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Geschrieben: 16.11.2017 - 13:51 |
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Hallo Gemeinde!
Hätte selbst nicht gedacht, dass ich hierzu ein Thema eröffnen muss.... aber ich blick so langsam nicht mehr durch und brauche kompetenten Rat.
Hab hier nen Satz Räder, die ich weitmöglichst ausstellen möchte. Die Freigängigkeit hab ich im Blick aber bei der Abdeckung hört's jetzt auf .
Würde das gern nach nationalem Recht machen lassen aber ich kriege hierzu irgendwie keine eindeutigen Grundlagen.
§36a StVZO sagt hierzu bezgl. Radabdeckungen (Auszug):
"(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotlfügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."
"Hinreichend" scheint hierbei nicht definiert.
Quelle1 gibt die "obere Häfte des Rades" an.
Quelle2 bringt noch 150mm über die gesamte Radbreite ins Spiel (die Winkelangaben betreffen m.W. EU-Recht, sind also zu vernachlässigen)
Quelle3 zeigt ebenfalls die "150mm", hier aber nur im jeweils hinteren Bereich des Rades. Interessanterweise wird hier auch eine "in der Praxis übliche" Kombination aus Nationalem und EU-Recht angesprochen, die es -nach Auskunft eines kompetenten Herrn- jedoch so gar nicht geben darf.
Wat is denn nun Phase?
Ich muss das leider so zerkauen, weil ich die nötige Laufflächenabdeckung ins Blech zimmere. Und da ist es schon erheblich, an welcher Stelle ich wieviel arbeiten muss, ob die Stelle das überhaupt hergibt oder ob noch weiter umgearbeitet werden muss und ob das dann noch Sinn macht bzw. optisch ansprechend ist.... Ich mach mir sehr gerne die erforderliche Arbeit aber will eben auch nix sinnlos am Blech rumzimmern.
Bitte um sachdienliche Hinweise, im Idealfall mit Quellenangabe.
Grüße, T |
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Geschrieben: 16.11.2017 - 22:02 |
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tburnz hat folgendes geschrieben: |
Wat is denn nun Phase? |
Diese beiden Varianten gibt es. Links nach EU-Recht und rechts nach nationalem Recht.
Wenns nach EU geht muß die komplette Radbreite abgedeckt sein, 30° nach vorne und 50° nach hinten von der senkrechten aus gesehen. Geht man nach StVZO dann muß die Lauffläche im Bereich 150mm über der Radmitte abgedeckt sein.
Am besten vorher mit dem Prüfer absprechen der es eintragen soll, welche Norm er ansetzt. |
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Geschrieben: 17.11.2017 - 00:17 |
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nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
tburnz hat folgendes geschrieben: |
Wat is denn nun Phase? |
Diese beiden Varianten gibt es. Links nach EU-Recht und rechts nach nationalem Recht.
Wenns nach EU geht muß die komplette Radbreite abgedeckt sein, 30° nach vorne und 50° nach hinten von der senkrechten aus gesehen. Geht man nach StVZO dann muß die Lauffläche im Bereich 150mm über der Radmitte abgedeckt sein.
Am besten vorher mit dem Prüfer absprechen der es eintragen soll, welche Norm er ansetzt. |
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Geschrieben: 17.11.2017 - 00:50 |
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Danke Mario!
Ja, dir auch P,
Ich werd mal den Haubenspezi ganz suggestiv ansprechen |
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