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Calibaber
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Beitrag: 17064 Geschrieben: 04.12.2003 - 18:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

hab mal ne frage,
wenn eine Baustelle tiefe Fräßkanten hat ohne eine Metalplatte zum drüber fahren und man fährt drüber und beschädigt sich durch aufsetzen seine stoßstange. Hat man dann irgendwie die möglichkeit, die Reparaturkosten von der Stadt zurück zubekommen ? hab gehört das irgendwie geht, aber auch nur wenn man eine bodenfreiheit von 10 cm am wagen hat und das habe ich hinten. wo müsste man sich dann melden. bringen beweisfotos was von der baustelle ?
die werden immer brutaler die baustellen.
kennst sich damit jemand aus ?
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dakay
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Beitrag: 17066 Geschrieben: 04.12.2003 - 18:35 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Also Fotos brauchste auf jeden Fall. Geh am nesten zu deinem Anwalt und farg den. Aber so schnell wie möglich!

_________________
Gruß Dakay
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Beitrag: 17073 Geschrieben: 04.12.2003 - 19:04 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hi...

Mir ist mal sowas ähnliches passiert, auch in einer Baustelle. Hab mir da die Felgen versaut.
Du hättest normalerweise sofort zu den Meister gehen müssen von der Baustelle und wenn die schon Feierabend haben, dann hättest Du die Polizei holen müssen. Jetzt, eine gewisse Zeit danach, könntest Du Probleme haben das nachzuweisen. Die sagen natürlich jetzt "Jaja, hast Dir irgendwo was kaputt gemacht und jetzt willste Geld von uns".
Du mußt auf jedenfall die Firma mal anrufen. Dann wirste ja sehen was die sagen. Jedenfalls ist das der erste Schritt.

Gruß Uwe

PS: Die Tel.Nr. steht ja irgendwo auf so ein Baustellenschild
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Calibramero
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Beitrag: 17089 Geschrieben: 04.12.2003 - 21:52 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Bin staßenbauer. Also, in der Regel wird nur die verschleißschicht abgefrässt, und das ergibt 4cm (laut DIN). Ne stahlplatte gibts nur bei Baugruben oder gräben. Aber es muss Anhand von schildern gekennzeichnet sein, das dort ein absatz ist, sofern dieser durch die baustelle entstanden ist.Ist es nur ein schlagloch irgendwo in der stadt, und ohne beschilderung, dann polizei holen und beim Tiefbauamt der jeweiligen stadtmelden, es sei denn es ist ne privatstr.Stehen bei der baustelle keine schilder, musste bei beschädigung die Polizei holen, da nur diese bestätigen auch ein nachweis ist (denn schilder kann man ja vor fotos kurz entfernen). Meistens lassen die Baufirmen Durch eine firma absperren, und die ist auf jeden fall dagegen versichert, und dürfte kein prob sein, da geld zu bekommen , wenn die baustelle die "Vorraussetzungen" erfüllt (keine schilder usw.). Manche firmen sind so "gnädig" und machen aus der kante eine rampe aus Kaltasphalt.Wegen der bodenfreiheit weiß ich net genau. aber wenn alles am auto eingetragen ist (tieferlegung), dann hat dir ja der tüv damit bestätigt, das dein Auto straßentauglich ist, und somit müssteste trotz der tieferlegung gute chancen haben.Ist es eine Hauptstrasse? dann auf alle fälle, aber bei nebenstr. weiß ich es wieder nicht.

mfg Calibramero

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Mfg Calibramero
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