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C-T Lehrling
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Auto: Opel Calibra V 6
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Geschrieben: 11.02.2011 - 19:58 |
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Hallo zusammen!
Ich habe mich nun endlich entschieden auf meinen Calibra V6 last edition neue Alufelgen zu kaufen.
Die original BBS 7x16, die drauf sind, sind mir irgendwie ne Nummer zu klein!
Ich würde gerne Felgen mit den Dimensionen 8x17 ET 38 und wahlweise 215/40R17 oder 245/35R17 drauf schrauben.
Der Calibra hat die "last edition- Tieferlegung" von Werk ab. Müsste 30/30 sein, oder?
Nun zu meiner Frage:
Im Gutachten steht, dass das Radhaus bearbeitet werden muss! Stimmt das, hat jemand von euch Erfahrung?
Streifen die Räder bei der oben genannten Kombination von Tieferlegung und Felgen?
Danke für die Antworten! |
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Geschrieben: |
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Auto: Calibra Last Edition NR.0024 X20XEV,
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Geschrieben: 11.02.2011 - 20:28 |
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Auto: Opel Calibra V6
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Geschrieben: 11.02.2011 - 20:34 |
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Hallo,
Mit den 245er hinten wird das wahrscheinlich nicht ohne Bearbeitung gehen, mit 215er 40/17 denke ich müßte es ohne gehen. |
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Auto: Opel Calibra C25XE, C20LET Auszeichnungen: 7
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Geschrieben: 11.02.2011 - 22:30 |
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mein v6 mit 30/30er Irmscherfedern und 8x17 allerdings ET35 mit 215/40 R17 schleifen nicht... |
_________________ Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!
alle Angaben nach bestem Wissen und gewissen, aber: keine Garantie / Gewährleistung
Meine Teileliste (unter anderem schwarze Rückleuchten):
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Verleihe Zahnriemen-Einstellwerkzeug für V6... |
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Geschrieben: 11.02.2011 - 22:35 |
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jojo82 hat folgendes geschrieben: |
mein v6 mit 30/30er Irmscherfedern und 8x17 allerdings ET35 mit 215/40 R17 schleifen nicht... |
Hab ich auch in der Kombination ohne Nacharbeiten drauf.
ABER: Da es im Gutachten steht kann es durchaus sein, dass der Prüfer der die Änderung abnehmen soll auf die Bearbeitung der Radhäuser besteht. |
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Geschrieben: 11.02.2011 - 23:18 |
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OPRCali hat folgendes geschrieben: |
jojo82 hat folgendes geschrieben: |
mein v6 mit 30/30er Irmscherfedern und 8x17 allerdings ET35 mit 215/40 R17 schleifen nicht... |
Hab ich auch in der Kombination ohne Nacharbeiten drauf.
ABER: Da es im Gutachten steht kann es durchaus sein, dass der Prüfer der die Änderung abnehmen soll auf die Bearbeitung der Radhäuser besteht. |
Ja, da kann ich ein Lied von , habe das auch bei mir drauf mit Serienfahrwerk. Der eine Prüfer wollte doch partout das ich vorne und hinten bördel und auch ziehe und den Innenkotflügel vorn nacharbeite. Wobei schon ersichtlich war das das niemals schleifen kann. Nicht nur weil massig Platz vorhanden war. Habe das ja (ich glaube) 2 Jahre gefahren ohne jemals Reifenkontakt zu haben und das auch mit Trailerbetrieb.
Ein anderer Prüfer hat mir das OHNE Änderung am Fahrzeug eingetragen. Dieser Prüfer sah auch kein Problem darin meinen Calibra in der Anhängelast hochzulasten. Ich hatte sogar eine Herstellerfreigabe vom Opel-Werk direkt auf mein Fahrzeug vorgelegt. Der eine lehnte das mit fadenscheinigen Gründen ab (Gutachten zu alt und seiner Meinung nach "abgelaufen" und weitere unlogische Begründungen, ich glaube der hat in der Ingenieurschule nen paar Tage gefehlt. Noch nicht einmal ein von mir vermitteltes Telefonat mit dem Opel-Werk konnte ihn bekehren diesen Idi**). Der andere hats mir dann sofort eingetragen.
Die Wahl von vorn und hinten gleicher Bereifung hat den Vorteil das man von vorn nach hinten wechseln kann was insbesondere beim Turbo sinnvoll ist, daher habe ich von der Mischbereifung abgesehen und kann den Radsatz dann auch beim Turbo fahren.
Calibra-Allroad-Grüße
Harvester66 |
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Geschrieben: 11.02.2011 - 23:40 |
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Harvester66 hat folgendes geschrieben: |
... Ich hatte sogar eine Herstellerfreigabe vom Opel-Werk direkt auf mein Fahrzeug vorgelegt. Der eine lehnte das mit fadenscheinigen Gründen ab (Gutachten zu alt und seiner Meinung nach "abgelaufen" und weitere unlogische Begründungen, ich glaube der hat in der Ingenieurschule nen paar Tage gefehlt. Noch nicht einmal ein von mir vermitteltes Telefonat mit dem Opel-Werk konnte ihn bekehren diesen Idi**). Der andere hats mir dann sofort eingetragen... |
Die Herstellerfreigabe würde mich interessieren. Hast du die zufällig in digitaler Form vorliegen?
Kommt drauf an, was da drin steht. Aber i.d.R. ist das mit Herstellerfreigabe kein Problem. Ablasten geht immer auch ohne ein Prüfzeugnis. |
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Geschrieben: 11.02.2011 - 23:51 |
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OPRCali hat folgendes geschrieben: |
Harvester66 hat folgendes geschrieben: |
... Ich hatte sogar eine Herstellerfreigabe vom Opel-Werk direkt auf mein Fahrzeug vorgelegt. Der eine lehnte das mit fadenscheinigen Gründen ab (Gutachten zu alt und seiner Meinung nach "abgelaufen" und weitere unlogische Begründungen, ich glaube der hat in der Ingenieurschule nen paar Tage gefehlt. Noch nicht einmal ein von mir vermitteltes Telefonat mit dem Opel-Werk konnte ihn bekehren diesen Idi**). Der andere hats mir dann sofort eingetragen... |
Die Herstellerfreigabe würde mich interessieren. Hast du die zufällig in digitaler Form vorliegen?
Kommt drauf an, was da drin steht. Aber i.d.R. ist das mit Herstellerfreigabe kein Problem. Ablasten geht immer auch ohne ein Prüfzeugnis. |
Ist geheim Eine Ausnahme bekommen nur Calibra-Freunde die sich im Sinne des Calibra einsetzen
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Harvester66 |
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Geschrieben: 12.02.2011 - 12:34 |
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Geschrieben: 02.03.2011 - 20:08 |
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Geschrieben: 02.03.2011 - 20:39 |
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Hab mir das Gutachten mal angesehen. Also die Räder müssen von eine Prüfer abgenommen werden. Da es in den Auflagen für den Calibra so drin steht, kann er darauf bestehen, dass die Radhauskanten gebördelt werden.
Am besten fragst du vorher beim Prüfer deines Vetrauens nach, ob er auf das Bördeln besteht, wenn die Räder auch ohne diese Arbeiten passen. Ist ja immer ein gewisses Risiko, dass der Lack dabei reißt. |
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Geschrieben: 02.03.2011 - 21:17 |
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also habe mir gestern 8,5x17 et35 mit 215 /40 R17 auf meinem V6 Orginal Fahrwerk eintragen lassen. Bei der GTÜ Niederlassung, im Gutachten stand auch vorne Bördeln... bin aber einfach so hingefahren: der Tüv Prüfer meinte sollange die Lauffläche abgedeckt ist und nichts schleifen würde (verschränkt aufgebogt) müsste ich nicht bördeln.... also am besten selbst mal verschränkt aufbocken und mal einlecken usw.... |
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Geschrieben: 02.03.2011 - 21:19 |
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dr_morpheus hat folgendes geschrieben: |
also habe mir gestern 8,5x17 et35 mit 215 /40 R17 auf meinem V6 Orginal Fahrwerk eintragen lassen. Bei der GTÜ Niederlassung, im Gutachten stand auch vorne Bördeln... bin aber einfach so hingefahren: der Tüv Prüfer meinte sollange die Lauffläche abgedeckt ist und nichts schleifen würde (verschränkt aufgebogt) müsste ich nicht bördeln.... also am besten selbst mal verschränkt aufbocken und mal einlecken usw.... |
Klar sollte er das vorher testen. Jedoch bringt ihm das alles nix, wenn es hier bei 50% aller Leute problemlos eingetragen wurde und sein Prüfer sich dann quer stellt. Kann ja keiner den Prüfer zwingen sein OK zu geben. |
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Geschrieben: 02.03.2011 - 21:28 |
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Danke, für die Antworten. Das mit dem Prüfer stimmt natürlich. Ich hab auch schon mit ihm gesprochen und er ist eigentlich recht nett und kulant.
Mein Last Edition ist allerdings von Werk ab noch 3 cm tiefer...
Es kann natürlich sein, dass ich mir dann noch ein Gewindefahrwerk holen muss. |
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Geschrieben: 02.03.2011 - 21:31 |
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DJTayla hat folgendes geschrieben: |
Danke, für die Antworten. Das mit dem Prüfer stimmt natürlich. Ich hab auch schon mit ihm gesprochen und er ist eigentlich recht nett und kulant.
Mein Last Edition ist allerdings von Werk ab noch 3 cm tiefer...
Es kann natürlich sein, dass ich mir dann noch ein Gewindefahrwerk holen muss. |
Warum ein Gewindefahrwerk?
Also ich lege das so aus, dass die 30 mm Irmscherfedern das Serienfahrwerk sind. ![biggrin.gif](modules/Forums/images/smiles/biggrin.gif) |
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