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Paculla
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Beitrag: 565296 Geschrieben: 08.12.2010 - 13:54 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin, ich habe mal ne Frage den da blicke ich nicht ganz durch.
Ich habe am 20.10 bei ner Zeitarbeitsfirma angefangen zu arbeiten. Am 5.11 jedoch bin ich zum Arzt wo ein Steißbein abzess festgestellt wurde was auch Operiert wurde. Duch die offene Wundheilung bin ich bis nächsten Montag noch krankgeschrieben. Heute bekam ich den Anruf das ich gekündigt bin und die Kündigung per Post raus ist. Ist das so rechtens?


Am 1.11 hat die Firma ne Namensänderung gehabt (Also auch neue Verträge usw.) und bis heute ist die Anmeldung bei der Krankenkasse nicht erfolgt. Laut seiner Aussage wird das am 12.12. passieren (Zur ersten Abrechnung). Gibt es da nicht auch eine Frist?
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sollddie2000
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Beitrag: 565297 Geschrieben: 08.12.2010 - 13:59 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hi!

normalerweise haben die dich bei unterzeichnung des vertrages auch bei der kasse anzumelden. da dies bis heute nicht erfolgt ist, geh mal davon aus, das du an eine der schlechteren zeitarbeitsfirmen geraten bist. bei denen muss man wirklich glück haben. die meisten taugen meiner meinung nach nicht viel. ausbeuter ist dann noch einer der harmloseren ausdrücke zwinkern.gif

mfg

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Beitrag: 565298 Geschrieben: 08.12.2010 - 14:04 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Zum Thema Kündigung habe ich folgendes gefunden:

Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):

1. Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.

Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.

Aber ich schätze mal das du noch in der Probezeit bist, oder? Da hat es der Arbeitgeber ja relativ einfach, dich zu entlassen.

Nachlesen kannst du das hier

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Loki81
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Beitrag: 565310 Geschrieben: 08.12.2010 - 15:45 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

aus erfahrung übliches handeln der zeitsklavenfirmen. egal ob grosse oder kleine firmen!

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Beitrag: 565328 Geschrieben: 08.12.2010 - 17:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ich würd das einfach als Kündigung während der Probezeit sehen, da du ja nichtmal einen Monat dort beschäftigst warst, oder seh ich das falsch?

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Beitrag: 565368 Geschrieben: 08.12.2010 - 20:32 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja, ist rechtens. Ich denke du bist noch in der Probezeit bzw. in den ersten 6 Monaten und dort hat man i.A. 2-4 Wochen Kündigungsfrist.
Warum wirst du gekündigt ? Obwohl, ich glaube innerhalb der Probezeit braucht es nicht einmal eine schriftliche Begründung.
Was du auf keinen Fall schriftlich bekommen wirst ist das es eine krankheitsbedingte Kündigung war weil um so eine zu rechtfertigen müsstest 3 Jahre am Stück jeweils 60 Tage krank geschrieben gewesen sein.

mfg
mb
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Paculla
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Beitrag: 565381 Geschrieben: 08.12.2010 - 21:39 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja ist wärend der Probezeit. Jut dann weiß ich bescheid. Wenn ich gesund bin soll ich wieder zu den kommen dann kann ich weiter arbeiten. Find ich eigentlich schei*e weil jetzt darf ich wegen ein paar Tagen zum Amt rennen und den ganzen Papierkrieg wieder anfangen. Den ab nächste Woche bin ich wohl wieder gesund. Bzw. ist meine Wunde verheilt.
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Beitrag: 565395 Geschrieben: 08.12.2010 - 22:37 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Wie schon gesagt wurde, könn die das leider machen, wegen der Probezeit eben.

Aber, da wärst du ja schön blöd wenn du da jetzt nochmal anfangen würdest. Such dir eine andere Firma und gut is.

Gruß Flo wave.gif
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Beitrag: 565396 Geschrieben: 08.12.2010 - 22:41 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja das stimmt schon das die Firma keinen guten Eindruck hat. Jedoch will der Betrieb bei dem ich gearbeitet hat mich wieder haben. Den die suchen jemanden für ne festeinstellung daher wollen die mich haben. Und somit denke ich werde ich das mit der Firma wohl auch mich nehmen wenn ich die Chance habe dadurch von diesem Zeitarbeitsmist wegzu kommen und richtige Arbeit zu bekommen.
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Beitrag: 565399 Geschrieben: 08.12.2010 - 22:48 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ja gut wenns nich anders geht ist das klar. Nur ich würds vieleicht versuchen, zur anderen Firma gehen, mit der Firma wo du dann eingesetzt bist reden, vieleicht kommst du ja so über eine andere Zeitarbeits Firma dann da auch rein.

Also nix is unmöglich. ich denke mal, das der Firma das egal ist von welcher Zeitarbeitsfirma du bist. Weiste was ich mein?........
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Beitrag: 565402 Geschrieben: 08.12.2010 - 22:50 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

wenn der kunde der zeitfirma wen sucht für festanstellung dann sollen die dich auf probe einstellen. sparen se sogar noch kohle, da die zeitfirma in so einem falle ja noch eine summe vom kunden bekommt (soweit ich weiss)

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Beitrag: 565426 Geschrieben: 08.12.2010 - 23:28 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

mbl240 hat folgendes geschrieben:
JWarum wirst du gekündigt ? Obwohl, ich glaube innerhalb der Probezeit braucht es nicht einmal eine schriftliche Begründung.

mfg
mb


Innerhalb der Probezeit kann, wie du sagst, jederzeit ohen Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

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Beitrag: 565433 Geschrieben: 08.12.2010 - 23:58 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

[QUOTE] Wenn ich gesund bin soll ich wieder zu den kommen dann kann ich weiter arbeiten. Find ich eigentlich schei*e weil jetzt darf ich wegen ein paar Tagen zum Amt rennen und den ganzen Papierkrieg wieder anfangen. Den ab nächste Woche bin ich wohl wieder gesund. Bzw. ist meine Wunde verheilt.

Hallo,

dann gehe hin und unterschreibe den Vertrag neu. Dann gehst Du zum A.Amt und legst den Vertrag vor und dann muß Dir die Firma nachträglich den Ausgleich zahlen. Zwischen den Arbeitsverhältnissen bei einen Arbeitgeber muß mindestens 3 Monate vergangen sein.

MFG und Gute Besserung, Rico! biggrin.gif
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Paculla
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Beitrag: 565449 Geschrieben: 09.12.2010 - 01:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

[quote="calirico"]
Zitat:

Hallo,

dann gehe hin und unterschreibe den Vertrag neu. Dann gehst Du zum A.Amt und legst den Vertrag vor und dann muß Dir die Firma nachträglich den Ausgleich zahlen. Zwischen den Arbeitsverhältnissen bei einen Arbeitgeber muß mindestens 3 Monate vergangen sein.

MFG und Gute Besserung, Rico! biggrin.gif


Wie meinst du das? Also muss ich den Papierkrieg nicht machen mit neuem Antrag? Umd wie muss ich das beim Amt Formulieren? Ich habe davon noch nie was gehört.
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Beitrag: 565451 Geschrieben: 09.12.2010 - 03:29 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

geh doch Sofort zu der Firma wo du gearbeitet Hast und Bewerbe dich da um eine festeinstellung !! Sollte der Chef dich Nähmlich ein Weiteres Mal Über die Leihfirma buchen und dann Festeinstellen wollen muss er an die Leihfirma eine Hohe gebühr zahlen Im Grunde muss er dich Freikaufen wenn mann es Böse sagt spar Allen Zeit und kosten und bewerb dich da Sofort wenn er mit dir zu Frieden war und dich wieder haben will stellt er dich Vielleicht sofort ein

_________________
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Schöne Grüße Micha
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