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C-T Lehrling
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Geschrieben: 14.03.2012 - 20:29 |
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Hallo, wollte mit meinem Calibra neuen TÜV machen.
Ich habe den X20xev. Der Prüfer meinte er kann mir kein TÜV geben da ich den Irmscher Fächerkrümmer nicht eingetragen habe.
Mein Problem ist nun das auch kein anderer TÜV das eintragen will, weill ich nur den Fächerkrümmer habe und nicht die Nockenwellen. Im Bericht von Irmscher steht aber das es nur gültig ist wenn man beides hat.
Hat jemand nur den Imrscher Fächerkrümmer eingetragen ohne die Nockenwellen?
Hat jemand noch ne Idee was ich machen kann?
Zusätzlich habe ich auch noch ne Novus Gruppe A Anlage ab kat. mit E Prüfzeichen.
MfG Benni |
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Geschrieben: 14.03.2012 - 21:04 |
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Lass doch einfach die Nockenwellen mit eintragen! Kann doch eh keiner kontrollieren
Was sind denn das für Papiere für den Krümmer/die Nockenwellen? Teilegutachten oder was anderes? |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 14.03.2012 - 21:47 |
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ist ein teilegutachten. hatte damals den kompletten kit im xev. und ich würd auch beides eintragen lassen wie opr sagt. ist ja nicht kontrollierbar. der tüv kann kaum den ventildeckel abbauen zur kontrolle was da für wellen drin sind. |
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Geschrieben: 14.03.2012 - 21:50 |
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calibraman01 hat folgendes geschrieben: |
ist ein teilegutachten... |
Dann musst du auch nicht unbedingt zum TÜV und kannst es auch bei anderen Organisationen pobieren. |
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C-T Lehrling
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Geschrieben: 14.03.2012 - 21:55 |
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Genau das von Irmscher ist ein Prüfbericht.
Das erste Problem ist das da drin steht das es nur gültig ist wenn eine Serienmäßige Auspuffanlage vorhanden ist. Die hab ich leider nicht.
Und jetzt werdet ihr lachen. Der TüV will tatsächlich den Ventildeckel abnehmen und dann gucken ob auch die Irmscher Nocken verbaut sind
Hmm weiß auch nicht was ich tun soll. |
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Geschrieben: 14.03.2012 - 21:56 |
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2CrAzY hat folgendes geschrieben: |
Genau das von Irmscher ist ein Prüfbericht.
Das erste Problem ist das da drin steht das es nur gültig ist wenn eine Serienmäßige Auspuffanlage vorhanden ist. Die hab ich leider nicht.
Und jetzt werdet ihr lachen. Der TüV will tatsächlich den Ventildeckel abnehmen und dann gucken ob auch die Irmscher Nocken verbaut sind
Hmm weiß auch nicht was ich tun soll. |
Bezahlt er dann auch die neue Dichtung?
Was denn nun? Teilegutachten oder Prüfbericht? |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 14.03.2012 - 21:58 |
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C-T Lehrling
Themenstarter
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Geschrieben: 14.03.2012 - 22:01 |
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Ob er die neue Dichtung bezahlt weiß ich nicht.
Auf dem Zettel von Irmscher steht Prüfbericht und als Zusatz: Der vorliegende Prüfbericht dient dem amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr als Unterlage zur Prüfung gemäß §19 und §21 StVZO- |
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Geschrieben: 14.03.2012 - 22:24 |
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2CrAzY hat folgendes geschrieben: |
Ob er die neue Dichtung bezahlt weiß ich nicht.
Auf dem Zettel von Irmscher steht Prüfbericht und als Zusatz: Der vorliegende Prüfbericht dient dem amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr als Unterlage zur Prüfung gemäß §19 und §21 StVZO- |
Also musst du doch zum TÜV |
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Geschrieben: 14.03.2012 - 22:28 |
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geh zu einer anderen Prüfstelle lass dich doch von denen nicht verarschen.
Alle 20 km gibts doch nen TÜV
Ich war bei 4 TÜV stellen in 3 Tagen bis ich alles eingetragen hatte
Man muss nur wissen wie mans macht. |
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C-T Experte
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Geschrieben: 14.03.2012 - 23:17 |
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naja was gibts denn da zu zetern, er hat keine serienmäßige auspuffanlage wie sie im gutachten seiner eigenen aussage zufolge dran sein soll. mit nem zubehör auspuff ists also ne einzelabnahme, und die liegt im ermessen des prüfers (kann sie also ohne angabe von gründen verweigern), steht ihm nunmal zu.
da hilft nur prüfer abklappern, ich würds mal bei nem tuner probieren. |
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Geschrieben: 14.03.2012 - 23:31 |
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Nixplaner hat folgendes geschrieben: |
naja was gibts denn da zu zetern, er hat keine serienmäßige auspuffanlage wie sie im gutachten seiner eigenen aussage zufolge dran sein soll. mit nem zubehör auspuff ists also ne einzelabnahme, und die liegt im ermessen des prüfers (kann sie also ohne angabe von gründen verweigern), steht ihm nunmal zu... |
Ist es mit dem Prüfbericht doch sowieso... |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 15.03.2012 - 05:16 |
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Moment mal bitte.
Meines Erachtens gibt's von Novus doch ne CoC-Bescheinigung (also Übereinstimmungserklärung), in der ausdrücklich erklärt wird, dass die Auspuffanlage dem Serienteil entspricht.
Und da der Auspuff ja somit der Serie gleich ist, ist damit auch zu verfahren, wie mit ner Serienanlage.
Als nix Einzelabnahme. Falls derTÜVer doch drauf besteht, soll er doch mal bei Novus anrufen - klappt aber nur, wenn der TÜVer auch Romänisch spricht.
Der TÜV will dir den Deckel abschrauben?! Oha!
Ich würd zu der Werkstatt meines Vertrauens gehen, und die bitten, mir für den TÜV nen Zettel zu schreiben, dass soeben die und die Nockenwellen verbaut wurden. Dann soll der TÜVer damit zufrieden sein.
MfG |
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C-T Lehrling
Themenstarter
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Geschrieben: 15.03.2012 - 08:16 |
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Hallo, ich habe eben noch einmal nachgeschaut. Die Anlage von Novus hat wirklich eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung.
Da steht aber selber nichts davon wie entspricht dem Serienschalldämpfer.
Ist es dann trotzdem so, da es eine COC Bescheinigung ist? |
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Geschrieben: 15.03.2012 - 12:32 |
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2CrAzY hat folgendes geschrieben: |
Hallo, ich habe eben noch einmal nachgeschaut. Die Anlage von Novus hat wirklich eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung.
Da steht aber selber nichts davon wie entspricht dem Serienschalldämpfer.
Ist es dann trotzdem so, da es eine COC Bescheinigung ist? |
Selbst wenn die eine EWG Übereinstimmungsbestätigung hat ist es noch lange keine Seirenanlage.
Und ich weiß nicht, ob es einfach alle nicht verstehen wollen oder verstehen können. Du hast von Irmscher einen PRÜFBERICHT! Dieser ist kein zulässiges Prüfzeugnis für eine Änderungsabnahme nach §19.3. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger darf ihn als Vorlage für eine sogenannte Einzelabnahme verwenden. |
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