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C-T Großmeister
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Wohnort: D-92224
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Geschrieben: 17.02.2018 - 12:33 |
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Ist es für den TÜV ein problem wenn ich Fahrer- und Beifahrersitz tausche? Meine jetzt wg. des Klapphebels. Wg. Innsassenbefreiung bei einen Unfall. |
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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra 2,5 V6 Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 17.02.2018 - 14:02 |
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Wenn du originale aus einem Calibra ersetzt, gibt es kein Problem.
Wenn du welche aus dem Zubehör einbaust, müssen diese eine ABE haben, oder eingetragen werden. |
_________________ Fahre niemals schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.
Meiner hat Superzündis verbaut, nach seiner Aussage, hält er locker mit bis 360KM/H.
Also mach ich mir erstmal keine Sorgen |
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C-T Großmeister
Themenstarter
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Wohnort: D-92224
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Geschrieben: 17.02.2018 - 16:52 |
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Ich meine jetzt wenn ich den originalen beifahrersitz auf die fahrerseite mache. |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 20.04.2013 Alter: 41
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Geschrieben: 17.02.2018 - 18:28 |
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Ob´s erlaubt ist weiß ich nicht, zumindest hatte ich es mal so im Tirga, weil da Astra GSi-Sitze reingekommen waren;
der Prüfer hat damals nichts gesagt.
Wahrscheinlich ist Dein Bezug und/oder die linke Backe abgenudet?!
Wenn Du nen passenden Beifahrersitz hast, dann zieh doch Bezug und Polsterung von diesem
auf den Rahmen des Fahrersitzes, dann ist auch die Entriegelung auf der richtigen Seite. |
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Foren-Team
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Geschrieben: 17.02.2018 - 21:57 |
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Wurfen82 hat folgendes geschrieben: |
Wahrscheinlich ist Dein Bezug und/oder die linke Backe abgenudet?!
Wenn Du nen passenden Beifahrersitz hast, dann zieh doch Bezug und Polsterung von diesem
auf den Rahmen des Fahrersitzes, dann ist auch die Entriegelung auf der richtigen Seite. |
Dann hat er aber ein Loch an der Stelle wo vorher die entriegelung der beifahrerseite war sieht auch doof aus.
Mfg
sollddie2000 |
_________________ Man kann vielleicht alles essen, aber nicht alles wissen
DON´T FEED THE TROLL!!
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 17.02.2018 - 23:12 |
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sollte beim tüv kein problem geben (bin auch jahrelang so rumgefahren) - im gegenteil, ich empfinde dies sogar als hilfreich, da man so ohne verrenkungen den beifahrersitz vom fahrersitz aus vorklappen kann |
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C-T Meister
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Auto: Calibra 1x Last Edition und 1x Cliff Edition x20xev Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 20.02.2018 - 12:12 |
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Ansonsten kann ich in solchen Fällen empfehlen das mal direkt per Mail bei Tüv, Dekra etc. anzufragen. Die Mail kannst Du dann ausdrucken und hast immer ein Argument in der Hand. |
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C-T Großmeister
Themenstarter
Dabei seit: 21.12.2011
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Geschrieben: 21.02.2018 - 09:01 |
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Also habe meinen Prüfer gefragt.
Der sagt das dies kein Problem ist und auch nicht geprüft wird.
Gruß |
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