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Geschrieben: 19.01.2019 - 10:54 |
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Danke nochmal für eure Erklärungen allerdings bezweifle ich stark das der TE seinen Karren so asozial tiefer gelegt hat, das es wirklich zu Problemen kommen könnte. Gelesen hab ich solche Sätze schon oft in Gutachten, aber echt nicht für voll genommen.
Selbst bei der Tieferlegung die vom Vorbesitzer in Pearls V6 drin war (und der war asozial tief) hätte niemals der Auspuff aufgesetzt bzw. zu wenig Bodenfreiheit gehabt.
Und deshalb würde ich mir an Stelle des TE auch keine Gedanken machen das da was geändert wird in seinem Schein. Und diese Eintragungen in Kombination mit blabla läuft normalerweise genau so ab wie wurfen das geschrieben hat muss jeder selbst entscheiden ob er das tun will. Aber auch hier ist das alles halb so wild wenn der Wagen nicht nur noch aus Radau besteht
MfG
sollddie2000 |
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C-T Urgestein
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Auto: Opel Calibra Keke Rosberg C20NE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 19.01.2019 - 11:09 |
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sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
Und diese Eintragungen in Kombination mit blabla läuft normalerweise genau so ab wie wurfen das geschrieben hat muss jeder selbst entscheiden ob er das tun will. Aber auch hier ist das alles halb so wild wenn der Wagen nicht nur noch aus Radau besteht |
Selbst wenn - nach meinem Empfinden ist es schon echt laut geworden.
Die Messung ergab 92dB gegenüber 83 Serie, wurde vom Prüfer so eingetragen und ging anstandslos
durch die Rechtsprüfung der Zulassungsstelle Wetzlar und diese ist schon wirklich sehr pisserig.
PS: War selbstverständlich ne Einzelabnahme nach §21 |
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Foren-Team
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Geschrieben: 19.01.2019 - 22:47 |
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nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
OPRCali hat folgendes geschrieben: |
Diese Einzelbetriebserlaubnis bewirkt auch, dass rein gar nichts mehr nach §19.3 eingetragen werden darf. Egal ob Teilegutachten oder ABE. Es muss alles vom aaS abgenommen werden. |
Das wiederum sehe ich anders. Als Beispiel eine Wiederinbetriebnahme. Fahrzeug kommt aus Italien ohne Fahrzeugpapiere. Nun kann anhand der FIN, dem Typschild, Motortyp usw das Fahrzeug identifiziert werden wobei mindestens Hersteller und Typ bekannt ist. Die Ausführung zu ermitteln ist fast unmöglich und wird ausgenullt. Somit ergibt sich zB Hersteller- und Typschlüssel: 0039/870 00000 (ABE Nr. F 406)
Wenn ich nun ein Fahrwerk eintragen möchte und in dem Teilegutachten steht als Verwendungsbereich Calibra Turbo, Typ 870, ABE Nr. 406 dann habe ich alle Angaben die ich brauche und kann einfach per §19(3) die Änderungsabnahme machen, obwohl das Fahrzeug nach dem Reimport eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten hat. |
Kommt drauf an, was in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 17 steht. Steht da ein "E" haben wir ganz klar die Anweisung "Finger weg!". |
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C-T Meister
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Geschrieben: 20.01.2019 - 21:54 |
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Was hat es denn mit dem "E" auf sich? |
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C-T Chef
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Auto: 2x Opel Calibra C20NE & X20XEV Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 20.01.2019 - 22:21 |
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Calli20ne hat folgendes geschrieben: |
Was hat es denn mit dem "E" auf sich? |
Es gibt 4 Möglichkeiten -was da für ein Buchstabe drin steht:
K=konform, das Fahrzeug hat eine EG-Typgenehmigung bzw. eine ABE
A=abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, welche in die Fahrzeug-Papiere eingetragen wurden
E=Einzelabnahme, das Fahrzeug entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen.
Z =Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn techn. Fahrzeugbeschreibung unvollständig |
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