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C-T Großmeister
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Geschrieben: 01.05.2020 - 18:19 |
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HU ist mit denen kein Problem. E-Nummer ist vorhanden. |
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Geschrieben: 01.05.2020 - 18:34 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Wird der Widerstand heiß? |
Das check ich grad. Lass jetzt mal ne Weile die Lampen an...
Edit 19:16 Uhr: also da passiert absolut nüscht. Der Widerstand hat immer noch Umgebungstemperatur . |
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Matze (02.05.20), hochi26 (01.05.20) dankten tburnz für diesen Beitrag!
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 01.05.2020 - 19:45 |
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Calibra459 hat folgendes geschrieben: |
…. E-Nummer ist vorhanden. |
mag sein
bei der HU heisst es dennoch: "E410 - Kennzeichenbeleuchtung: links und rechts - Lichtquelle unzulässig" |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 01.05.2020 - 19:49 |
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Das ist einfach nur grober Blödsinn!
Die LED-Kennzeichenleuchten haben - wie schon erwähnt - ein E-Prüfzeichen
und ich habe die, wie Du weißt, auch schon lange drin, war damit schon 3mal bei der HU
und habe beim sehr peniblen und fähigen Prüfer noch nie Probleme deswegen gehabt
und hab das auch noch von niemandem anderen gehört, der die hat! |
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2 Danke-Klicks für diesen Beitrag
Matze (02.05.20), Calibra459 (01.05.20) dankten Wurfen82 für diesen Beitrag!
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 01.05.2020 - 20:16 |
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Wurfen82 hat folgendes geschrieben: |
Das ist einfach nur grober Blödsinn!
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der Meinung kannst du gerne sein, aber wenn es so wäre könnte ich wohl kaum die Nummer für diesen EM nennen. Ich denk mir das nicht aus |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 01.05.2020 - 20:19 |
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Das hab ich auch gar nicht gesagt!
Es ist alleine blödsinnig es zu bemängeln, da die Teile absolut konform sind.
Dein Fehler ist nur, es zu glauben und Dich damit zu begnügen. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 01.05.2020 - 21:18 |
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nein, hier hat needles absolut recht
das leuchtmittel ist für diesen fahrzeugtyp beim kba nicht geprüft (also nicht in der typgenehmigung des calibra eingeschrieben) und bekommt also auch keine allgemeine zulassung auf diesem...
das ist lediglich mit einer einzelabnahme möglich - und die kostet...
das ist das gleiche, wie mit den led oder xenon scheinwerfern - die vorgaben für lichttechnische einrichtungen am kfz gelten nicht nur für die frontscheinwerfer...
deswegen sind auch alle led rückleuchten, das tönen, der xenon umbau und die angeleys proforma verboten und nicht zulässig - ausgenommen eben, man hat ein teilegutachten, oder abe und diese entsprechend eingetragen, oder führt sie mit...
die kennzeichenbeleuchtung macht diesbezüglich keine ausnahme, da es ein nach außen aktiv abstahlendes licht ist - nur bei der passiven innenbeleuchtung kannst du machen, was du willst, solange die leuchtmittel nicht direkt nach außen strahlen!
und vielleicht hat es deinen prüfer einfach nicht interessiert oder er hats nicht gewusst - mein neuer prüfer wusste nichtmal, das meine xenon nicht zulässig sind - er hat sich nur gewundert, warum ich denn keine scheinwerferreinigungsanlage habe - ich musste ihn dann diesbezüglich erstmal aufklären und er hat sich dann einfach mit der aussage "das hast du dann aber nach meiner prüfung eingebaut" aus der affähre gezogen...
im übrigen heißt das e-zeichen nur, dass die dinger in der europäischen union hergestellt und nach irgendeiner ece richtlinier einen materialtest und funktionstest bestanden haben - ob sie jedoch zulässig sind hängt von den gesetzten des jeweiligen eu mitgliedsstaates ab - in sind sie es nämlich nicht ohne weiteres... |
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Mein Zündfunkenvorspeicher is voll... Weiß einer wo ich den entsorge und einen neuen bekomme?
If there’s more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way.
Wiederstände sind unbedingt in Elektronenflussrichtung hinter einer Diode zu platzieren, damit verhindert wird, dass die Elektronen zu sehr beschleunigen und so unter Umständen ein Quantenvakuum entsteht. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 01.05.2020 - 22:29 |
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stego hat folgendes geschrieben: |
und vielleicht hat es deinen prüfer einfach nicht interessiert oder er hats nicht gewusst - mein neuer prüfer wusste nichtmal, das meine xenon nicht zulässig sind - er hat sich nur gewundert, warum ich denn keine scheinwerferreinigungsanlage habe - ich musste ihn dann diesbezüglich erstmal aufklären und er hat sich dann einfach mit der aussage "das hast du dann aber nach meiner prüfung eingebaut" aus der affähre gezogen... |
Du fährst zur HU mit einem Xenon-Umbau ohne SRA, erwischst einen Prüfer, der sehr kulant ist und das durchwinkt (!) und schwärzt ihn hier noch an "er hätte sich aus der Affäre gezogen" in die du ihn gebracht hast?
stego hat folgendes geschrieben: |
im übrigen heißt das e-zeichen nur, dass die dinger in der europäischen union hergestellt und nach irgendeiner ece richtlinier einen materialtest und funktionstest bestanden haben - ob sie jedoch zulässig sind hängt von den gesetzten des jeweiligen eu mitgliedsstaates ab - in sind sie es nämlich nicht ohne weiteres... |
Nein, das e-Zeichen (EG-Typgenehmigung) oder E-Zeichen (ECE-Genehmigung) sagt nicht, dass die Teile in der EU hergestellt worden sind, sondern lediglich nach europäischen Standards.
Für die ECE-genehmigten Teile z.B. gibt es spezielle Genehmigungsverfahren und Prüfungen (hierbei gehe ich stark vom lichttechnischen Gutachten aus).
Hierbei braucht man keine Teilegutachten oder ABEs mitschleppen und es auch nicht eintragen lassen.
Das macht diese Teile mit e-Nummer ja eben sehr beliebt, ans passende Fahrzeug wie vorgegeben drangebaut, fertig.
Diese e- oder E-Nummern werden nicht umsonst so oft auf Chinaware abgedruckt, da braucht man nichtmals ein Teilegutachten oder ABE gefälscht dazuzulegen.
Dies gilt in allen Staaten die am ECE-Verfahren teilnehmen.
Zu den Kennzeichenleuchten:
E4 oder E8 steht drauf mit dem Vermerk L für (Kennzeichen)-Leuchte.
Beispiel:
Ich habe ein Auto und ersetze ALLE Original-Leuchten durch ECE-genehmigte Zubehörteile. Demnach müsste ich in meiner ABE/Teilegutachtenmappe und Fahrzeugschein jeden Blinker, Nebelscheinwerfer, Hauptscheinwerfer, Rückleuchte, Kennzeichenbeleuchtung,... aufgeführt haben?
Demnach würde jeder 3. mit einem Aktenkoffer voller Gutachten durch die Gegend fahren und der Fahrzeugschein wäre ein Roman.
Und die eE-Zeichen wären völlig nutzlos.
Edit: Erstausrüster-Zubehörteile war vor deinem Zitat schon raus, das waren mal 2 Sätze im Ursprungspost. |
_________________ V
Zuletzt bearbeitet von Calibra459 am 01.05.2020 - 22:53, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 01.05.2020 - 22:50 |
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Calibra459 hat folgendes geschrieben: |
Du fährst zur HU mit einem Xenon-Umbau ohne SRA, erwischst einen Prüfer, der sehr kulant ist und das durchwinkt (!) und schwärzt ihn hier noch an "er hätte sich aus der Affäre gezogen" in die du ihn gebracht hast?
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ich "erwische" keinen kulanten prüfer - ich kenne ihn (der is bei uns jede woche) - außerdem schwärze ich hier gar niemanden an, ich will damit nur sagen, das nichtmal die prüfer alles wissen - schon garnicht von fahrzeugen, die 30jahre alt sind - ok?
Calibra459 hat folgendes geschrieben: |
Ich habe ein Auto und ersetze ALLE Original-Leuchten durch ECE-genehmigte Erstausrüster-Zubehörteile. Demnach müsste ich in meiner ABE/Teilegutachtenmappe und Fahrzeugschein jeden Blinker, Nebelscheinwerfer, Hauptscheinwerfer, Rückleuchte, Kennzeichenbeleuchtung,... aufgeführt haben?
Demnach würde jeder 3. mit einem Aktenkoffer voller Gutachten durch die Gegend fahren und der Fahrzeugschein wäre ein Roman.
Und die eE-Zeichen wären völlig nutzlos. |
1. prinzipiell ja!
2. "erstausrüster zubehörteile" heist auch - die teile sind in ihrer funktion EXAKT so aufgebaut, wie die originalteile - d.h. wenn im originalteil eine soffittenlampe verbaut ist MUSS im ersatzteil auch eine sofitte rein (material und technischer aufbau darf abweichen) - da hilft dir irgendeine andere ece richtlinie gar nix, da das in der typgenehmigung des fahrzeugs festgelegt ist - du kannst das in deinem fahrzeug separat per einzelabnahme ändern lassen zbsp. über eine eintragung, oder du führst die abe zu der beleuchtung mit, aber ohne dieses wird der prüfer immer nur anhand der beim kba hinterlegten daten sehen, das dieses leuchtmittel bei dir nicht zulässig ist (wenn er es denn kontrolliert)
edit:
Calibra459 hat folgendes geschrieben: |
Erstausrüster-Zubehörteile war vor deinem Zitat schon raus, das waren mal 2 Sätze im Ursprungspost. |
kein problem...
Calibra459 hat folgendes geschrieben: |
Zu den Kennzeichenleuchten:
E4 oder E8 steht drauf mit dem Vermerk L für (Kennzeichen)-Leuchte. |
das bedeutet das die leuchten entweder in den niederlanden (E4) oder tschechien (E8) erstmals genehmigt wurden und einer bauartprüfung unterzogen wurden - damit entziehen sie sich den nationalen deutschen vorschriften, welche sich durch ein "E1" bzw "e1" (deutsche richtlinien) kennzeichen...
das sagt aber wiederum nichts über die zulässigkeit der anbringung am fahrzeug aus... |
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Wiederstände sind unbedingt in Elektronenflussrichtung hinter einer Diode zu platzieren, damit verhindert wird, dass die Elektronen zu sehr beschleunigen und so unter Umständen ein Quantenvakuum entsteht.
Zuletzt bearbeitet von stego am 01.05.2020 - 23:03, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Geschrieben: 01.05.2020 - 22:56 |
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Leute... In diesem thread ging es vornehmlich um den Einbau dieser Leuchten... Könnt ihr bitte die Diskussion über die Zulässigkeit von Bauteilen mit e- Nummer in einem gesonderten Thema fortführen . Ich sag ja nicht, dass es nicht interessant wäre...
Grüße, T |
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Wurfen82 (01.05.20) dankte tburnz für diesen Beitrag!
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Geschrieben: 01.05.2020 - 23:00 |
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ok, geht klar... |
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Geschrieben: 01.05.2020 - 23:02 |
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Needles hat folgendes geschrieben: |
Calibra459 hat folgendes geschrieben: |
…. E-Nummer ist vorhanden. |
mag sein
bei der HU heisst es dennoch: "E410 - Kennzeichenbeleuchtung: links und rechts - Lichtquelle unzulässig" |
Kurze Antwort:
Sofern die LED-Leuchte ein gültiges E-Prüfzeichen hat UND als gesamtes nach EG/ECE geprüft ist, kann niemand diese bemängeln.
Richtige Schaltung und Einhaltung der Anbaumaße vorausgesetzt.
PS: Als "gesamtes geprüft" hab ich geschrieben, weil es so Schlauberger gibt, die das Innenleben aus China zusammenbasteln und einfach ne Abdeckscheibe mit E-Nr. draufpacken. Sowas geht gar nicht. |
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Geschrieben: 02.05.2020 - 00:27 |
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Sheriff Donnerknall hat folgendes geschrieben: |
Needles hat folgendes geschrieben: |
Calibra459 hat folgendes geschrieben: |
…. E-Nummer ist vorhanden. |
mag sein
bei der HU heisst es dennoch: "E410 - Kennzeichenbeleuchtung: links und rechts - Lichtquelle unzulässig" |
Kurze Antwort:
Sofern die LED-Leuchte ein gültiges E-Prüfzeichen hat UND als gesamtes nach EG/ECE geprüft ist, kann niemand diese bemängeln.
Richtige Schaltung und Einhaltung der Anbaumaße vorausgesetzt.
PS: Als "gesamtes geprüft" hab ich geschrieben, weil es so Schlauberger gibt, die das Innenleben aus China zusammenbasteln und einfach ne Abdeckscheibe mit E-Nr. draufpacken. Sowas geht gar nicht. |
Danke. Das spart mir die Schreiberei
Was nicht zulässig ist, sind diese LED Sofitten in den orignalen Lampen. Das scheint bei needles ein übereifriger Prüfer durcheinander gebracht zu haben. |
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Zuletzt bearbeitet von OPRCali am 02.05.2020 - 22:25, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Geschrieben: 02.05.2020 - 00:40 |
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OPRCali hat folgendes geschrieben: |
Was nicht zulässig ist, sind dieses LED Sofitten in den orignalen Lampen. Das scheint bei needles ein übereifriger Prüfer durcheinander gebracht zu haben. |
danke opr - das ist zwar genau andersherum als ich das im kopf hatte - aber eben doch genau das was ich meine - kein prüfer weiß alles... |
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Geschrieben: 02.05.2020 - 22:29 |
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stego hat folgendes geschrieben: |
OPRCali hat folgendes geschrieben: |
Was nicht zulässig ist, sind dieses LED Sofitten in den orignalen Lampen. Das scheint bei needles ein übereifriger Prüfer durcheinander gebracht zu haben. |
danke opr - das ist zwar genau andersherum als ich das im kopf hatte - aber eben doch genau das was ich meine - kein prüfer weiß alles... |
Ist eigentlich logisch. Ne komplett in sich geschlossene Leuchteinheit mit Bauartgenehmigung ist zulässig (bestes Beispiel Tagfahrleuchten oder Nebelscheinwerfer zum Nachrüsten). Das Einsetzen von Leuchtmitteln anderer Bauart ist nicht zulässig (z.B. LED-Standlicht oder Kennzeichenbeleuchtung oder Xenon im Halogen-Scheinwerfer. |
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