend, in Fahrtrichtung, befindet.

Auf deutsch bedeutet das, daß "theoretisch" die Frontschürze an den Seiten nach rechts und links ausgestellt werden muss, damit der Reifen vach vorne, richtung Fahrzeugfront, abgedeckt ist.

Die Auflage hat mit Fußgängerschutz zu tun.

Ich fahre eine ähnliche Irmscher Felge mit 7Jx16 ET 42 und 205/50 R16 Reifen, meine Räder stehen jeweils um 3 mm weiter nach außen als deine mit ET 45.

Der DERKA Prüfer hat das damals so durchgewunken, die Auflage war ihm nicht so wichtig, sein Augenmerk lag mehr auf der Hinterachse.

Fahre an der VA eine Nachspur von -0°07' mit Serienfahrwerk.


mfg

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jarap
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Beitrag: 766741 Geschrieben: 09.07.2023 - 10:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Molto grazie..@atm19862
das hilft etwas.
wenn ich die 4 Felgem um 100 € bekomme , ja dann riskiere ich es..
Ich finde die Felgen optisch zum silber Calibra einigermassen gut und der Preis muss ja auch passen .. laecheln.gif bin ja ausm Schwabenländle ..

trotzdem habe ich noch Zeit
gestern sind neue Bremscheiben gekommen und Beläge (was der TÜV so als Kleinigkeiten im letzten Bericht erwähnt hatte aber die Plakette trotzfdem zu teilte.

Gruß Jaro



 Dateiname: felge opel.png
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Beitrag: 766746 Geschrieben: 09.07.2023 - 14:47 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Schick, die gabs doch auch auf dem Vectra B, wenn ich mich nicht irre.

Meine ist die 5 Speichen LM-Felge von Ronal über Irmscher vertrieben, die hat keinen richtigen Namen.

Hab keine wirklichen Felgen- oder Autofotos, nur sowas, es ist aus 2017. Hoffentlich reichts um nen eindruck zu kriegen.


MfG

atm19862



 Dateiname: IMG_20170725_154157.jpg
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jarap
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Auto: Cali
Beitrag: 766754 Geschrieben: 10.07.2023 - 06:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ja solche ähnlichen fünfer Speichen hatte ich auch mal in silber, finde ich auch gut auf dem Calibra.

ja bei den Kleinanzeigen sind noch paar im Angebot, die ersten sind auch überlegenswert und KBA würde auch unter umständen passen.
Aber sind ersten nicht zu modern??? laecheln.gif
die Zweiten oder 3 ten im Bild täten mir auch gut gefallen.



 Dateiname: 2023-07-10 06_43_51-Kleinanzeigen _ Meine Merkliste – Mozilla Firefox.png
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jarap
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Auto: Cali
Beitrag: 768169 Geschrieben: 06.02.2024 - 09:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hallo Zusammen,
in der Zwischenzeit ist mein Cali als H zugelassen.
Nun wollte ich noch andere Felgen drauf machen, aber der TÜV sagt nein.

gerade mit dem TÜV gesprochen und der meint, dass die "moderne" Felgen (siehe Bild) nicht zeitgenössisch zum H Gutachten passen und somit zur Zulassung des Oldtimers entsprechen würden und somit vom TÜV Kollegen nicht eingetragen werden.

also bin ich auf der Suche nach anderen Felgen.. laecheln.gif



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Beitrag: 768175 Geschrieben: 06.02.2024 - 20:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Da hat der Tüv recht. Zeitgenössisch ist, was zu dieser Zeit am Markt war. Und diese Felgen waren das definitiv nicht ja.gif

MfG

sollddie2000

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Beitrag: 768179 Geschrieben: 06.02.2024 - 22:15 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zeitgenössich wären 7,5x16 und 9x16 oder 9x16 rundrum biggrin.gif, wobei man da mittlerweile nen netten Prüfer für braucht um die Dimensionen eingetragen zu bekommen sm-NONO.gif
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Kypsie
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Beitrag: 768198 Geschrieben: 11.02.2024 - 00:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

sollddie2000 hat folgendes geschrieben:
Da hat der Tüv recht. Zeitgenössisch ist, was zu dieser Zeit am Markt war. Und diese Felgen waren das definitiv nicht ja.gif


Wenn man es genau nimmt, gilt der Passus: 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges muss die technische Änderung möglich und Gang und Gebe gewesen sein.

Wenn der Calibra jetzt sein H bekommen hat, wird dieser wohl Baujahr 93 oder 94 sein. Wenn es diese Felgen also 2003 oder 2004 bereits zu kaufen gab, würde es gehen. Ich als Prüfer kann nur sagen, dass ich das "Gang & Gebe" null gewichte.
Übertrieben formuliert: Hätte ein Calibra, Baujahr 92, im Jahr 2001 einen Motorumbau des Y32SE aus einem Omega B erhalten und wäre dieser im selbigen Jahr eingetragen worden, hätte ich dem Calibra aus 92 das H nicht wegen dem Motorumbau verweigert.

Kleiner EDIT: Ich habe an meinem V6 ja einen Fächerkrümmer nachgerüstet und mir ist aufgefallen, dass bei H-Abnahmen nur der Reiter für Mittel- und Endschalldämpfer zum Auswählen der Originalität vorhanden ist. Natürlich habe ich direkt einen Oldtimer-Spezi meiner Prüforganisation angerufen und da mal nachgefragt.....
ich sag mal so: Wer sich einen Fächer von Lexmaul oder Friedrich (Motor egal, gilt auch für Vierzylinder) geholt hat, braucht sich keine Sorge um das H machen.
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Beitrag: 768200 Geschrieben: 11.02.2024 - 01:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kypsie hat folgendes geschrieben:
sollddie2000 hat folgendes geschrieben:
Da hat der Tüv recht. Zeitgenössisch ist, was zu dieser Zeit am Markt war. Und diese Felgen waren das definitiv nicht ja.gif


Wenn man es genau nimmt, gilt der Passus: 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges muss die technische Änderung möglich und Gang und Gebe gewesen sein.

Wenn der Calibra jetzt sein H bekommen hat, wird dieser wohl Baujahr 93 oder 94 sein. Wenn es diese Felgen also 2003 oder 2004 bereits zu kaufen gab, würde es gehen. Ich als Prüfer kann nur sagen, dass ich das "Gang & Gebe" null gewichte.
Übertrieben formuliert: Hätte ein Calibra, Baujahr 92, im Jahr 2001 einen Motorumbau des Y32SE aus einem Omega B erhalten und wäre dieser im selbigen Jahr eingetragen worden, hätte ich dem Calibra aus 92 das H nicht wegen dem Motorumbau verweigert.

Kleiner EDIT: Ich habe an meinem V6 ja einen Fächerkrümmer nachgerüstet und mir ist aufgefallen, dass bei H-Abnahmen nur der Reiter für Mittel- und Endschalldämpfer zum Auswählen der Originalität vorhanden ist. Natürlich habe ich direkt einen Oldtimer-Spezi meiner Prüforganisation angerufen und da mal nachgefragt.....
ich sag mal so: Wer sich einen Fächer von Lexmaul oder Friedrich (Motor egal, gilt auch für Vierzylinder) geholt hat, braucht sich keine Sorge um das H machen.


Mmmmmmhhhhhh. Beim Y32SE im Calibra bekommst du aber auch Probleme mit der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO. Der stammt ja nicht aus der Baureihe. Also müsste der Motor mindestens 30 Jahre alt sein, damit das passt.
Bei Felgen sehe ich das etwas entspannter. Ob es die in den ersten 10 Betriebsjahren schon gab, ist mir relativ egal. Wichtig ist das "zeitgenössische Erscheinungsbild". Wenn das erhalten bleibt ist mir egal wie alt die Felgen sind. Bestes Beispiel sind günstige Felgen im BBS Design. Die gab es eventuell in den ersten 10 Betriebsjahren des Fahrzeugs nicht, sehen aber genauso aus. Bei der Felge um die es hier geht würde ich dem Halter sagen er soll mir nachweisen, dass es Felgen in ähnlichem Design zu der Zeit schon gab und dann ist es gut. Kann ich natürlich auch selber recherchieren. Aber dann wird´s teurer.

Zum Thema Fächer und Abagsanlage: noch zeitgenössischer geht es ja kaum. Selbst wenn der Fächer von einer Firma kommt, die es damals nicht gab. Wenn Abgas- und Geräuschverhalten passen ändern die ja absolut nichts am zeitgenössischen Erscheinungsbild. Ich weiß, dass das viele Kollegen anders sehen. Aber bei dem Thema würde ich auch jede Diskussion mit der technischen Leitung in Kauf nehmen.

PS: Wer ist denn der Oldtimer-Spezi "unserer" Prüforganisation? Ich hab nämlich in jüngster Zeit die Erfahrung gemacht, dass bei der GTÜ viele Sachen anders angegangen werden, als beim TÜV Süd. Bei dem Thema kommt es ja immer wieder zu Fragen, wo es sich lohnt die Grauzonen auszuloten. Kannst mir gern auch privat mitteilen.

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Beitrag: 768201 Geschrieben: 11.02.2024 - 01:57 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:


Mmmmmmhhhhhh. Beim Y32SE im Calibra bekommst du aber auch Probleme mit der Richtlinie für die Beurteilung von Oldtimern nach §23 StVZO. Der stammt ja nicht aus der Baureihe. Also müsste der Motor mindestens 30 Jahre alt sein, damit das passt.


Sehe ich kein Problem drin, denn die Umrüstung ist ja in den 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt. Wichtig wäre für mich dann das Detail, dass auch die Eintragung innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt ist. Dann kannste das H geben.

Zitat:
Wer ist denn der Oldtimer-Spezi "unserer" Prüforganisation?


Das müsste Herr Herrmann sein. Das ist aber auch Jahre her, ich weiß nicht, ob es den noch "bei uns" gibt biggrin.gif der hat auch bei uns damals die Betrauung in Stuttgart gemacht - ist n feiner Kerl.

Zitat:
Ich hab nämlich in jüngster Zeit die Erfahrung gemacht, dass bei der GTÜ viele Sachen anders angegangen werden, als beim TÜV Süd.


Oha, okay? Kannst du Beispiele nennen? Gerne auch über pn, wenn es zu geheim wird laecheln.gif

EDIT: Ich glaube ich hab den guten Mann damals in Stuttgart sogar persönlich gefragt wegen des Krümmers. Da trübt mein Gedächtnis leider gerade.
Bei Felgen bin ich EIGENTLICH auch entspannt - vor allem bei zeitgenössischen nachbauten. Tieferlegungen dasselbe. Selbst bei Gewindefahrwerken fordere ich schon gar keine Nachweise mehr - die 80er, 90er und 2000er waren halt die Jahre des Tunings und das ist halt jetzt alles fast 30 Jahre her. Nur wenn durch eine 60/40mm Tieferlegung eine Keilform des Fahrzeuges erreicht wird, da wird es dann kribbelig.
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Beitrag: 768202 Geschrieben: 11.02.2024 - 02:11 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Kypsie hat folgendes geschrieben:
OPRCali hat folgendes geschrieben:


Mmmmmmhhhhhh. Beim Y32SE im Calibra bekommst du aber auch Probleme mit der Richtlinie für die Beurteilung von Oldtimern nach §23 StVZO. Der stammt ja nicht aus der Baureihe. Also müsste der Motor mindestens 30 Jahre alt sein, damit das passt.


Sehe ich kein Problem drin, denn die Umrüstung ist ja in den 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt. Wichtig wäre für mich dann das Detail, dass auch die Eintragung innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt ist. Dann kannste das H geben.


Also in der Richtlinie steht:

"3.2.3.1 Motor
- Nur Originalausführung oder Motor aus der Baureihe zulässig."

Ich sehe gerade, dass der Passus mit dem 30 Jahre alten Motor gar nicht mehr drin steht. Das war noch die Richtlinie zum §21c und nicht zum 23er. Also müsste eigentlich die Eintragung mindestens vor 30 Jahren erfolgt sein.

Ich hatte das Beispiel mit einem V8 Motor aus dem E34 im E30. Da hat die technische Leitung des TÜV Süd ganz klar gesagt: Das gibt kein H! Der Kunde fuhr dann zur Konkurrenz und da klappte es problemlos.

Kypsie hat folgendes geschrieben:
OPRCali hat folgendes geschrieben:
Ich hab nämlich in jüngster Zeit die Erfahrung gemacht, dass bei der GTÜ viele Sachen anders angegangen werden, als beim TÜV Süd.


Oha, okay? Kannst du Beispiele nennen? Gerne auch über pn, wenn es zu geheim wird laecheln.gif...


Bestes Beispiel ist die AHK- Eintragung. Weißt ja was da beim TÜV Süd für´n Drama draus gemacht wurde. Die 19.3 Experten der GTÜ sehen das völlig entspannt.

Kypsie hat folgendes geschrieben:
... Nur wenn durch eine 60/40mm Tieferlegung eine Keilform des Fahrzeuges erreicht wird, da wird es dann kribbelig.


Wieso das?


Sorry, wenn das jetzt etwas am Thema vorbei ist...

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Beitrag: 768203 Geschrieben: 11.02.2024 - 02:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

OPRCali hat folgendes geschrieben:
Kypsie hat folgendes geschrieben:
OPRCali hat folgendes geschrieben:


Mmmmmmhhhhhh. Beim Y32SE im Calibra bekommst du aber auch Probleme mit der Richtlinie für die Beurteilung von Oldtimern nach §23 StVZO. Der stammt ja nicht aus der Baureihe. Also müsste der Motor mindestens 30 Jahre alt sein, damit das passt.


Sehe ich kein Problem drin, denn die Umrüstung ist ja in den 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt. Wichtig wäre für mich dann das Detail, dass auch die Eintragung innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt ist. Dann kannste das H geben.


Also in der Richtlinie steht:

"3.2.3.1 Motor
- Nur Originalausführung oder Motor aus der Baureihe zulässig."

Ich sehe gerade, dass der Passus mit dem 30 Jahre alten Motor gar nicht mehr drin steht. Das war noch die Richtlinie zum §21c und nicht zum 23er. Also müsste eigentlich die Eintragung mindestens vor 30 Jahren erfolgt sein.

Ich hatte das Beispiel mit einem V8 Motor aus dem E34 im E30. Da hat die technische Leitung des TÜV Süd ganz klar gesagt: Das gibt kein H! Der Kunde fuhr dann zur Konkurrenz und da klappte es problemlos.


Finde ich tatsächlich witzig. Unser Dozent in TSV (Namen möchte ich hier nicht nennen, der ist aber mal n ziemlich großes Tier beim TüV Rheinland gewesen und zu seiner Blütezeit hatte er auch echt Ahnung) hat in der Prüferausbildung mir gegenüber mal gesagt, dass es sogar Teilegutachten damals für Motorumbauten, z.B. im Käfer, gab - die außerhalb der Käferreihe eig verbaut wurden.
Keine Ahnung, so ein Gutachten habe ich noch nie gesehen.

Mit deiner Aussage bezüglich des Motors hast du (leider) Recht, das steht tatsächlich so im Anforderungskatalog zur Umsetzung der Richtlinie zu §23 StVZO drin. Dann also doch kein Y32SE im Calibra... zumindest noch nicht laecheln.gif Empfinde ich aber als Schwachsinn, ehrlich gesagt. In meinem Beispiel hat der Y32SE eine bessere Abgasnorm - man verbessert sogar das Abgasverhalten. Man bleibt sogar unter 30% Mehrleistung gegenüber dem leistungsstärkstem Motor der Serie.... es ist ebenfalls ein Opel Motor... das werde ich beim nächsten H-Leergang definitiv mal ansprechen. Wenn du Serienoptik im Motorraum beibehältst mit Ansaugbrücke und das ganze Geseier.... habe ich mit der Umsetzung echt n Problem.

Zitat:
Wieso das?


Weil dann ja geklärt werden muss, ob es diese Keilform 10 Jahre nach Erstzulassung überhaupt für das Fahrzeug gab. Hatte mal ne Anfrage bei einem Polo 86C diesbezüglich - da war wohl 60/40mm verbaut und ich habe dem Kunden gesagt, dass wir irgendwie n Nachweis brauchen, dass es das für dieses Auto damals auch gab. Der Federhersteller ist mir ja total egal - nur muss es das so gegeben haben.
Ende vom Lied waren wüste Beschimpfungen und der Kollege der Dekra wäre da eh viel kompetenter und er würde da jetzt hinfahren... so be it biggrin.gif
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