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C-T Meister
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Geschrieben: 05.08.2009 - 14:16 |
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Hallo!
Hab ja heute meinen "Übergangs-Cali" an- , bzw. umgemeldet.
D.h.
Hatte vorher nen Cali mit Euro 2 => 147 Euro Steuern.
Steuern wurden jetzt gerade wieder im Juni abgebucht (wie jedes Jahr).
Heute den Überg.-Cali angemeldet, hat auch Euro 2, also ebenfalls 147 Euro.
Nun sind ja knapp 2 Monate dazwischen. Meine Frage: wie wird das berechnet... Die bereits gezahlten Steuern werden ja angerechnet. Muss ich nun quasi Steuern für eineinhalb Monate nachzahlen oder wie läuft sowas
Und überhaupt sollen ja ab Juli 2009 andere Steuern gelten... Betrifft das nur die neuen Autos (ab EZ 09) oder auch unsere??
Finde keine Infos und würde mich über bißchen Info dazu freuen!!!
Danke!! |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 05.08.2009 - 14:21 |
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Das mit den Steuern gilt nur für Neufahrzeuge.
Ich weiß nicht ob die Finanzämter das unterschiedlich handhaben. Hier bei uns ist das so.
Du bekommst die restlichen Steuern vom alten Cali zurück. Also irgendwann die nächsten Wochen auf dein Konto überwiesen. Die Steuern für den neuen Cali sind für ein Jahr fällig. Bei uns muss man auch beim Anmelden eine Kontonummer usw angeben. Die Steuern werden dann in ca 14 tagen abgebucht.
Leider ist es halt so daß das abbuchen schneller geht als das überweisen.
Aber kannst ja mal beim Finanzamt anrufen und fragen ob die es gleich verrechnen können wenn Du das willst. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 05.08.2009 - 15:36 |
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Verrechnet wird nichts. Nur bei Steueränderung. Wenn du den Wagen anmeldest, werden die Steuern für ein Jahr fällig. Wird dieser voher abgemeldet, gibt es die Differenz zurück. Meldest du einen Wagen ab und mit gleichem Kennzeichen einen neuen an, gibt es einen Steuerbescheid für die Rückzahlung und einen für die Forderung. 2 getrennte Vorgänge . Hab ich grad alles durch... |
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C-T Meister
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Geschrieben: 05.08.2009 - 22:13 |
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ähm.... Das heißt sie reißen sich erstmal nochmal die Steuern für ein Jahr untern Nagel und überweisen dann irgendwann mal das Guthaben zurück?!? Ich habe das von FAhrzeugwechseln immer so in Erinnerung, dass der neue Bescheid kommt, darauf die neue Festlegung steht und gleichzeitig dann auch das quasi "Guthaben" verrechnet wird.
Ist das nicht mehr so, bzw. ist das bei gleichem Auto anders..:? |
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Geschrieben: 05.08.2009 - 22:58 |
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desini hat folgendes geschrieben: |
ähm.... Das heißt sie reißen sich erstmal nochmal die Steuern für ein Jahr untern Nagel und überweisen dann irgendwann mal das Guthaben zurück?!? |
genau so funktionierts du hast ja kein "konto" beim finanzamt, deshalb wird das geld fürs abgemeldete fzg. zurücküberwiesen (sofern noch "guthaben" vorhanden ist) und das neue fzg. kostet dann wieder voll für 1 jahr. es könnte sich ja auch z.b. mal ne kontonummer zwischendurch ändern. oder das geld würde vom konto deiner frau/freundin/mutter/oma abgebucht (beispiele ). damit die sich keinen streß machen müssen wegen sowas wird jedes fzg. einzeln berechnet, deshalb auch jedes mal ne neue einverständniserklärung ins lastschriftverfahren
mfg
sollddie2000 |
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C-T Meister
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Geschrieben: 06.08.2009 - 09:08 |
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@sollddie2000
Oha Dann kommen DIE Kosten ja auch noch dazu... Zumal hier einer schrieb, dass das Abbuchen meist einiges schneller geht, als das Zurücküberweisen...
Na ganz sexy |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 06.08.2009 - 09:24 |
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desini hat folgendes geschrieben: |
dass das Abbuchen meist einiges schneller geht, als das Zurücküberweisen...
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Naja, kann man so auch nicht sagen. Hab mitte Juni meinen alten abgemeldet und neuen angemeldet. eine Woche später waren beide Bescheide da und mein Guthaben auch. Die neuen Steuern wurden bisher noch nicht kassiert. Hab sogar zwischendurch noch einen Steueränderungsantrag eingereicht |
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C-T Meister
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Geschrieben: 06.08.2009 - 10:57 |
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@Anthrax
Das lässt ja hoffen... Sonst müsste ich ja quasi die Steuern jetzt erstmal nochmal bezahlen Aber wenn das etwas zeitnah läuft, ists ja nicht dramatisch....
Ich meine mich ja echt immer noch erinnern zu können, dass das "gegengerechnet" wurde, beim Bescheid... Dass da dann die "neue Steuer" für das neue Auto auf dem Bescheid stand, dann unter "bereits gezahlt" der Restbetrag aus der Zahlung vom vorherigen Auto und dass sich daraus entweder ein Guthaben (was dann per V-Scheck dabeilag!) oder eben ein noch zu zahlender Betrag....
Das hatte ich vor Jahren, als ich von einem alten Golf auf einen - auch alten - Escort umgestiegen war... Da hatte ich etwas Guthaben und nen Scheck dabei, über das, was quasi "über" war... Und zwar nicht, was von den auf das vorherige Auto gezahlten Steuern über war, sondern was nach Gegenrechnung mit den Steuern fürs "neue" Auto DANN noch über war...
Aber ok, das ist einige Jährchen her... Hat sich ja womöglich geändert. Hoffentlich klappt das auch echt zeitnah.... |
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C-T Experte
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Geschrieben: 06.08.2009 - 11:09 |
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Nix gegengerechnet....
De bekommst nen Bescheid über die Steuern vom neuen Calli.
Und nen Brief mit Verrechnungsscheck vom alten Auto (Minus die schon gefahrene Monate)
und der Zahlungbescheid war bei mir zu erst da
Ihr Geld wollen se hier im Saarland nämlich zuerst |
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C-T Meister
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Geschrieben: 06.08.2009 - 13:42 |
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Denn hab ich das echt falsch in Erinnerung. Oder das war seinerzeit noch anders....
Toll.
Also wird sich halt einfach zeigen müssen, wie fix das geht mit Abbuchen und Rest zurückkriegen... Was ja bei mir fast der volle Betrag ist, weil Steuern vor 6 Wochen erst abgebucht wurden... Ist demnach wohl offenbar auch Finanzamt- und Sachbearbeiter-abhängig....
Höchst ärgerlich auf jeden Fall. |
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