Autor | Nachricht |
C-T Kenner
Dabei seit: 20.02.2004
Beiträge: 79
Wohnort: D-50354, hürth
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Geschrieben: 12.03.2004 - 21:06 |
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ich hab gehört das man im cali nur ein 32er eingetragen bekommt mit normaler eintragung ein 30er muss ich über §21 eintragen lassen stimmt das???kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen |
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C-T Kenner
Dabei seit: 21.02.2004
Beiträge: 57
Wohnort: D-
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Geschrieben: 12.03.2004 - 21:42 |
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normal is das quatsch.
mit serienbereifung könnte ich auch mein 28er raid weiterhin fahren, hat ja ne abe. |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 22.12.2003
Beiträge: 3654
Danke-Klicks: 1
Wohnort: D-14612Falkensee
Auto: Opel Vectra B Kombi I500 X25XEI Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 12.03.2004 - 23:20 |
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na klar kriegste normaler weisse eingetragen wenn de Abe dar zu hast.
Habe in mein cali auch ein 28er raid drin und habe bis jetzt nie probleme mit dem tüv gehabt , und habe auch noch serien Bereifung drauf.
Also müßt gehen bei dir.
Mfg
Jan |
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C-T Kenner
Themenstarter
Dabei seit: 20.02.2004
Beiträge: 79
Wohnort: D-50354, hürth
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Geschrieben: 14.03.2004 - 12:32 |
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und wie sieht das mit anderer rad Reifenkombination aus?dann heist es §21 oder was wenn die kombination nicht in der abe steht??? |
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C-T Experte
Dabei seit: 17.08.2003
Beiträge: 888
Wohnort: D-Nürnberg
Auto: Opel Calibra 16V Turbo
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Geschrieben: 14.03.2004 - 12:52 |
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Hab 9x16 mit 215/40 und ein 30ger momo beides eingetragen also dürfte kein problem geben. |
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C-T Lehrling
Dabei seit: 05.12.2002
Beiträge: 23
Wohnort: D-74196 Nähe Heilbronn
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Geschrieben: 14.03.2004 - 12:57 |
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also die meißten lenkräder ham ja ne abe für den cali (egal ob jertzt 30 oder 28er) diese abe gilt jedoch immer nur solage du die orginale Bereifung drunter hast.
also sobald du ne andere bereifung druf hast, mußt du jedes sportlenkrad eintragen lassen. Die eintragung is beim cali eigentlich problemlos, da er ja servo hat. wie des jetzt jedoch aussieht, bei nem 28er lenkrad und ner extremen reifenkombi, weiß ich ah net. Was haste denn für felgen un was für lenkrad willst denn??
gruß stefan |
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C-T Meister
Dabei seit: 09.11.2002
Beiträge: 265
Wohnort: D-67112 Mutterstadt
Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 14.03.2004 - 14:51 |
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Hi zusammen,
das ganze liegt im Ermessen des TÜV Prüfers, der ha zu prüfen ob das Lenkrad mit der gewählten Rad-Reifenkombination fahrtauglich ist!
Normalerweise gibts aber keine Probleme wenn ein ABE vorhanden ist (gilt zwar nur für Serienbereifung) Die Servolenkung machts
Gruss |
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