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desini
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Beitrag: 462261 Geschrieben: 05.08.2009 - 14:16 Antworten mit Zitat Back to top

Hallo!

Hab ja heute meinen "Übergangs-Cali" an- , bzw. umgemeldet.
D.h.
Hatte vorher nen Cali mit Euro 2 => 147 Euro Steuern.
Steuern wurden jetzt gerade wieder im Juni abgebucht (wie jedes Jahr).
Heute den Überg.-Cali angemeldet, hat auch Euro 2, also ebenfalls 147 Euro.
Nun sind ja knapp 2 Monate dazwischen. Meine Frage: wie wird das berechnet...wiejetzt1.gif Die bereits gezahlten Steuern werden ja angerechnet. Muss ich nun quasi Steuern für eineinhalb Monate nachzahlen hammer.gif oder wie läuft sowas wiejetzt1.gif

Und überhaupt sollen ja ab Juli 2009 andere Steuern gelten... Betrifft das nur die neuen Autos (ab EZ 09) oder auch unsere??
Finde keine Infos und würde mich über bißchen Info dazu freuen!!!

Danke!!

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Beitrag: 462264 Geschrieben: 05.08.2009 - 14:21 Antworten mit Zitat Back to top

Das mit den Steuern gilt nur für Neufahrzeuge.
Ich weiß nicht ob die Finanzämter das unterschiedlich handhaben. Hier bei uns ist das so.
Du bekommst die restlichen Steuern vom alten Cali zurück. Also irgendwann die nächsten Wochen auf dein Konto überwiesen. Die Steuern für den neuen Cali sind für ein Jahr fällig. Bei uns muss man auch beim Anmelden eine Kontonummer usw angeben. Die Steuern werden dann in ca 14 tagen abgebucht.
Leider ist es halt so daß das abbuchen schneller geht als das überweisen.
Aber kannst ja mal beim Finanzamt anrufen und fragen ob die es gleich verrechnen können wenn Du das willst.

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Beitrag: 462283 Geschrieben: 05.08.2009 - 15:36 Antworten mit Zitat Back to top

Verrechnet wird nichts. Nur bei Steueränderung. Wenn du den Wagen anmeldest, werden die Steuern für ein Jahr fällig. Wird dieser voher abgemeldet, gibt es die Differenz zurück. Meldest du einen Wagen ab und mit gleichem Kennzeichen einen neuen an, gibt es einen Steuerbescheid für die Rückzahlung und einen für die Forderung. 2 getrennte Vorgänge izzy.gif . Hab ich grad alles durch...

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Beitrag: 462380 Geschrieben: 05.08.2009 - 22:13 Antworten mit Zitat Back to top

ähm.... Das heißt sie reißen sich erstmal nochmal die Steuern für ein Jahr untern Nagel und überweisen dann irgendwann mal das Guthaben zurück?!? Ich habe das von FAhrzeugwechseln immer so in Erinnerung, dass der neue Bescheid kommt, darauf die neue Festlegung steht und gleichzeitig dann auch das quasi "Guthaben" verrechnet wird.

Ist das nicht mehr so, bzw. ist das bei gleichem Auto anders..:?

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Beitrag: 462416 Geschrieben: 05.08.2009 - 22:58 Antworten mit Zitat Back to top

desini hat folgendes geschrieben:
ähm.... Das heißt sie reißen sich erstmal nochmal die Steuern für ein Jahr untern Nagel und überweisen dann irgendwann mal das Guthaben zurück?!?


genau so funktionierts ja.gif du hast ja kein "konto" beim finanzamt, deshalb wird das geld fürs abgemeldete fzg. zurücküberwiesen (sofern noch "guthaben" vorhanden ist) und das neue fzg. kostet dann wieder voll für 1 jahr. es könnte sich ja auch z.b. mal ne kontonummer zwischendurch ändern. oder das geld würde vom konto deiner frau/freundin/mutter/oma abgebucht (beispiele zwinkern.gif). damit die sich keinen streß machen müssen wegen sowas wird jedes fzg. einzeln berechnet, deshalb auch jedes mal ne neue einverständniserklärung ins lastschriftverfahren ja.gif

mfg

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Beitrag: 462455 Geschrieben: 06.08.2009 - 09:08 Antworten mit Zitat Back to top

@sollddie2000

Oha mad.gif Dann kommen DIE Kosten ja auch noch dazu... Zumal hier einer schrieb, dass das Abbuchen meist einiges schneller geht, als das Zurücküberweisen... mad2.gif

Na ganz sexy motz.gif

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Beitrag: 462456 Geschrieben: 06.08.2009 - 09:24 Antworten mit Zitat Back to top

desini hat folgendes geschrieben:
dass das Abbuchen meist einiges schneller geht, als das Zurücküberweisen... mad2.gif


Naja, kann man so auch nicht sagen. Hab mitte Juni meinen alten abgemeldet und neuen angemeldet. eine Woche später waren beide Bescheide da und mein Guthaben auch. Die neuen Steuern wurden bisher noch nicht kassiert. Hab sogar zwischendurch noch einen Steueränderungsantrag eingereicht biggrin.gif

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Beitrag: 462466 Geschrieben: 06.08.2009 - 10:57 Antworten mit Zitat Back to top

@Anthrax

Das lässt ja hoffen... Sonst müsste ich ja quasi die Steuern jetzt erstmal nochmal bezahlen mad.gif Aber wenn das etwas zeitnah läuft, ists ja nicht dramatisch....

Ich meine mich ja echt immer noch erinnern zu können, dass das "gegengerechnet" wurde, beim Bescheid... Dass da dann die "neue Steuer" für das neue Auto auf dem Bescheid stand, dann unter "bereits gezahlt" der Restbetrag aus der Zahlung vom vorherigen Auto und dass sich daraus entweder ein Guthaben (was dann per V-Scheck dabeilag!) oder eben ein noch zu zahlender Betrag....
Das hatte ich vor Jahren, als ich von einem alten Golf auf einen - auch alten biggrin.gif - Escort umgestiegen war... Da hatte ich etwas Guthaben und nen Scheck dabei, über das, was quasi "über" war... Und zwar nicht, was von den auf das vorherige Auto gezahlten Steuern über war, sondern was nach Gegenrechnung mit den Steuern fürs "neue" Auto DANN noch über war... gruebeln.gif

Aber ok, das ist einige Jährchen her... Hat sich ja womöglich geändert. Hoffentlich klappt das auch echt zeitnah....

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Beitrag: 462468 Geschrieben: 06.08.2009 - 11:09 Antworten mit Zitat Back to top

Nix gegengerechnet....

De bekommst nen Bescheid über die Steuern vom neuen Calli.
Und nen Brief mit Verrechnungsscheck vom alten Auto (Minus die schon gefahrene Monate)

und der Zahlungbescheid war bei mir zu erst da
effi.gif Ihr Geld wollen se hier im Saarland nämlich zuerst effi.gif
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desini
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Beitrag: 462484 Geschrieben: 06.08.2009 - 13:42 Antworten mit Zitat Back to top

Denn hab ich das echt falsch in Erinnerung. Oder das war seinerzeit noch anders....
Toll. mad.gif
Also wird sich halt einfach zeigen müssen, wie fix das geht mit Abbuchen und Rest zurückkriegen... Was ja bei mir fast der volle Betrag ist, weil Steuern vor 6 Wochen erst abgebucht wurden... Ist demnach wohl offenbar auch Finanzamt- und Sachbearbeiter-abhängig....
Höchst ärgerlich auf jeden Fall. zunge.gif

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