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C-T Großmeister
Dabei seit: 18.04.2003 Alter: 39
Beiträge: 1121
Danke-Klicks: 2
Wohnort: A-6380 St. Johann in Tirol
Auto: Opel Calibra DTM Edition C20LET
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Geschrieben: 18.04.2003 - 11:01 |
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Hallo
Was ist beim Calli eigentlich der tiefste Punkt.
Wie weit kann ich beim Calli runtergehen um mit einem Rieger GTB Bausatz noch bei 11cm Höhe zu bleiben, denn so hoch muss ich sein um in Österreich eine Eintragung zu bekommen! Wer hat da Informationen für mich. An welcher Stelle kann ich mich orientieren.
Bitte um Hilfe |
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C-T Kenner
Dabei seit: 14.07.2002
Beiträge: 119
Wohnort: D-92421 Schwandorf
Auto: Mini Cooper 1,6
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Geschrieben: 29.04.2003 - 11:52 |
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C-T Kenner
Dabei seit: 28.03.2003
Beiträge: 121
Wohnort: D-Oberhausen
Auto: Calibra 8V C20NE
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Geschrieben: 29.04.2003 - 14:19 |
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Serz, also ich würde sagen du orentierst dich an den seitenschwellern, wobei ich letzt auch gehört habe das man sogar ab und zu bis zu 6 cm über dem boden fahren darf. naja ich hoffe ich hab dir weitergholfen.
ps: wenn der polizei die tieferlegung net gefällt, kannst die noch so viele tüv bescheinigungen und ABE´s haben, du bekommst es trotzdem weggenommen |
_________________ Wer früher stirbt is länger tod !!!
Wer später bremst fährt länger schnell !!
Wer früher bremst wird länger gesehen!!!!!
Und net vergesse!! IMMA EINE HAND AN DER KERZ |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 29.04.2003
Beiträge: 17
Wohnort: D-85221 Dachau
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Geschrieben: 29.04.2003 - 22:49 |
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Mann die Bullalei geht einem mächtig auf die Eier!
Kann man da nix machen? Ich mein kann man sein Wagen nicht einfach so verändern wie man möchte und keiner kann einem reinreden.
WÄR DAS NICHT SCHÖN?
Hat einer von euch 60/60 drin? Wenn ja wie tief sind dann da die Standard Seitenschweller und die Standard Vorderstoßstange? Ich wollte mir evtl. auch eine 60/60 genehmigen!
Freu mich über unzählige Antworten.
MfG
Santa |
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C-T Kenner
Dabei seit: 14.07.2002
Beiträge: 119
Wohnort: D-92421 Schwandorf
Auto: Mini Cooper 1,6
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Geschrieben: 30.04.2003 - 01:15 |
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Also bei mir hat sich die bullemanzei aufgeregt weil ich nur 6,5 cm hatte und min. abstand vom Boden wäre 9,5
so abweichung 1,5
musste also nen min abstand von 8 cm haben
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C-T Kenner
Dabei seit: 14.07.2002
Beiträge: 119
Wohnort: D-92421 Schwandorf
Auto: Mini Cooper 1,6
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Geschrieben: 30.04.2003 - 01:28 |
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Und außerdem wenn du (The_Racerboy) gelesen hättest was
shearer9 geschreiben hat dann würdest du ned mit 6 cm anfangen.
shearer9 kommt aus Österreich und da sind wie oben genannt nur 11 cm Bodenfreiheit erlaubt
Und alle gleichzeitig
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C-T Kenner
Dabei seit: 28.03.2003
Beiträge: 121
Wohnort: D-Oberhausen
Auto: Calibra 8V C20NE
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Geschrieben: 30.04.2003 - 21:36 |
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ich habs scho gelese nur die 6cm muss ma ja net eintrage lasse.
kennst ja den spruch oder? legal,illegal,scheissegal
naja dann soll ers halt auf 11 cm eintrage lasse |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 06.10.2002
Beiträge: 3712
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Auto: Audi A6 4F Diesel Power ;-) Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 01.05.2003 - 16:52 |
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hi ich selbst fahre 60/40 will aber bald 60/60 tiefer als 60 würde ich net gehen also 85/60 is echt zu tief...
tommy, |
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Geschrieben: 01.05.2003 - 22:14 |
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greycali hat folgendes geschrieben: |
hi ich selbst fahre 60/40 will aber bald 60/60 tiefer als 60 würde ich net gehen also 85/60 is echt zu tief...
tommy, |
Kann den Nur zustimmen Tiefer als 60/60 würd ich nicht gehen, bin selber 60/60 gefahren mit 9x16 Alus und 215/40er Bereifung also quasi ~70/70 Der Wichtige Tiefste Punkt ist der Kat und die Ölwanne.
Denn bei 60/60 bei den Scheiß Bergen in den 30er Zonen und bei löchrigen Straßen setzte der Wagen oft auf Volge davon war ein zerhauener Kat (Der war komplett verbeullt und das Keramik innen zerfallen) Außerdem wurde die Ölwanne beim XE jedesmal verschoben (bei heftigen schleifern) volge war ölverlust. |
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C-T Kenner
Dabei seit: 16.01.2003
Beiträge: 154
Wohnort: D-47809, Krefeld
Auto: FORD Escort 2.0 16V
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Geschrieben: 02.05.2003 - 10:33 |
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Meiner ist rundum 35mm und das reicht mir
aber für die, die es gerne Extrem haben wollen, hier mal ein kleiner Tip.. stammt leider von VW Speed, aber sind gute Infos
Wie tief darf ein Auto sein ?
Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.
Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?
Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.
Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.
Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.
Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.
Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.
Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.
Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)
... hoffe geholfen zu haben |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 29.04.2003
Beiträge: 17
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Geschrieben: 03.05.2003 - 18:40 |
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Also ich hab mir nicht den Text von RSSpeed durchgelesen. Aber ich hab mal per Fotomontage ausprobiert wie 60/60 aussehen. Und ich kann nur sagen dass das vollkommen reicht.
http://de.geocities.com/santadragon_forever/images/cali_02.jpg.
Das graue sollen Seiteschweller sein .
Aber ansonsten bin ich sehr zufrieden. Ab 15.05 wird alles eingebaut. Fahrwerk und neue Felgen. Dann gibts en paar Fotos!
Greez
Santa |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 29.04.2003
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Geschrieben: 03.05.2003 - 18:44 |
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Achja. Mit 60/60 hab ich mir errechtnet müsste man mit den Seiteschwellen (Standard) genau auf 85mm kommen!
Ich schwör auf 60/60!
MfG
Santa :sex: |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 05.05.2003 - 12:42 |
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