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C-T Lehrling
Dabei seit: 18.10.2013
Beiträge: 5
Wohnort: -54290
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Geschrieben: 18.10.2013 - 14:02 |
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Hey! Bin neu hier und habe folgendes Problem:
Ich war mit meinem Calibra zum Tüv und der hat leider zwei Mängel festgestellt.
(Radlager vorne links und Querträger rechts ausgeschlagen). Also fuhr ich zu einer freien Werkstatt und ließ es reparieren.
Nun schlägt das Lenkrad beim Gasgeben und die Spur ist total verstellt und das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen.Also fuhr ich nochmal zu dieser Werkstatt. Aber die sagten mir, Sie hätten alles richtig gemacht, es sei nicht ihre schuld und an der Spur hätten Sie ja nichts gemacht.Er hat zwar jetzt Tüv bekommen durch die Reparatur,aber dieses schlagen vom Lenkrad muß ja irgendwo her kommen. Also nochmal zur Werkstatt. Aber wie gehabt, die streiten alles ab.
Dann bin ich zu meinem Anwalt gefahren, und der hat dann durch das Gericht einen Gutachter bestellen lassen.
Darauf hin, schrieb die Werkstatt meinen Anwalt an: Sie würden einen Gutachter ablehnen und der wagen hätte noch mehr Mängel die der Tüv wohl übersehen hätte.( Stoßdämpfer hinten Ölverlust,Motor etwas Ölverlust und zwei rostige Stellen an den Bremsleitungen.)
Und wie ich den so über den Tüv bekomen hätte!
Nächste Woche kommt der Gutachter.
Und nun meine Frage: Kann dieser Gutachter, der ja nur den Werkstattschaden begutachten soll meinen calibra stillegen wegen der Mängel, die der andere Tüv übersehen hat? Der Gutachter ist auch vom Tüv. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 18.10.2013 - 14:07 |
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Nein und darum geht es ja auch nicht!
Er begutachtet nur das Auto um festzustellen was da los ist.
Wenn der Stoßdämpfer beim TÜV in Ordnung war kann er ja wohl kaum gleich dannach defekt sein. |
_________________ Grüße Thomas
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Das Pedal rechts macht die Landschaft schnell!!!
Und bevor ich´s vergesse .. bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
Frauen ein Kompliment machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld.
Wer vor der Kurve nicht bremsen muss, hat auf der Geraden rumgeschwuchtelt. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 18.10.2013 - 14:52 |
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Hy,
nein kann er nicht. Der Gutachter wird ohnehin nur den Auftrag ausführen, den er bekommen hat, dafür wird er auch bezahlt.
Grundsätzlich ist es für dich ein Vorteil, dass die Werkstatt den Gutachter, den Du schicken hast lassen ablehnt, das wirft aus deren Sicht schon mal ein schlechtes Licht auf die Sache, sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen.
Hinzukommt, wenn der Quer oder Dreieckslenker getauscht wird, wird die Achse zerlegt und ist selbstverständlich die Spur verstellt.
Wieso lehnt die Werkstatt den Gutachter ab, das Auto ist doch bei dir, oder? Da kann der Wagen doch begutachtet werden, dass geht die Werkstatt doch (erstmal) nix an... |
_________________ Das is mei`m MV6 doch egal, was der Sprit kost
Nüchtern betrachtet, war´s besoffen besser!
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C-T Lehrling
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Geschrieben: 18.10.2013 - 15:46 |
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ja, der Cali ist bei mir.
Denke mal, das der Gutachter den hochheben will und deshalb in die ...werkstatt möchte. Na gut, die Stoßdämpfer hinten und der Motor( Kurbelwellendichtung denke ich mal) ölen etwas. Wollte die Dämpfer auch tauschen, aber mein Anwalt sagte ich solle im Moment nix am Auto ändern, bis der Gutachter da war. Denn sonst könnte es gut sein das die Werkstatt behauptet, ich hätte das selbst verbockt. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 18.10.2013 - 16:30 |
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Warum hat die Werkstatt nicht Dich, als Kunden, daruf hingewiesen, dass noch sicherheitsrelevante Mängel bestehen, anstatt hinterher zu klugscheißern? |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 18.10.2013 - 18:53 |
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Wäre die Werkstatt nicht sogar verpflichtet gewesen, dich auf endeckte Mängel aufmerksam zu machen?
Bin der Meinung die müssen das! |
_________________ Grüße Thomas
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Und bevor ich´s vergesse .. bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
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C-T Meister
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Geschrieben: 18.10.2013 - 19:20 |
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Hallo,
Fahr zu einer anderen Werkstatt, las die Spur und Sturz für 90€ einstellen. Und das Thema ist erledigt und Du kannst Deinen Calibra wieder fahren.
Ich weis ja nicht was für einen Stundenlohn Du hast, aber bei der Rennerei die Du mit dem Rechtsstreit haben wirst, lohnt sich das nicht.
Außerdem bekommst Du dann von einer anderen Werkstadt gegebenenfalls eine rechtlich belastbaren Mängelbericht.
Gruß |
_________________ Nur ein Auto, das auf der Strasse gefahren wird, ist ein Auto, eines das auf einem Anhänger gefahren wir, ist ein Gegenstand.[[i] |
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