also ich komm hier net weiter jeder sagt was andres, bekommt man vollschalensitze jetzt eingetragen oder nicht der eine sagt ja der andre nein und ein ganz andrer sagt ja abe rnur mit 15° vertsellung ( haben bis jetzt nur die könig soweit ich weiß) hab in der gallerie gesehen das viele vollschalensitze drin haben, also denke ich mal das man die eingetragen bekommt
Geschrieben:
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Normal bekommt man einen Sitz nur Eingetragen wenn er min 15° Verstellung hat und in der Position , entfernung zum Lenkrad verstellbar ist. Höhenverstellung ist keine Pflicht. Die meißten Vollschalen haben keine Verstellung der Lehne und manche mit Starrer Konsole nichtmals in der Position. Mit verschiebbarer Konsole die Höhenverstellbar ist und ein Vollschalen Sitz mit FIA Zulassung und Nummer drauf welcher mit einer Seitenbefestigung ausgestattet ist tragen manche Prüfer ein. Da die Fia Zulassung die Festigkeit bestätigt. Und die 15° kann man , zwar nicht so legal aber frei ausgelegt, durch die Höhenverstellung erreichen und durch die bei Seitenbefestigung übliche Verstelllöcher in der Neigung. Dann kann man es unter umständen Eingetragen bekommen. Ganz legal also das es jeder Tüv Prüfer einträgt nur mit Gutachten und 15° Verstellung durch ein Rad an der Lehne wie bei den König Sitzen.
Aber fahr halt zu paar Prüfern und frag ob die das Eintragen wirst schon was finden.
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