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C-T Meister
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Geschrieben: 05.03.2007 - 22:43 |
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Hallo
Es ist ja nunmal so das man Tuning (egal ob leistungsteigerung oder nicht) bei der Haftpflichtversicherung melden muss, sonnst kann es sein das wenn man nen dicken Unfall baut die Versicherung nicht zahlt oder Geld wieder haben will!
Jetzt war ich Heute bei meiner Versicherung (DEVK). Die wissen zwar das ich Tuning melden muss ab, aber die haben da gar nicht so richtig Ahnung was die machen sollen, oder was die von mir haben wollen (an Dokumenten).
Jetzt soll ich an die Regionaldirektion einen Brief schicken und alle Belege vom Tuning dabei legen. (Was für Belege wissen die auch nicht genau, ob TÜV eintragung oder Teilgutachten, keine Ahnung !!!! )
Jetzt meine Frage !
Hatt schon mal jemand so etwas geschrieben, oder weiß was ich denen Schicken soll??? |
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C-T Großmeister
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 05.03.2007 - 22:56 |
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Ist es nicht so, dass die nur nciht zahlen, wenn du etwas nicht eingetragen hast bzw. keine Betriebserlaubnis hast.
Beim mir zahlten die und ich musste auch garnichts von Tuning angeben (LVM). |
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C-T Großmeister
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Auto: Opel Calibra X25XE
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Geschrieben: 05.03.2007 - 22:59 |
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Hey,
von angeben, bei der Versicherung wusst ich auch nichts! Ich denke doch, wenn das eingetragen ist, dann reicht das als Nachweis, das alles i.O. ist! Auch noch bei der Versicherung melden, das wäre ja noch schöner!
Gruß
Fly |
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C-T Meister
Themenstarter
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Geschrieben: 05.03.2007 - 23:14 |
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das die bei dir nichts sehen wollten liegt warscheinlich daran das die nicht viel zahlen mussten!
und das man das angeben muss habe ich auß der zeitung und eben kam das auch bei RTL . und bei meiner versicherung wussten die ja auch das ich das angeben muss. Das steht im kleingedruckten.
Ich gehe mal davon aus das die das machen um im ernstfall, wenn man einen platt fährt oder andere teure unfälle baut einem einen strick draus drehen wollen. in der zeitung stand das das einem tuner passiert ist, der hatte auch einen angefahren! |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 05.03.2007 - 23:24 |
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gings dabei nur um Motortuning oder auch um BodyKits, Alufelgen etc.? |
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C-T Meister
Themenstarter
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Geschrieben: 05.03.2007 - 23:30 |
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alles! tieferlegung, reifen, "alles was einen unfall eventuell prowozieren würde" . das das blödsinn ist weiß ich ja selber, machen können die ja eh nix , der tüv hat ja meist alles bestätigt. es geht ja nur ums angeben!! |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 05.03.2007 - 23:35 |
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Ok,
dann geh ich mal mit meinen Klarglasrückleuchten nen Unfall provozieren!
Da muss ich doch glatt mal bei meiner Versicherung nachfragen, sonst wird bei mir im Ernstfall auch langsam knapp! Danke für den Thread!
Gruß
Fly |
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C-T Chef
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Geschrieben: 06.03.2007 - 00:03 |
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Nix Gutachten und dergleichen nötig. Einfach formlos und schriftlich mitteilen, dass die KW-Leitstung des Fahrzeugs nunmehr xxx KW/PS beträgt und fertig. Dann können die was draus machen oder nicht. Normal passiert da enteder garnix oder deine KW Zahl ändert sich nur. In den seltesten Fällen wird an der Versicherungsstufe/Beitrag was geändert.
Natürlich braucht ihr sowas nicht bei Verspoilerungen, Rücklichter, Fahrwerke usw. machen! Dadurch ändert sich nix am Vertragsgegenstand, da dies vorher auch nicht erfragt wird. Jediglich wenns um den Hubraum oder die Motorleistung geht, denn die ist im Versicherungsschein angegeben und Bestandteil dessen. |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 06.03.2007 - 00:05 |
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Also das mit der Leistungssteigerung ist mir bekannt (glaub ab 20PS mehr fangen die das rechnen an) aber das selbst Tieferlegung, Felgen, Lichten, Bodykits also jeglichs Tuning angemeldet werden muss ist mir gänzlich unbekannt. |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 06.03.2007 - 00:08 |
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servs ...
Also Tuning der Haftpflicht Versicherung melden zumüssen, ist Humbug lt. meinem Versicherungsfutzi, da die Haftpflicht ja nur für Schäden an fremden Auto´s aufkommt, und es ja egal ist, ob du mit einer Mattig Schürze einem des Heck he fährst, oder mit einer Originalen...
Motortuning muss man melden, aber Optik Tuning nedde!
Das Tuningteile der Versicherung melden ist nur bei vorhandener TK/VK "wichtig", das man bei Brand, Diebstahl etc.etc. somit einen evtl. Mehrwert von der Versicherung bekommt, sollte dies über die im Regelfalle 2500€´s Sonderausstattung hinwegkommen.
gruß Rico |
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C-T Meister
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Geschrieben: 06.03.2007 - 00:11 |
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ah gut dann weiß ich bescheid. danke schön.
gut das einem im forum besser geholfen wird als wenn man direckt bei den idio......en nachfragt!!! |
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Geschrieben: 06.03.2007 - 00:40 |
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Wieviel kann denn so ne Versicherung da teurer werden? Mein Cali wird nämlich deutlich mehr als ne Leistungssteigerung von 20 PS haben. Allein die Phase 1 für nen Turbo bringt ja schon ne Leistungssteigerung von 20% mit. Aber musste irgendwer nach nem Unfall schonmal auf den Leistungsprüfstand?
Gruß Patrick |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 06.03.2007 - 01:41 |
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Wenn du Pech hast wirst du einfach wie ein Turbo eingestuft (wenn du auf Turbo umbaust).
Auch wenn die Schlüsselnummern nicht geändert werden. |
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Foren-Team
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Geschrieben: 06.03.2007 - 02:05 |
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Meinst du jetzt mich? Turbo ist es ja eh. Aber mit deutlicher Leistungssteigerung... |
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C-T Urgestein
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Geschrieben: 06.03.2007 - 04:22 |
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nr1ebw hat folgendes geschrieben: |
Wenn du Pech hast wirst du einfach wie ein Turbo eingestuft (wenn du auf Turbo umbaust).
Auch wenn die Schlüsselnummern nicht geändert werden. |
Nee nee, so ist das nicht...und selbst wenn, wäre das ein vorteil, so günstig wie der turbo in haftpflicht ist...lediglich teil-/vollkasko ist er teuer...
Jede versicherung hat da ihre eigene vorgehensweise...bei meinem laden z.b. ist nur motortuning wichtig, gibt 2 verschieden prämienerhöhungssätze...einmal bei weniger als 37kw, und einmal bei mehr wie 37kw leistungssteigerung...
Wichtig wäre es in der teil-/vollkasko eure kostspieligen umbauten zu melden...am besten noch mit gutachten oder rechnungen, wenns denn ein bisl mehr wert ist... ...sicher ist sicher...
Im fall der fälle seid ihr da näml. in der beweispflicht...!!
Achja, nochmal zum versagen des versicherungsschutzes: es ist so, das der versicherer dem geschädigten gegenüber immer zahlen muss...(auch nach vertragsende, 1 monat nachhaftung...)...aber dann gehtz einem selbst an den kragen in form von regress!!
Für einen selbst ists das selbe in grün...aber nur mal zur richtigstellung
Und bei nichteingetragenen tuningteilen (-> erloschene betriebserlaubnis) ist regress nur möglich, wenn eine kausalität zw. den teilen und dem unfall vorliegt...also wenn diese einfluss auf den unfallhergang hatten....
Anders ists natürlich, wenn der unfall sowiso "unabwendbar" gewesen ist...
(aber zum thema nichteingetragene tuningteile erkundige ich mich morgen nochmal, sicher ist sicher!!)
MfG, Micha
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