Hallo Ihr!
Mal wieder brennt mir eine Frage auf den Lippen:
Sind veränderungen an dem äusseren Lichttechnischen erscheinungsbild (z.b. Unterbodenbeleuchtung) AUCH verboten wenn sie von innerhalb des autos komplett ABschaltbar sind? Was sagt der TÜV dazu und die Polizei?
Geschrieben:
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Eine möglichkeit wäre das ganze so zu Steuern, das Einschalten und Betrieb nur im Stand möglich ist.Z.b. über die Handbremse.
Unterhalte Dich doch mal mit nem TÜVer darüber.
Gruß
Lars
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