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C-T Legende
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:29 |
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also bin heut zur berufsschule gefahren und kurz an ner anliegenden schule angehalten und mit 2 freundinnen eine geraucht. dann bin ich schnell zur berufsschule gefahren und hab mich für die kurze strecke nicht angeschnallt. und ein polizeiauto war aufm hof getsanden und der eine hat halt gesehen dass ich net angeschnallt war. ich bin dann zum parken gefahren und bin ausgestiegen. dann ist mir der polizist entgegen gekommen wollt meine papiere haben. der hat dann auch gesagt, dass ich unangeschnallt gefahren bin. aber als er des gesehen haben will, haben sie die roller aufm rollerparkplatz kontrolliert.
also kann der 30euro verlangen wegen nicht ansc hnallens, obwohl er keine beweise hat, und nur er des gesehen hat? zudem hatte ich shcon geparkt und bin schon ausgestiegen. und als er des gesehen haben will, war er bestimmt 15meter weg gestanden.
was würdet ihr machen? hab noch nix bezahlt, hab aber n überweisungsträger.
der a**** hat mir auch shcon 20euro wegen 2 mal nicht blinkens abgezogen (der hat auch da ne lautstärkenmessung usw. gemacht, der wollt mich unbedingt dran kriegen) |
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Auto: Opel Calibra C25XE
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:34 |
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Fleischwurst1 hat folgendes geschrieben: |
berufsschule gefahren und hab mich für die kurze strecke nicht angeschnallt. und ein polizeiauto war aufm hof getsanden und der eine hat halt gesehen dass ich net angeschnallt war. ich bin dann zum parken gefahren und bin ausgestiegen. dann ist mir der polizist entgegen gekommen wollt meine papiere haben. der hat dann auch gesagt, dass ich unangeschnallt gefahren bin. aber als er des gesehen haben will, haben sie die roller aufm rollerparkplatz kontrolliert.
also kann der 30euro verlangen wegen nicht anschnallens,
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Hast dich nicht angeschnallt, der Polizist hat es gesehen, also musst du auch bezahlen... |
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Auto: Opel Calibra c20xe
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:35 |
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ich würde nicht zahlen... Bekommst ja noch son schrieb zu gesendet wo du dich dann "rechtfertigen! kannst. Wenn der Schulparkplatz privat gelände ist, können die dir gar nichts. Sagst du halt, hast dich beim drauffahren auf den Parkplatz abgeschnallt damit du besser einparken kannst...
Gruss
nachtrag:
wenn der kollege alleine bei dir war, musst du eh nichts zahlen. Dann steht aussage gegen aussage. Deswegen kommen die netten grünen auch immer zu zwei, wegen der beweislage... |
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:41 |
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ja aber wenn ich sag ich war angeschnallt und er sagt ich wars net, des wär doch aussage gegen aussage und als er her gekommen ist bin ich ja auch shcn ausgestiegen gewesen und er hats ja nur aus der entfernung gesehen gehabt und da kann man sich auch verschauen. will halt wissen ob ich um die 30euro strafe rum komme, jedes mal wenn ich den polizisten seh, hält er mich an und versucht mir irgendwas anzuhängen. vorletztes mal hat er mich über des 2 mal net blinken dran bekommen, beim letzten mal ha5t er mich blsen lassen und hat warndreieck verbandskasten und eintrgungen durchgesehen (nix gefunden) und jetzt des mitm gurt. der hat mich absolut aufm kicker. |
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:43 |
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Fleischwurst1 hat folgendes geschrieben: |
ja aber wenn ich sag ich war angeschnallt und er sagt ich wars net, des wär doch aussage gegen aussage und als er her gekommen ist bin ich ja auch shcn ausgestiegen gewesen und er hats ja nur aus der entfernung gesehen gehabt und da kann man sich auch verschauen. will halt wissen ob ich um die 30euro strafe rum komme, jedes mal wenn ich den polizisten seh, hält er mich an und versucht mir irgendwas anzuhängen. vorletztes mal hat er mich über des 2 mal net blinken dran bekommen, beim letzten mal ha5t er mich blsen lassen und hat warndreieck verbandskasten und eintrgungen durchgesehen (nix gefunden) und jetzt des mitm gurt. der hat mich absolut aufm kicker. |
WEnn du ihm das nachweisen kannst, das er dich dauernd anhält und nichts findet. Dann mach mal gleich ne Dienstaufsichtsbeschwerde mit dran. Das kommt in der Aussage dann ganz gut wegen dem Anschnallen! Ich denke, dann tritt auch etwas mehr ruhe ein... Es sei denn du hättest was am Auto zu verbergen.. Aber ich würds drauf ankommen lassen. Solche Beamten zerstören den ruf der Polizei. Und es sind bei weitem nicht alle so kleinlich und pingelig... |
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:45 |
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Fleischwurst1 hat folgendes geschrieben: |
ja aber wenn ich sag ich war angeschnallt und er sagt ich wars net, des wär doch aussage gegen aussage und als er her gekommen ist bin ich ja auch shcn ausgestiegen gewesen und er hats ja nur aus der entfernung gesehen gehabt und da kann man sich auch verschauen. will halt wissen ob ich um die 30euro strafe rum komme, jedes mal wenn ich den polizisten seh, hält er mich an und versucht mir irgendwas anzuhängen. vorletztes mal hat er mich über des 2 mal net blinken dran bekommen, beim letzten mal ha5t er mich blsen lassen und hat warndreieck verbandskasten und eintrgungen durchgesehen (nix gefunden) und jetzt des mitm gurt. der hat mich absolut aufm kicker. |
kann es sein das der polizist dich nicht mag?
also, aussage gegen aussage, mh..nun gut, aber die aussage des polizisten wird mehr gewichtet als deine. und somit siehst du alt aus. ich würde es so machen wie REAL-X sagt. ein versuch ist es wert.
nur aussage gegen aussage das bringt nix. die werden schon ihre mittel und wege haben um gegen dich "normalo" recht zu bekommen. |
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:46 |
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naja die haben zu 2. die roller kontrolliert aber nur er ist her gekommen. und ich glaub des ist sehr unwarscheinlich das beide gleichzeitig auf das gleiche detail geschaut haben. |
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Geschrieben: 24.10.2005 - 13:56 |
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Der Tatbestand des Nicht-Angeschnallt-seins wurde von dem Polizisten beobachtet, dahingehend kann er dich zur Rechenschaft ziehen.
Was die anderen Kontrollen angeht, kannst du es jedoch mit einer Beschwerde versuchen, sofern du die Kontrollen dokumentieren kannst mit Vorgang und Datum/Zeit, Ausgang der Kontrolle. |
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Geschrieben: 24.10.2005 - 14:25 |
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bei aussage gg aussage kannst du davon ausgehen das sie dem polizisten eher glauben schenken als dir..da siehst du kein land...da is nix aussage gg aussage...die aussage vom polizisten reicht vollkommen..so wurden schon mehrere urteile gefällt wo auch aussage gg aussage stand..und am ende war der autofahrer der dumme..
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shisha |
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Auto: Opel Calibra C20XE
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Geschrieben: 24.10.2005 - 14:53 |
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Real-X hat folgendes geschrieben: |
ich würde nicht zahlen... Bekommst ja noch son schrieb zu gesendet wo du dich dann "rechtfertigen! kannst. Wenn der Schulparkplatz privat gelände ist, können die dir gar nichts. Sagst du halt, hast dich beim drauffahren auf den Parkplatz abgeschnallt damit du besser einparken kannst...
Gruss
nachtrag:
wenn der kollege alleine bei dir war, musst du eh nichts zahlen. Dann steht aussage gegen aussage. Deswegen kommen die netten grünen auch immer zu zwei, wegen der beweislage... |
Auf einen provaten Geländer kannst Du auch unangeschnallt fahren ![ja.gif](modules/Forums/images/smiles/ja.gif) |
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C-T Experte
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Auto: Opel Calibra C25XE
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Geschrieben: 24.10.2005 - 14:59 |
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Calitan hat folgendes geschrieben: |
Real-X hat folgendes geschrieben: |
ich würde nicht zahlen... Bekommst ja noch son schrieb zu gesendet wo du dich dann "rechtfertigen! kannst. Wenn der Schulparkplatz privat gelände ist, können die dir gar nichts. Sagst du halt, hast dich beim drauffahren auf den Parkplatz abgeschnallt damit du besser einparken kannst...
Gruss
nachtrag:
wenn der kollege alleine bei dir war, musst du eh nichts zahlen. Dann steht aussage gegen aussage. Deswegen kommen die netten grünen auch immer zu zwei, wegen der beweislage... |
Auf einen provaten Geländer kannst Du auch unangeschnallt fahren ![ja.gif](modules/Forums/images/smiles/ja.gif) |
Da es sich um einen öffentlichen Parkplatz der Berufsschule handelt (vermute ich), wird auch garantiert die STVO auf diesem Gelände gelten...dahingehend sollte sich der Deliquent *g* mal schlau machen...sollte es nämlich tatsächlich der Fall sein, dass die STVO dort nicht gilt, hat er den netten Herrn in Grün an der Angel (mit genannten weiteren Vorfällen)...
Anlaufstelle wäre das Sekretäriat der Berufsschule und das Einlesen in die Hausordnung, sofern keine Schilder auf dem Parkgelände angebracht sind..."Hier gilt die STVO" |
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Geschrieben: 24.10.2005 - 15:28 |
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Ich möchte mal wissen was die ganze diskutiererei soll??
DU warst nicht angeschnallt und hast damitr Mist gebaut!
Der Polizist hats gesehen und nur seine Arbeit gemacht. Der Fehler liegt doch ganz klar einzig und allein auf DEINER Seite!
Und immer dieses Gelaber von wegen "die wollen mir eh nur an die Karre pinkeln...!" Als er Dich zweimal wegen der Blinker-Sache rausgewunken hat da haste doch auch nicht geblinkt, oder??
Erklär mir bitte doch mal warum um alles in der Welt Du die Strafe NICHT zahlen solltest?
Verhaltet Euch im Straßenverkehr doch einfach den Regeln entsprechend, dann passiert sowas auch nicht.
MfG, MarcelS |
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C-T Experte
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Auto: Opel Calibra x20xev Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 24.10.2005 - 15:29 |
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wenn du nich auf den zahlschein reagierst kommen mind. 25,60 gebühren hinzu. glaube das lohnt nich, da du zu 100% verlierst.
merke dir: aussage gegen aussage wenn einer der beiden parteien ein beamter ist, verliert die "zivile" partei, da der beamte einen eid geschworen hat und er als "kläger" sowieso zur wahrheit verpflichtet ist. du als "angeklagter" darfst hingegen so viel lügen wie du willst, ohne das man dich zur rechenschaft ziehen kann. sagt ein zeuge nicht die wahrheit, kann das ernste konsequenzen haben.
zahl einfach und gut is, wird nur teurer.
wegen der anderen sachen, kann ich dir aus rechtlichen gründen nur erzählen was einem bekannten passiert ist. der fuhr öfters sonntags im sommer einen buggy (opal oder so heißen die dinger) er wurde einige wochen hinternander immer vom selben polizisten angehalten und jedes mal mußte das auto dem tüv vorgeführt werden, bis es sogar einmal von der polizei selbst eingezogen wurde. der besitzer verklagte den polizisten daraufhin, da er sich subjektiv behandelt fühlte, dass er permanent kontrolliert wurde und jedes mal mit demselben ergebnis: alles okay. er bekam recht und der beamte wurde zu einer mir jetzt nicht bekannten strafe verknackt. aber es reicht ja schon, wenn er nen negativen eintrag im dienstzeugnis hat. ist schon viel wert u.u.
mfg |
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C-T Meister
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Auto: Opel Calibra NE
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Geschrieben: 24.10.2005 - 15:36 |
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MarcelS hat folgendes geschrieben: |
Ich möchte mal wissen was die ganze diskutiererei soll??
DU warst nicht angeschnallt und hast damitr Mist gebaut!
Der Polizist hats gesehen und nur seine Arbeit gemacht. Der Fehler liegt doch ganz klar einzig und allein auf DEINER Seite!
Und immer dieses Gelaber von wegen "die wollen mir eh nur an die Karre pinkeln...!" Als er Dich zweimal wegen der Blinker-Sache rausgewunken hat da haste doch auch nicht geblinkt, oder??
Erklär mir bitte doch mal warum um alles in der Welt Du die Strafe NICHT zahlen solltest?
Verhaltet Euch im Straßenverkehr doch einfach den Regeln entsprechend, dann passiert sowas auch nicht.
MfG, MarcelS |
nun gut, auf offener straße wo die STVO gilt ist die sache klar, da muss mir niemand ankommen, "wie entgehe ich der strafe?" aber in diesem fall ist das schon ein bisschen heikel.
wenn er glück hat entkommt er der strafe. wieso? schulgelände ist nicht = STVO |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 24.10.2005 - 15:39 |
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kann mich meinem Vorredner nur anschließen.
Zahl den 30er, spar dir die Nerven und die Zeit dich mit so nem Pille Palle rumzuärgern.
Wär mir echt zu schade um meine Zeit und Nerven, wegen 30€
Zwecks der anderen Sache wenn du meinst der hat dich aufm Kiecker,......
dokumentier die Schickanen mit Datum, Uhrzeit, Grund der Kontrolle, Ergebnis....
Sammle alles und reiche es dann gegen ihn zur Beschwerde |
_________________ Wer meinen Cali oder Teile nachmacht oder verfälscht oder sich nachgemachte oder verfälschte Teile beschafft und in Verkehr bringt, wird mit FIAT-Multipla fahren nicht unter zwei Jahren bestraft." |
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