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C-T Meister
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Geschrieben: 16.03.2016 - 15:02 |
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Hallo zusammen.
Heute ist mir auf einem öffentl. Parkplatz jemand gegen die Seite gefahren, als er ausparkte.
Mein Fahrerseite-Außenspiegel hat alles abgekriegt (und abgefangen), ist nun natürlich hin. Wurde komplett ans Auto gedrückt, also nicht nur das Glas kaputt, sondern das ganze Spiegelgehäuse.
Ist natürlich eh ziemlich heikel, ohne Seitenspiegel zu fahren (so sicherheitstechnisch).
Jedenfalls schickt die Versicherung des Unfallverursachers jetzt am Freitag einen Sachverständigen.
Jetzt habe ich natürlich bißchen Sorge, weil mein Cali ist BJ92... Und mäßig gut in Schuß, also nicht restauriert, o.ä., einfach altersgemäßer Zustand.
Kann es passieren, dass die Reparatur des Spiegels (nebst vermutlich dessen Halterung) den Restwert meines Calis so übersteigt, dass ich von der Versicherung z.B. 100 Euro in die Hand gedrückt bekomme und sehen kann, wo ich bleibe?!?
Da ja nicht der Tausch des Spiegels an sich reichen dürfte, denke ich, käme ich da ja nicht mal mit Schrottplatz-Teilen hin, selbst bei meinem super-netten Mechi nicht
Hat da jemand Ahnung, kann mir da jemand was zu sagen...?? |
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Geschrieben: 16.03.2016 - 17:38 |
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hi!
grundsätzlich steht dir als geschädigtem die wahl eines eigenen sachverständigen/gutachters zu. sachverständige der gegnerischen versicherung schauen natürlich, das der schaden in der summe niedrig gehalten wird
mein tipp hierzu: lass dir die summe auszahlen, hol einen gebrauchten spiegel hier aus dem forum in deiner farbe und mach mit der restlichen kohle was nettes für die frau oder das auto
sind denn sonst gar keine teile beschädigt worden
mfg
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 16.03.2016 - 17:55 |
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Ist da ein SUV mit der Haube rangekommen, wenn der Rest unbeschädigt ist?
Anwalt kann man noch empfehlen, ist für einen Stressfreier weil der alles regelt und der lässt auch keine "Nachuntersuchungen" am Fahrzeug zu. Anwalt zahlt auch die gegnerische Versicherung.... musst nur mit der Schadensmeldung hin der macht dann alles weitere |
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C-T Meister
Themenstarter
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Auto: Opel Calibra - A Color Selection C20NE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 16.03.2016 - 18:07 |
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Also einen Anwalt werde ich nicht bemühen, habe keine Rechtsschutz und dann würde der allein teurer, als wenn ich den Spiegel mit Schrottplatz-Material von meinem Schrauber selbst zusammenfrickeln lassen würde
Nein, auf keinen Fall...
Das mit dem eigenen Sachverständigen sagten die von der gegnerischen Versicherung mir auch, aber ich dachte, den muss ich dann wohl auch selbst zahlen oder so...?
Das mit dem Betrag auszahlen lassen wäre natürlich ohnehin mein "Plan B", wenn das was ich bekomme unter dem liegt, was eine Werkstatt nimmt... Dann muss ich das ja eh so machen...
Lieber wäre mir, ich bringe ihn zum FOH und die Versicherung zahlt denen die Rechnung.
Weil ich wie gesagt nicht mal abschätzen kann, ob nur der Spiegel selbst, oder auch noch was da, wo er quasi am Auto befestigt ist, beschädigt wurde... Er wurde ja komplett angedrückt. Ist aber noch "in einem Stück", also nicht zerbröselt.
Und nein, war kein SUV, war ein älterer Golf (IV glaube ich). Und war tatsächlich mit dem Heck. Beim Ausparken halt. Habe aber auch lautstark gehupt, als ich ihn neben mir auftauchen sah, vielleicht hat er da schon gebremst, obwohl der Crash selbst natürlich nicht mehr zu vermeiden war.
Jedenfalls konnte ich keinen Kratzer und auch keine Delle in der Tür oder dem Kotflügel sehen. Habe auch so seitlich von hinten geschaut, wo man das ja eher sehen würde, aber wirklich nix zu sehen. Offenbar war es zum Stoßstangenkontakt mit meinem Cali nicht gekommen...
Vermutlich wirklich Glück gehabt, dass es nur den Spiegel zerlegt hat...
Meine entscheidende Frage ist aber nach wie vor, kann es passieren, dass die mich echt mit nem Fuffie oder Hunnie wegschicken, dass der Restwert oder Wiederbeschaffungswert vielmehr ist das ja, womöglich unter den Kosten für die Rep. des Spiegels liegt??
Also dass ich womöglich nicht mal genug rausbekomme, um es mit gebrauchtem Spiegel und meinem günstigen Schrauber wieder in Ordnung bekomme???
Das ist ja meine große Angst...
p.s. mögliche "Restbeträge" kann ich nicht in meine Frau investieren, ich bin komplett und vollständig hetero, werde also keine Frau ehelichen, denke ich |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 16.03.2016 - 18:29 |
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du unterschreibst beim freien gutachter eine abtretung, dass du den betrag den die gegnerversicherung dir für die gutachterkosten überweist, an die prüforganisation weiterleitest. da muss man nichtin vorkasse gehen, es sei denn die zahlung der versicherung lässt lange auf sich warten. deswegen lieber nen anwalt, den du wie gesagt auch nicht in vorkasse zahlen musst...
hast du bilder von dem schaden? |
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C-T Chef
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Geschrieben: 16.03.2016 - 23:42 |
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Auto: Opel Calibra V6 Last Edition X25XE mit I500 Nockenwellen und Schaltsaugrohr
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Geschrieben: 17.03.2016 - 00:52 |
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Matze hat folgendes geschrieben: |
OPRCali hat dazu schon sehr oft was geschrieben wegen freier Gutachterwahl usw., kann man über die Suche auch finden.
Evtl. meldet er sich dazu nochmal. Hab ihn aufs Thema mal "angeschubst". |
Soll ich echt nochmal?
Wurde ja eigentlich schon alles gesagt.
Grundsätzlich ist der Sachverständige der Versicherung die schlechteste Wahl. Du fragst ja quasi denjenigen der die Reparatur bezahlen muss nach der Höhe der Kosten die er zahlen muss. Klar macht der das im eigenen Interesse.
Das Problem hier ist eher die Bagatellgrenze. Wenn es tatsächlich "nur" der Spiegel ist, sind die Reparaturkosten wahrscheinlich so gering, dass die Versicherung sich weigern könnte, das Gutachten zu zahlen. Meist spricht man hier von 750 Euro Bruttoreparaturkosten. Andererseits schreibt desini, dass er nicht weiß ob noch mehr kaputt ist. Hier kann man argumentieren: "Woher soll er vorher wissen, was das kostet" Also beauftragt er einen Sachverständigen SEINES VERTRAUENS und nicht die Pfeife, die die Kosten eh so weit wie möglich drücken will. Und wenn der Arbeit geleistet hat, muss die auch bezahlt werden.
Nur nen Hunni gibt es jedenfalls nicht. Auch wenn es ein 92er NE ist, ist sehr unwahrscheinlich, dass der Wiederbeschaffungswert so niedrig liegt. Dann würde ich dem sein Gutachten zu fressen geben.
Abschließend möchte ich nochmal festhalten, dass im Haftpflichtrecht dem Geschädigten ein Rechtsanwalt UND ein Sachverständiger seiner Wahl zustehen und das die hierfür entstehenden Kosten der Verursacher bzw. seine Versicherung tragen müssen. Da geht es auch nicht um Schuld oder nicht Schuldsondern ganz einfach darum, dass man sich fachlichen Rat holt, weil der Normalbürger einfach keine Ahnung von dem ganzen Paragraphenwust hat. Da braucht man doch fachlichen und rechtlichen Beistand, um seine berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Ich hab auch keinen Bock irgendwelche blöden Zettel und Fragebögen für die Versicherung auszufüllen. Das kostet alles Zeit. Zeit die ich nicht aufwenden müsste, wenn mir der Depp nicht ins Auto gefahren wäre
Und bitte verschont mich mit Kommentaren wie: "Solche Leute die ihr Recht wirklich ausschöpfen wären Schuld an steigenden Versicherungsbeiträgen". Viel mehr sind es gerade die "billigen" Versicherungen, die Schuld daran sind, dass man Anwälte braucht. Die Billigversicherer sind es nämlich die Vereine wie Controlexpert und wie sie alle heißen bemühen, um den Geschädigten ihre berechtigten Ansprüche streitig zu machen.
Wer es nicht glaubt, dem empfehle ich mal eine ausgiebige Lektüre der Seite www.captain-huk.de
Könnte aber akkuten Würgereiz hervorrufen. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 17.03.2016 - 00:57 |
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Danke für den Beitrag OPRCali, ist immer gut das nochmal zu lesen, denn in so einem Fall steht man sonst halbwissend oder unwissend da. Jetzt nicht mehr. |
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C-T Experte
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Geschrieben: 17.03.2016 - 01:39 |
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Bin vor Jahren mal bei FOH gewesen für ein einfaches Spiegelglas: Das gibt es nicht einzeln, da müssen Sie einen ganzen Spiegel nehmen und der kostet ca.450€ inkl. Lackierung.
Vor einiger Zeit gabs es schon mal jemanden mit einem kaputten Spiegel durch Fremdverschulden, da hies es wenn ich mich recht erinnere: Gibt es nicht mehr alles komplett, sondern muss einzel zusammen gesucht werden, bis man alles hat.
Geh zum FOH und bestell über die einen Gutachter, bzw werden die einen bestellen. Der checkt deinen Wagen und gut ist, Du musst NIX bezahlen, denn wie OPR schon geschrieben hat, liegt da die Pflicht bei der gegnerischen Versicherung. Bei meinem Unfall mit meinem V6 dachte ich auch, ist ja nur bissel der Kotflügel angekratzt und Schmutz auf der Felge.....da wurden damals ganz schnell knappe 3000€ raus. Man unterschätzt das gern. |
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Gruß Andre
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C-T Meister
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Geschrieben: 17.03.2016 - 13:24 |
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@HighDx
Alles zusammensuchen?!? Na ich hoffe, das kann dann der FOH machen...
DAs fehlt mir genau noch... Ist allerdings auch nicht das Spiegelglas kaputt (genaugenommen ist DAS sogar heile geblieben allerdings rausgefallen und jetzt nur halbseiden wieder reingedrückt)
Sondern das Gehäuse und die Halterung. Und vermutlich auch das "Innenleben", wie ich es als Laie mal nenne. D.h. er ist total lose, lässt sich widerstandslos hin und herklappen (Gehäuse wie auch Spiegeglas) und natürlich auch nicht einstellen, weder mit der Hand, noch natürlich per Elektrik. Hängt etwas auf "halb acht"...
Danke auch für die übrigen Kommentare und besonders OPRCali für die hilfreichen und genauen Infos
Nun habe ich mich aus Unwissenheit natürlich nicht getraut, eigenen Gutachter zu bestellen... Will ja nur den Spiegel repariert haben, geht ja gar nicht um Schätzung des gesamten Autos, im Grunde... Lediglich natürlich falls die Schätzung unter den Kosten für die Spiegel-Rep. liegt (was ja nun doch meine Sorge ist).
Kann ich denn auch im Nachhinein, also wenn ich mit dem Ergebnis des Gutachters nicht "zufrieden" bin, d.h. ich nicht, wie ich eigentlich annehme, den Spiegel in der Werkstatt rep. lassen kann, noch ein weiteres Gutachten mit Gutachter meiner Wahl machen lassen...?
Muss ich auch da dann nicht in Vorkasse gehen...?
Zitat: |
Das Problem hier ist eher die Bagatellgrenze. Wenn es tatsächlich "nur" der Spiegel ist, sind die Reparaturkosten wahrscheinlich so gering, dass die Versicherung sich weigern könnte, das Gutachten zu zahlen. Meist spricht man hier von 750 Euro Bruttoreparaturkosten. Andererseits schreibt desini, dass er nicht weiß ob noch mehr kaputt ist. Hier kann man argumentieren: "Woher soll er vorher wissen, was das kostet" Also beauftragt er einen Sachverständigen SEINES VERTRAUENS und nicht die Pfeife, die die Kosten eh so weit wie möglich drücken will. Und wenn der Arbeit geleistet hat, muss die auch bezahlt werden. |
Wie jetzt... Die Versicherung besteht doch auf Sachverständigen nicht ich.
Die erklärten mir, dass der Schaden gemeldet wurde und sie nun einen Sachverständigen beauftragen. Termin ist Freitag.
Wenn DIE den beauftragen, können DIE dann letztlich dessen Bezahlung ablehnen?!? Und WER bezahlt den dann???
Du machst mir schon wieder Angst |
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Geschrieben: 17.03.2016 - 13:28 |
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Die beauftragen den und die bezahlen den auch. Die könnten den von Dir beauftragten, dessen Bezahlung wegen Bagatelle verweigern wo Du aber argumentieren kannst: Woher soll ich wissen wieviel kaputt ist. Mach Dir da mal keinen Kopp. Wart ab, was der von denen gestellte Sachverständige sagt, melde das hier und wir sagen Dir dann ob Du eine zweite Meinung brauchst oder ob Du glauben kannst, was der von sich gibt. |
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C-T Meister
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Geschrieben: 17.03.2016 - 15:36 |
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Ok, danke euch.
Melde mich dann morgen, wenn der da war (will bis mittag da sein) |
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Geschrieben: 17.03.2016 - 19:14 |
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Wenn du nach Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen der Versicherung selbst noch eins beauftragst, musst du das selbst bezahlen. |
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C-T Meister
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Geschrieben: 18.03.2016 - 09:17 |
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Hm, dann ist DER Keks dann also gegessen...
Na dann hoffe ich das Beste... |
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Geschrieben: 18.03.2016 - 10:39 |
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naja, ich weiss ja nicht wie es ist, wenn du dem versicherungsgutachter sagst, dass du deiene eigenen bestellen möchtest.
ABER ich hatte schon 2 mal gutachter da und BEIDE sagten, sie wären sowieso unabhängig und ihnen wäre es egal, ob die versicherung billig bei wegkommen will.
habe beides mal "genug" raus bekommen, also keine angst |
_________________ Ja, ich kenne die Regeln der Großschreibung. Bin halt nur zu faul um meine kleinen Finger so weit zu strecken. ICH KÖNNTE JEDOCH AUCH IMMER GROSZ SCHREIBEN. |
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