Autor | Nachricht |
C-T Kenner
 
Dabei seit: 07.06.2022
Beiträge: 66
Wohnort: -47877
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Geschrieben: 01.09.2022 - 19:49 |
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Hallo, weiß Jemand ob die Regel bei der Technischen Abnahme von Felgen, FW usw bei nem Wagen nach Heutigen Regeln gemacht wird, oder gelten die Regelungen aus den Anfang 90er?
Ich hab ja mein 40er Fahrwerk eintragen lassen, und es hat so gerade die mindest Höhe vom Boden zum Fahrzeug eingehalten.
Wie soll denn ein 60er oder 70er Fahrwerk eingetragen werden können wenn die Heutigen Vorschriften zu Grunde gelegt werden müssen
LG. Angelo. |
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C-T Großmeister
 
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Auto: Opel Calibra 4x4 MV6 Automatik + 4x4 V6 Manuell Y32SE + X30XE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 03.09.2022 - 08:34 |
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also beim fahrwerk werden immer die aktuellen regeln / gesetze zugrunde gelegt - nur bei der reifenabdeckung gibt es zwei varianten wonach der prüfer gehen "kann" - einmal eine eu regelung und einmal die deutsche - das kann der prüfer nach ermessen entscheiden, meist nehmen die prüfer aber das baujahr des fahrzeugs als auswahlgrund...
ja, leider bekommst du heute dann manches aus früheren zeiten nicht mehr legal ans auto, das ist eben leider so... |
_________________ Opel ist wie LEGO - irgendwie passt's immer...
mein Zündfunkenvorspeicher is voll - kann mir jemand sagen, wo ich den entsorge und nen neuen bekomme?
If there’s more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. |
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