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C-T Urgestein
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Auto: OPEL Calibra Last Edtition 979 3.0 Liter V6 Auszeichnungen: 6
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Geschrieben: 23.12.2006 - 18:56 |
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Moin,
nen Kumpel will sich evt. nen neues Auto kaufen das auf roter Nummer zugelassen war. Ein "normale" Anmeldung ist ohne Weiters nicht möglich.
Daher:
Ist es noch möglich eine rote Nr. zu bekommen? (Unser Straßenverkehramt hat zw. Weihnachten und neu Jahr auf.)
Was wird benötigt um eine rote Nr. zu beantegen?
Ich habe gehört nen Führungszeugnis ist nötig, muss er das beim beantragen schon haben oder kann er das nachreichen??
Bitte schnell Helfen, da wir das Auto heute noch holen wollen. |
_________________ Gruß Jörg
Mein Calibra
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Geschrieben: |
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Auto: Calibra C20LET
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Geschrieben: 23.12.2006 - 19:00 |
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....rote Nummern gibts nur mit Gewerbeschein wenn man z.b. Autohändler ist. Die kann man nicht einfach beim Amt holen. |
_________________ Geht nicht gibt es schon mal gar nicht! Das Einzige was nicht geht, ist ne Drehtür zuschmeißen!
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Auto: OPEL Calibra Last Edtition 979 3.0 Liter V6 Auszeichnungen: 6
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Geschrieben: 23.12.2006 - 19:04 |
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C-T Experte
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Auto: Calibra C20LET
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Geschrieben: 23.12.2006 - 19:06 |
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Achso....sorry da kann ich nichts zu sagen! |
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Auto: Opel Calibra 2.0 16V C20XE
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Geschrieben: 23.12.2006 - 19:10 |
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Also so viel wie ich weiß brauchst du nichts besonderes außer ner Deckungskarte von deiner Versicherung wenn die sowas überhaupt versichern. Von nem Führungszeugnis wüsst ich jetzt au nichts.
Grüße |
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Auto: Opel Calibra C20LET
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Geschrieben: 23.12.2006 - 19:17 |
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Zitat: |
Rote Nummern sind rot auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die mit „06“ oder „07“ beginnt.
Rote Kennzeichen mit der Folgenummer „06“ werden nur noch an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Mittlerweile werden sie nicht mehr an jedermann ausgegeben, da zu viele unterschlagen oder missbraucht wurden. Privatpersonen können daher nur noch die Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen.
Rote Nummern mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Die FZV sieht vor, dass „07“ Kennzeichen ab 2007 nur noch für mindestens 30 Jahre alte Oldtimer zugeteilt werden dürfen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter 07-Nummer bis zu 10, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes, längliches für einen PKW und ein kleines, quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt, und Versicherungen bieten oft recht günstige Tarife hierfür an. Allerdings sind diese Kennzeichen in ihrer Nutzbarkeit stark eingeschränkt, da nur gewisse Fahrten zulässig sind und Einzelnachweise geführt werden müssen. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können jedoch je nach Zulassungsstelle variieren.
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Bei uns bekommt man die auch nur noch wie oben beschrieben. Mag sein, dass es da Unterschiede von Behörde zu Behörde gibt. Quasi, dass sie auch an Privatpersonen rausgeben. |
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Es ist nunmal der Lauf der Dinge dass Autos rosten, ihr werdet schließlich auch nicht jünger und "rostet" auch! |
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Geschrieben: 23.12.2006 - 19:46 |
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Um die rote 07er Nummer zu bekommen ist einiges nötig.
wie alt ist das auto? wie selten? in welchem zustand?
Momentan ist es theoretisch noch möglich ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren die 07er zu bekommen. Muß aber nicht! Dabei spielt es auch keine Rolle ob er die Nummer schonmal hatte, da das jeder Zulassungsbezirk eigenmächtig entscheiden kann.
Diese 20-Jahre Regelung gilt noch bis Ende Februar 2007. Ab 1. März 2007 werden die 07er Nummern nur noch an Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren ausgegeben.
Um die Nummer zu beantragen wird auf jeden Fall ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt!! Außerdem natürlich das Übliche, sprich Personalausweis, Fahrzeugpapiere, Versicherungskarte. |
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Geschrieben: 23.12.2006 - 19:56 |
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Wozu eigentlich das Führungszeugnis? Ist das nicht bissel übertrieben? Oder gehen die davon aus, dass man damit Autos klauen will? Oder Unterschätze ich jetzt die Risiken?
P.S. Soweit ich weiß, darf man mit den Dingern ja auch ins Ausland. Nur die Schweiz hat da glaube ich Stress mit. |
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Matze hat folgendes geschrieben: |
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Geschrieben: 23.12.2006 - 20:08 |
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Wozu genau dieses Führungszeugnis in dem Zusammenhang gut sein soll habe ich auch noch nie so ganz verstanden.
Jedenfalls darf man nicht viele Punkte in Flensburg haben, sonst ist's auch schon Essig mit der Nummer. |
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Geschrieben: 23.12.2006 - 23:45 |
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Ist nen D Kadett mit Turbo...
Also ist es noch möglich bis Ende Februar, das Teil anzumelden?
Der hat nämlich keinen KAT, keine Mittelschaldämpfer und die Felgen sind auch nicht eingetragen, genau wie der Motor.
Der Vorbesitzer sagt er hat ihn auf 07er gefahren und nie Probleme gehabt... |
_________________ Gruß Jörg
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Geschrieben: 24.12.2006 - 00:11 |
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Wie gesagt, THEORETISCH ist es bis Ende Februar möglich eine 07er Nummer für Fahrzeuge ab 20 Jahren zu bekommen.
Aber dafür bekommst du keine Garantie, die 20 Jahre sind nur ein Richtwert, keine feste Vorgabe. Wenn sich die Zulassungsstelle aufgrund des Alters weigert hast du rechtlich keine Möglichkeit daran was zu rütteln, völlig egal ob der Wagen woanders schon diese Zulassung hatte oder nicht.
Außerdem kann (wie gesagt, KANN, muß aber nicht!) die Zulassungsstelle für die Anmeldung einmalig einen gültigen TÜV verlangen (muß dann aber nicht mehr alle 2 Jahre gemacht werden).
Der Vorbesitzer kann da viel erzählen was er alles gemacht hat, wenn der Wagen in nen anderen Zulassungsbezirk kommt muß das alles nicht mehr automatisch Gültigkeit haben. Gerade wenn da noch so viele Ungereimtheiten vorhanden sind wäre ich Vorsichtig.
Ich würde erst mal vorsichtig bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nachfragen was genau für die Zulassung verlangt wird, dann läßt sich das schon eher abschätzen. |
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Geschrieben: 24.12.2006 - 00:24 |
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Haben das spielchen schon hinter uns:
1. Musst du ein weiteres, sogenantes ALLTAGSAUTO auf dich zugelassen haben um sicherzustellen das du net jeden Tag mit den Roten fährst
2.Polizeiliches fürungszeugnis ohne eintragungen wegen Verkehrs oder Betrugsdelikten
3.Deckungskarte für sogenante "Youngtimer" Versicherung
4.Je nach zulassungsbezirk muss du noch so ne art tüv gutachten vorweisen das sich das fahrzeug in einem "Erhaltenswerten" + Orginalem zustand befindet (Also auch Orginal Motor bzw. einen dens orginal darin gab) Kommt aber wie gesagt stark auf Zulassungsbezirk an, bei uns isses daran gescheiter (Golf 1 G60)
5.Musst glaub über 21 sein und darfst KEINE Punkte ins Flensburg haben (zur not auf die mutter anmelden)
6. Je nach ZuLaB ca. 3Monate bearbeitungs und überprüfungszeit für den Antrag
Hoffe geholfen zu haben ins zimliches gerenne mit den Sch.. 07ern |
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