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Gesperrter User
Dabei seit: 20.10.2006
Beiträge: 411
Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 20.09.2011 - 13:58 |
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ist das erlaubt,bzw gibt es einen tüv der das einträgt???
soviel ch weiß muss man doch nur die nummer erkennen können. |
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C-T Großmeister
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Auto: Opel Calibra Young Edition/ Calibra Classic 2 V6 C20XE/ X25XE
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Geschrieben: 20.09.2011 - 14:55 |
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Lasierte Rückleuchten die nicht Original vom Hersteller oder Tuner verdunkelt worden sind, sind im STraßenverkehr nicht Zulässig. Auch wenn bei vielen Verkäufern immer der schöne Satz druter steht: Mit Tüv, Eintragung kein Problem etc.
Das Lichttechnische Gutachten wurde nur für die Originalen Rückleuchten herausgegeben und nicht für nachträglich Lasierte. |
_________________ Mfg Lars
Bremsen ist die Umwandlung kostbarer Geschwindigkeit in sinnlose Wärme! |
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C-T Kenner
Dabei seit: 05.04.2009
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Auto: Opel Calibra/Corsa x30XE/X12XE
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Geschrieben: 20.09.2011 - 15:10 |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 26.06.2007 Alter: 42
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Auto: Opel Astra Twin Top X18XE/Insignia FLH 2,0 CDTI/Calibra Cliff Edition Nr.229 X30XE Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 20.09.2011 - 17:08 |
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Hy,
grunsätzlich entsprechn solche Rückleuchten nicht der STVZO.
Eine Eintragung solcher Rückleuchten ist dennoch möglich, wenn sie nicht rabenschwarz angemalt sind...
Meine, die ich übrigens grad verkauft hab, sind an meinem Fz. ganz legal eingetragen, ohne Muschwitz-Gutachten, dies liegt aber im ermessen des Prüfers.
Zumal Eintragungen ohne Gutachten eh immer schwieriger werden.... |
_________________ Das is mei`m MV6 doch egal, was der Sprit kost
Nüchtern betrachtet, war´s besoffen besser!
Opel Calibra, aus Liebe zum Automobil |
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C-T Kenner
Dabei seit: 05.04.2009
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Auto: Opel Calibra/Corsa x30XE/X12XE
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Geschrieben: 20.09.2011 - 17:29 |
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Also wenn man sowas eintragen lassen will muss man schon ne Einzelabnahme machen, und das kostet deutlich mehr als sich nen vernünftiges Paar zu kaufen |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 22.09.2007 Alter: 38
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Auto: Opel Calibra X25XE aus Vectra B Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 20.09.2011 - 18:44 |
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und eingetragen heißt noch lange nicht, dass es auch in ordnung ist. wenn das angezweifelt wird und nen anderer prüfer sagt is nicht, haste schlechte karten |
_________________ 1. Vorsitzender des Opel Team Let's Cruise
www.lets-cruise.de |
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C-T Kenner
Dabei seit: 17.09.2011 Alter: 43
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 21.09.2011 - 02:08 |
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Mein Astra-F-Cabrio hatte eingetragen lassierte schwarze Rückleuchten den hab ich aber bis 2004 gefahren und da gabe es für das Cabrio keine vernünftigen Rückleuchten nur die bunten originale....
Am Calibra will ich nichts anderes als die Originale haben weil mich die anderen bisher alle nur an so Japan-tunning erinnert haben.... |
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C-T Kenner
Dabei seit: 14.02.2004 Alter: 40
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Auto: Opel Calibra C20xe
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Geschrieben: 21.09.2011 - 08:35 |
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Zitat: |
black-cali
BeitragGeschrieben: 20.09.2011 17:08
Hy,
grunsätzlich entsprechn solche Rückleuchten nicht der STVZO.
Eine Eintragung solcher Rückleuchten ist dennoch möglich, wenn sie nicht rabenschwarz angemalt sind...
Meine, die ich übrigens grad verkauft hab, sind an meinem Fz. ganz legal eingetragen, ohne Muschwitz-Gutachten, dies liegt aber im ermessen des Prüfers.
Zumal Eintragungen ohne Gutachten eh immer schwieriger werden.... |
So sehe ich es auch. Es kommt auf den Prüfer an und natürlich auf die Rückleuchten, wie dunkel die sind.
Man sollte immer ein Kompromiss eingehen zwischen Optik und Lichtdurchlässigkeit.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, da ich selber welche hatte:
Kein Prob beim Tüv
Kein Prob mit Polizei (Und ich hatte eine Unfall, wo mir einer hinten rein ist)
Und ich hatte auch keine Reflektoren (Katzenaugen)
p.s. finde die ersten RL der Hammer mir den 2 roten Streifen |
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C-T Kenner
Dabei seit: 17.09.2011 Alter: 43
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 21.09.2011 - 12:49 |
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Es gibt auch unterschiedliche E Nummern für normale Rückleuchten und für getönte E4 und E7 oder so weiß aber jetzt nicht mehr welche nummern das waren.
MfG
David |
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C-T Experte
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Auto: Opel Calibra X30XE
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Geschrieben: 21.09.2011 - 13:54 |
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so ein quatsch. die nummer hinter dem e gibt an in welchem land die genehmigung erteilt wurde. |
_________________ Ohne ASR. Ohne ESP. Ohne Bullshit! |
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C-T Kenner
Dabei seit: 19.06.2011 Alter: 47
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Auto: Opel Calibra A x20xev
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Geschrieben: 21.09.2011 - 14:04 |
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lasierte Rückleuchten sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr in Europa zugelassen!
das ist Fakt!!! E Prüfzeichen die vorher drauf waren können sogar als vorsätzliche Täuschung des Beamten ausgelegt werden.
Und wer schon mal auf so ein PKW aufgefahren ist weil er die Bremsleuchten nicht als Diese erkannt werden konnten hat einen eindeutigen Standpunkt dazu.
Hab Allerdings beim ersten Auto die Rückleuchten mit Feinstrumpfhosen abgedunkelt:-)
Mit freundlichen Grüßen heiko004 |
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Auto: Opel Calibra V6 Last Edition X25XE mit I500 Nockenwellen und Schaltsaugrohr
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Geschrieben: 21.09.2011 - 15:21 |
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Egal ob es eingetragen ist oder nicht. Zulässig ist es trotzdem nicht. Es sei denn ein lichttechnisches Gutachten liegt vor. Lichttechnische Einrichtungen sind bauartgenehmigt. JEDE Veränderung fürht zum Erlöschen der Bauartgenehmigung. |
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Gesperrter User
Themenstarter
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 21.09.2011 - 16:07 |
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habe mir schon gedacht das die nicht erlaubt sind,aber dachte es gibt da ausnahmen,dann bleibe ich bei den orignalen. |
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Foren-Team
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Geschrieben: 21.09.2011 - 18:47 |
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Und Hände weg von der ABE für schwarze Calibrarückleuchten die kursiert! Das ist eine Fälschung. Die Nummer die da drauf steht ist für ein Teilegutachten für Astra F Rückleuchten. |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 21.09.2011 - 21:57 |
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Also im Grund stimmt das wie gesagt schon das angemalte Rückleuchten nicht legal sind, geb ich euch allen recht.
Dennnoch hatte bzw. habe ich meine eingetragen, mehrere Jahre gefahren, wurde auch mehrfach angehalten und war sogar einmal in einen Unfall (unverschuldet) verwickelt.
Nie hat auch nur einer die RL beanstandet.... |
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