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C-T Kenner
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Geschrieben: 01.09.2022 - 20:49 |
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Hallo, weiß Jemand ob die Regel bei der Technischen Abnahme von Felgen, FW usw bei nem Wagen nach Heutigen Regeln gemacht wird, oder gelten die Regelungen aus den Anfang 90er?
Ich hab ja mein 40er Fahrwerk eintragen lassen, und es hat so gerade die mindest Höhe vom Boden zum Fahrzeug eingehalten.
Wie soll denn ein 60er oder 70er Fahrwerk eingetragen werden können wenn die Heutigen Vorschriften zu Grunde gelegt werden müssen
LG. Angelo. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 03.09.2022 - 09:34 |
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also beim fahrwerk werden immer die aktuellen regeln / gesetze zugrunde gelegt - nur bei der reifenabdeckung gibt es zwei varianten wonach der prüfer gehen "kann" - einmal eine eu regelung und einmal die deutsche - das kann der prüfer nach ermessen entscheiden, meist nehmen die prüfer aber das baujahr des fahrzeugs als auswahlgrund...
ja, leider bekommst du heute dann manches aus früheren zeiten nicht mehr legal ans auto, das ist eben leider so... |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 13.01.2024 - 22:54 |
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Angelo77 hat folgendes geschrieben: |
Wie soll denn ein 60er oder 70er Fahrwerk eingetragen werden können wenn die Heutigen Vorschriften zu Grunde gelegt werden müssen
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Moin,
ein alter Thread, ich weiß... aber vielleicht kann ich hier jetzt auch anderen weiterhelfen, die sich eine ähnliche Frage stellen.
Allgemein stimmt es, was stego sagt. Es sind immer die Gesetze anzuwenden, die zum Tage der Eintragung gelten. AUSSER im Teilegutachten werden entsprechende Auflagen gelistet oder es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor bzw. wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) erteilt. Aber diese beiden Möglichkeiten habe ich in meiner mehrjährigen Prüftätigkeit noch nie erlebt...
Ein 60er oder 70er mm Fahrwerk kann - je nach Fahrzeug - durchaus eingetragen werden. Bei einem Golf Plus würde das vermutlich noch nicht mal auffallen.... anyway.
Wenn bei einem Calibra 40/40 mm bei dir abgenommen wurden und die Resthöhe zum Boden bereits bedenklich ist, wird 60/70mm eher nicht ohne Weiteres gehen. Diese ominöse Bodenfreiheit von 80mm ist gesetzlich eigentlich nicht geregelt, sondern vom VdTÜV festgelegt worden - was für Hersteller und uns Prüfer somit verbindlich ist.
Wird diese Bodenfreiheit unterschritten, muss nachgewiesen werden, dass trotzdem eine ausreichende Bodenfreiheit vorliegt - festgelegt durch den VdTÜV. Wir befinden uns jetzt hier im Bereich der Einzelabnahme nach §19 (2) in Verbindung mit §21 StVZO - mit dem Fahrzeug muss jetzt ein Prüfzyklus durchfahren werden, wo eben festgestellt wird, ob wirklich nichts schleift oder die Bodengruppe
Feindkontakt mit der öffentlichen Straße hat. Der Abstand zwischen Räder und Aufbau, Räder und Bremse, Fahrwerksteilen und Achskomponenten etc pp müssen noch geprüft werden.....weitere Details kann ich leider nicht nennen, denn dafür reicht meine Qualifikation nicht aus
Wird ein Prüfpunkt nicht erfüllt, erfolgt auch keine Eintragung bzw. dann darfst du dir Gedanken machen, wie der festgestellte Mangel behoben werden kann. Das kann dann auch ins Geld gehen.... |
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Geschrieben: 14.01.2024 - 14:33 |
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Fakt ist auf jeden Fall, dass es Richtlinien gibt und auch Paragraphen ,aber der finale Eintrag ist letztlich immer Ermessenssache des einzelnen Prüfers.
zur Fahrwerksfrage, bei mir ist damals 70/50 eingetragen worden. klar, es wurde alles auf Freigang geprüft und §21 wegen Felgen usw. , aber von den 8cm war ich natürlich weit entfernt, erst recht jetzt, über 10Jahre später...
Darüber beschwert hat sich noch nie einer |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 14.01.2024 - 19:38 |
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Rexiz hat folgendes geschrieben: |
aber der finale Eintrag ist letztlich immer Ermessenssache des einzelnen Prüfers.
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Mh, ja.... "leider" richtig. Fakt ist aber auch, wenn dann so jemand zu mir zur Hauptuntersuchung kommt und ich dann feststelle, dass vorne und hinten die Eintragung bzw ein Teil davon absolut nicht passt, dann darf und muss ich das anzweifeln. Das ist bei einfachen Änderungsabnahmen übrigens genau so, da dürfen dann auch andere Prüfer das anzweifeln, was ich eingetragen habe.
Beispiel Radabdeckung bei Räder/Reifenkombination. Eintragungs- und/oder Bestandschutz gibt es da nicht, auch wenn das der Fahrzeughalter natürlich (verständlicherweise) anders sieht.
Vor ein paar Wochen stand ein geiler Kadett GSi mit verschiedenen Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse vor der Tür. Ich habe von Weitem schon gesehen, dass alle Reifen locker 5-6mm aus dem Radhaus geschaut haben. Ja - die waren eingetragen - allerdings mit der Auflage, dass nur ein spezieller Reifentyp diese Kombination hergibt. Je nach Hersteller sind die Reifenflanken bzw Scheuerkanten anders wuchtig ausgelegt und mit ach und krach ist die Radabdeckung dann bündig zum Reifen/Reifenhauptprofil - das wäre dann ok. War es in diesem Fall leider nicht und ich habe dem sympathischen Mann gleich gesagt, dass es damit eben keine Plakette gibt. Dass solch Kombinationen in den 80er und 90er Jahren weniger streng abgenommen wurden.... ja, kann sein. Aber das holt uns jetzt alle (leider) ein. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 18.01.2024 - 17:11 |
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Es ist ja auch die Frage, wie wurde ein Fahrzeug zur Eintragung vorgestellt. Als Beispiel die fette Rad-Reifen-Kombi. Vor 25 Jahren waren die Radhäuser und Kotflügel alle gezogen, gebördelt, geweitet bis zum brechen ... Eintragung positiv. Dann nach 15 Jahren kam der Gefatter Rost um die Ecke und meinte sich einzunisten. Darauf hin wurden die Radläufe geschweißt und originale Kotflügel verbaut, mit Lack wieder schön, aber Radabdeckung plötzlich gräuslich. Oder irgendwelche Gummilippen als Auflage für die Radabdeckung angebracht, aber bei der Eintragung nicht vermerkt ... und beim Besuch in der Waschanlage sind die Lippen "abgefallen". Und so wie Kypsie sagt, dann heißt es Polizeikontrolle negativ, HU negativ oder sonstiges, obwohl alles im Fahrzeugschein steht. |
_________________ Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik |
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Geschrieben: 18.01.2024 - 17:30 |
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Man muss ja auch, in der heutigen Zeit, immer die Seite des (bösen) Prüfers verstehen wo gefühlt jeder Jedem an den Karren pissen will, möchte kein "Tüffer" nachher einen Anhörungsbogen in der Post haben, weil wegen seiner fragwürdigen Eintragung irgendwas Schlimmes passiert ist.
Ist natürlich bei Radabdeckung oder zu lautem Auspuff nicht immer vollständig nachvollziehbar, aber dafür sind Regeln halt da. Kann man gut finden, oder den Karren im Ausland zulassen
MfG
sollddie2000 |
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Geschrieben: 18.01.2024 - 18:50 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
.. aber dafür sind Regeln halt da. |
Wofür? Dass jeder jedem an die Karre pissen kann?!
Die Regeln sind da, weil Petrolheads und "Tuner" unerwünscht sind - das hat mit Prüfern und Cops erst mal nichts zu tun.
Macht manchmal wenig Sinn (wieso darfst Du keine Sidepipes dran prügeln, AMG aber schon?), aber ist so und hier geht es
einfach drum, wie man diesen status quo händelt. |
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Calibra459 (18.01.24) dankte Wurfen82 für diesen Beitrag!
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 18.01.2024 - 22:30 |
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Wurfen82 hat folgendes geschrieben: |
sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
.. aber dafür sind Regeln halt da. |
Wofür? Dass jeder jedem an die Karre pissen kann?!
Die Regeln sind da, weil Petrolheads und "Tuner" unerwünscht sind - das hat mit Prüfern und Cops erst mal nichts zu tun.
Macht manchmal wenig Sinn (wieso darfst Du keine Sidepipes dran prügeln, AMG aber schon?), aber ist so und hier geht es
einfach drum, wie man diesen status quo händelt. |
achtung filmzitat:
Es ist nichts Persönliches. Es geht nur ums Geschäft“ |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 19.01.2024 - 00:26 |
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nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
Es ist ja auch die Frage, wie wurde ein Fahrzeug zur Eintragung vorgestellt. Als Beispiel die fette Rad-Reifen-Kombi. Vor 25 Jahren waren die Radhäuser und Kotflügel alle gezogen, gebördelt, geweitet bis zum brechen ... Eintragung positiv. Dann nach 15 Jahren kam der Gefatter Rost um die Ecke und meinte sich einzunisten. Darauf hin wurden die Radläufe geschweißt und originale Kotflügel verbaut, mit Lack wieder schön, aber Radabdeckung plötzlich gräuslich. |
Ohne Mist, ich glaube das ist mir schon öfter über den Weg gelaufen als es mir lieb ist. So selbstklebende Kunststoffradabdeckungen trage ich als Auflage immer mit ein, wenn es ohne diese nicht geht. Allerdings sind solche Fälle echt selten, in den letzten 2 Jahren erinnere ich mir nur an eine einzige solche Eintragung meinerseits.
Zitat: |
Die Regeln sind da, weil Petrolheads und "Tuner" unerwünscht sind - das hat mit Prüfern und Cops erst mal nichts zu tun. |
Finde ich schwierig... Ich habe eher das Gefühl, dass auf solche Regeln jetzt mehr Wert gelegt wird, weil sich in der Gesellschaft eine Scheiß-Egal-Hauptsache-ich Mentalität eingeschlichen hat. Als im Mai 2018 die HU-Richtlinie angepasst wurde und seitdem ein einseitig nicht funktionierendes Begrenzungslicht bereits als erheblicher Mangel festgelegt wurde, war (verständlicherweise) der Aufschrei
unter Prüfern und den Kunden sehr groß. Im Endeffekt war das Verweigern der Plakette einfach unnötig hart - aber hervorgerufen, weil das Thema Licht bei Kunden und Werkstätten sehr stiefmütterlich behandelt wurde (wird es ja heute noch, leider).
Noch ein Beispiel (aus dem echten Leben ): auf meinem Arbeitsweg darf man auf der Landstraße 70 km/h fahren. Entweder habe ich Spezialisten vor mir, die nicht mal 60 km/h fahren, oder aber ich werde in einer Kurve mit geschätzten 130 km/h überholt. Überwiegend gibt es nur diese zwei Extreme. Mein Tacho zeigt immer was zwischen 70-85 km/h an - damit bewege ich mich in einem Bereich, wo ein Blitzer auch mal vielleicht nicht auslöst. Entweder bremst man mich merklich aus oder man rauscht an mir vorbei... aber in beiden Fällen sind diese 70 km/h doch sehr weit weg. Scheint den Leuten alles egal zu sein und dieses Problem lässt sich auf so viele alltägliche Situationen projezieren....
Zitat: |
wieso darfst Du keine Sidepipes dran prügeln, AMG aber schon? |
Ist doch mit Klappenauspuffanlagen dasselbe Drama. Warum dürfen die Hersteller das über die EG-Typengenehmigung des Fahrzeuges verbauen und der Rest nicht? Die Prüfzyklen sind allen Herstellern bekannt, ist doch logisch, dass die Klappen genau dann zu sind und das Fahrgeräusch von 70 db mit Leichtigkeit erreicht wird...
Ich habe auch so viele Sachen, wo ich eigentlich null Verständnis für den Gesetzgeber habe... aber nach meiner persönlichen Meinung im Job geht es nunmal nicht |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 19.01.2024 - 07:56 |
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Kypsie hat folgendes geschrieben: |
Noch ein Beispiel (aus dem echten Leben ): auf meinem Arbeitsweg darf man auf der Landstraße 70 km/h fahren. Entweder habe ich Spezialisten vor mir, die nicht mal 60 km/h fahren, oder aber ich werde in einer Kurve mit geschätzten 130 km/h überholt. Überwiegend gibt es nur diese zwei Extreme. Mein Tacho zeigt immer was zwischen 70-85 km/h an - damit bewege ich mich in einem Bereich, wo ein Blitzer auch mal vielleicht nicht auslöst. Entweder bremst man mich merklich aus oder man rauscht an mir vorbei... aber in beiden Fällen sind diese 70 km/h doch sehr weit weg. Scheint den Leuten alles egal zu sein und dieses Problem lässt sich auf so viele alltägliche Situationen projezieren.... |
wir haben hier im dorf (naja, kleinstadt) einen wachtmeister, der die leute schonmal anhällt, weil sie zu langsam gefahren sind - gibt eine kleine ermahnung den verkehr nicht zu behindern und die richtgeschwindigkeit einzuhalten und dann werden die wieder losgelassen - das kenn ich so nur von alteingesessenen...
zu langsam fahren is ja noch verständlich und 10 oder 20kmh zu viel auf der landstraße würde ich selbst ja noch tolerieren - aber 130? - diese raser gehören runter von der straße...
aber du hast recht - geht alles nur noch um das eigene ich... |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 20.01.2024 - 23:22 |
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stego hat folgendes geschrieben: |
zu langsam fahren is ja noch verständlich und 10 oder 20kmh zu viel auf der landstraße würde ich selbst ja noch tolerieren - aber 130? - diese raser gehören runter von der straße...
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War halt nur eine Schätzung meinerseits. Aber ich habe ja nun durch die Blume andeuten lassen, dass ich ganz gerne mal Grauzonen durchaus ausnutze...so wie du mit 10-20 km/h über |
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