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C-T Experte
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Auto: Opel Calibra, Astra Coupe C25XE, Z20LET
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Geschrieben: 15.12.2011 - 18:51 |
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Hi Leute,
ich hab nochmal eine Rechtsfrage,
habe mein Astra TQP nach "Motorschaden" (defekte Kolbenringe) nun wieder repariert (lassen),
und die Gebrauchtwagen-Versicherung hat ihren Teil von den ca 2500€ übernommen!
Ich muss nun noch ca 700€ selbst bezahlen, also das was nicht in den Umfang der Versicherung fiel!
Nun zur Frage, hab ich noch Chancen das ich für diesen Restbetrag den Händler der mir das Auto ja erst vor ca 2 Monaten
verkauft hat, zur Kasse bitten kann?
Vielleicht kann mir da ja schonmal jemand weiterhelfen, sodass ich nochmal einen Anwalt zu Rate ziehen kann...
In jedem Fall danke schonmal!
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_________________ „I spent a lot of money on booze, birds and fast cars – the rest I just squandered.“
-George Best |
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C-T Legende
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Geschrieben: 15.12.2011 - 19:05 |
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Was wurde denn noch alles gemacht, das wäre in dem Fall interessant zu wissen? |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 15.12.2011 - 20:04 |
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Du kannst dich auf die Sachmängelhaftung berufen. Der Händler muss Dir ein Jahr Gewährleistung geben. Wenn er die Gewährleistung nicht beschränkt hat, sogar zwei Jahre.
Die ersten 6 Monate nach dem Kauf, muss der Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war (iwe immer er das auch tun will?). Im vorliegenden Fall wird er da m.E. nach keine Chance haben. Der Händler musste den Astra also reparieren oder wenn das nicht möglich ist zurück nehmen.
Eingentlich ganz einfach steht auch alles im BGB.
Ich würde mich einfach zurück lehnen, denn der VK ist hier ganz klar in der Beweispflicht. Er MUSS beweisen!!!!
Gruß Thomas |
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C-T Meister
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Geschrieben: 16.12.2011 - 10:31 |
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Genau,
innerhalb der ersten 6 Monate greift bei der Sachmängelhaftung die Beweislastumkehr, also der Händler müsste beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestanden hat.
Wird er nicht können bzw. denke ich dass die Gutachterkosten den Wert von 750 Euro warscheinlich übersteigen und für ihn eigentlich in keinem Verhältnis stehen.
Beruf dich auf die Sachmängelhaftung in der davon ausgegangen wird, dass der Mangel (iinerhalb der ersten 6 Monate) schon bei Kauf bestanden hat und er soll Dir bitte die Differenz zahlen.
Aber immer schön höflich und ordentlichem Buisnissdeutsch anfragen. :o) Wenn er sich quer stellt, kannste den immernoch beschimpfen. |
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C-T Legende
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Geschrieben: 16.12.2011 - 11:41 |
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Moment. Hier wird eindeutig Garantie ubd Gewährleistung verwechselt. Der Motorschaden fiel bei ihm unter die Garantie, dashalb hat es auch die Garantieversicherung übernommen. Ist ja auch logisch, denn ein Motorschaden kann immer urplötzlich auftreten, so etwas fällt nur sehr selten unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren...die Garantie, die man zusätzlich abschließen kann, bezieht sich auf Schäden, die nach dem Kauf erst auftreten. Diese Garantie übernimmt jedoch nicht jeden Schaden, der auftritt und auch nicht jede Extra-Arbeit, die noch mit erledigt wurde. Daher bleibt man eben oft auf nem Teil der Kosten sitzen.
Daher die Frage, was noch alles erledigt wurde bzw. was nicht von der Garantie abgedeckt wurde. |
_________________ Greetz, Flo |
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C-T Legende
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Geschrieben: 16.12.2011 - 11:44 |
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Vorallem was ist bei diesen 700€ drin. Der Händler kann ja nicht für sowas wie ne Dichtung oder Motoröl haftbar gemacht werden. |
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C-T Experte
Themenstarter
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Geschrieben: 16.12.2011 - 17:02 |
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Es wurden noch die Ventilabstreifringe erneuert und der Zylinderkopf musste überholt werden,
dazu halt noch Öl, Frostschutz etc.
außerdem musste ich wegen der Laufleistung 30% der Materialkosten von der Versicherngssumme zahlen! |
_________________ „I spent a lot of money on booze, birds and fast cars – the rest I just squandered.“
-George Best |
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C-T Legende
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Geschrieben: 16.12.2011 - 17:10 |
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Was genau war denn kaputt? War der Block ansich eingentlich noch ok?
Öl, Frostschutz etc. musst du üblicherweise nicht selbst zahlen, wenn diese durch nen Kopfriss zb miteinander vermischt wurden. Zusatzarbeiten, die nichts mit dem Schaden ansich zu tun haben, zahlt man aber normal selbst. Und die 30% sind auch Gang und Gäbe, die kannst du auch nicht vom Händler einfordern, da dieser mit dem Schaden nix am Hut hat. Es geht hier rein um einen Garantiefall, für den der Händler nicht haftbar ist. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass der Motor bereits beim Kauf kaputt war und das wird unmöglich sein. |
_________________ Greetz, Flo |
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