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halabalusa86
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Auto: Opel Calibra 2l 8v + 2l 16v / Signum 3.2l v6 /
Beitrag: 684187 Geschrieben: 11.05.2013 - 23:34 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hallo leuts,

bräuchte mal ein paar tipps von euch zu folgendem sachverhalt:

habe hier einen satz aez xylo 8jx18 et 40 mit aufgezogenen 245/45 R18... nun würd ich die gern auch gesetzeskonform in den brief eintragen lassen (opel signum).
die räder stehen ordentlich im radhaus und es schleift auch nix.
problemchen ist nur dass laut gutachten eine reifenbreite 225/40 bzw 225/45 drauf sollen.

meine frage ist jetzt was brauch ich alles an unterlagen für die einzelabnahme bzw was sollte man alles mitnehmen?
hab gerechnet durch den breiteren reifen ergibt sich eine tachoabweichung von -3%, leider finde ich nirgendwo mal ne konkrete angabe was noch erlaubt ist.


hoffe es gibt hier jemanden der mir schonmal nen anhaltspunkt dazu geben kann gruebeln.gif
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Beitrag: 684252 Geschrieben: 12.05.2013 - 19:03 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Das musst du mit dem Prüfer besprechen, der es eintragen soll. Es bringt immer wenig, wenn ein anderer sagt das geht, aber du hast dann keinen Prüfer, der es dir einträgt. Grundsätzlich ist der 245/45 zu hoch. Ich vermute mal, dass es mit 245/35 klappen könnte. Aber wie gesagt: Das bringt dir nix, weil es auf den Prüfer ankommt. In letzter Zeit lehnen ja soagr viele Prüfer Einzelabnahmen ab, obwohl sie es dürften. Zumindest hier bei uns ist das so. Neulich wurde mir sogar eine Harley vorgestellt, weil der Typ vom TÜV Nord sich geweigert hat die Hauptuntersuchung durchzuführen. Die hatte ihm zu viele Eintragungen, die er ja alle hätte prüfen müssen hammer.gif

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macke
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Beitrag: 684257 Geschrieben: 12.05.2013 - 19:33 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Tachoabweichung darf nur bis max 0 oder +,sonst gibt es keinen Segen vom Tüv.
Also wenn sonst nix schleift und man das Tacho angleicht,damit es nicht zu wenig anzeigt,sind
Prüfer die EA für Reifen machen dürfen eigentlich nicht abgeneigt größere Reifen einzutragen,
nur müßen die sich halt auch an die Gesetze halten.
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halabalusa86
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Auto: Opel Calibra 2l 8v + 2l 16v / Signum 3.2l v6 /
Beitrag: 684293 Geschrieben: 12.05.2013 - 23:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

245er breite würde ich schon gern an der vorderachse fahren, einfach weil der signum da jedes bischen mehr traktion gebrauchen kann. bin auf der suche nach vergleichbaren gutachten auf die mam nuvo 7 gestoßen, da sind sogar bei 19" 255/30er freigegeben.

ist das zu 100% so geregelt das eine negativ-abweichung ohne tachoangleichung nicht eintragungsfähig ist? wenn ja wäre das ganze schonmal ziemlich nachteilhaft da ich ja nicht alle halbe jahr ne tachoangleichung machen will wenn ich auf die 16" winterknüppel umstelle hammer.gif

nächste sache ist dass in einigen foren geschrieben wird:

1) gutachten des tüv austria angeblich hierzulande zu 95% keine gültigkeit haben (haben die xylo´s natürlich)
gutachten - xylo

2) angeblich einzelabnahmen NUR beim tüv durchgeführt werden können, also auch kein dekra, gtü oder sonstwas.


naja werd morgen mal versuchen beim tüv durchzuklingen, evt noch bei dekra oder dergleichen, und mal anfragen was die dazu sagen. für die vorderachse hätt ich notfalls noch dem gutachten entsprechende 225/45er die ich draufziehn könnt, aber falls das stimmt mit der verbotenen negativ abweichung siehts wohl schlecht aus :/
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macke
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Beitrag: 684304 Geschrieben: 13.05.2013 - 08:07 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Einzelabnahmen dürfen in den alten Bundesländern nur geschultes Personal vom TÜV und in den neuen Bundesländern
nur geschultes Personal von der DEKRA machen.
Wenn du ne Tachoangleichung auf die großen Pellen hast,zeigt es bei den kleinen Winterreifen nur zu viel an,das ist erlaubt
und auch serienmäßig so. biggrin.gif
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Beitrag: 684306 Geschrieben: 13.05.2013 - 09:02 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

halabalusa86 hat folgendes geschrieben:
1) gutachten des tüv austria angeblich hierzulande zu 95% keine gültigkeit haben (haben die xylo´s natürlich)

Kann ich mir nicht vorstellen. Die TÜV Austria Gutachten sind ja keine Schmierzettel die irgendein Lehrling verfasst hat biggrin.gif

Umgekehrt gibts auch keine Probleme -- Deutsche Gutachten werden problemlos in Österreich anerkannt.

Ausnahmen bestätigen die Regel...

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halabalusa86
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Beitrag: 684516 Geschrieben: 15.05.2013 - 16:24 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

kleines update:

also was ich bisher in erfahrung bringen konnte ist dass in den alten bundesländern scheinbar nur der tüv solche einzelabnahmen machen darf. achja und auch nicht jede tüvstation könne das machen sondern nur ausgewählte.
beim tüv wurde mir dann weiter gesagt dass man dafür mit dem wagen auf eine teststrecke müsste ("dudenhofen anmieten") um die freigängigkeit zu prüfen, tachoangleichung etc... kosten so ca. 500-600eu ^^

ja ne is klar. sicherheit geht natürlich vor und ich möchte das schon korrekt eingetragen bekommen, werde mal weiter mein glück versuchen ob ich ne station finde die das etwas unkritischer handhabt. die alternative mit dudenhofen kommt natürlich nicht in frage hammer.gif

falls übrigens jemand im rhein main gebiet nen heißen tipp hat wo ich hin könnte immer her damit zwinkern.gif


edit:
hab eben nochmal mit nem prüfingeieur gesprochen. nach seiner aussage brauche ich auf jedenfall ein gutachten einer gleichwertigen felge (abmessungen) in der die entsprechende reifengröße für den wagen freigegeben ist. zur tachoabweichung konnte er mir nix genaues sagen, das käme auf die toleranzen des wagens an.
kosten belaufen sich min. auf 100-150eu, was mich etwas wundert da sonst immer von 60-100 max die rede ist.


edit:
so und weiter gehts. so wies aussieht braucht man auch ne unbedenklichkeitserklärung eines reifenherstellers das die größe auf dem fahrzeug gefahren werden darf... frag mich woher der reifenhersteller sowas wissen soll?
naja und nächste sache die mich wieder so richtig prickelnd begeistert:
als hesse muss man wohl, sofern die einzelabnahme erfolgreich war, diese unterlagen kostenpflichtig (40eu) nach marburg schicken wo dann irgendwelche bürozippen die keinen blassen schimmer haben nochmal darüber entscheiden ob die erfolgreich absolvierte einzeleintragung auch rechtens ist. d.h. wenn das der dame nicht gefällt hat man einzelabnahme + die 40eu marburg abzockgebühr für umme gelatzt obwohl die einzelabnahme vom tüv ja genehmigt wurde! das wären also nach meiner auskunft jetzt so zwischen min150-200euro!

der ganze scheiß gilt wohl aber auch nur in bzw für hessen, da hier in der vergangenheit wohl großzügigst fragwürdige eintragungen gemacht wurden. aber trotzdem, das kann doch nur ein scherz sein!? WAS SOLL DER SCHEIß!!wiejetzt1.gif
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