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C-T Kenner
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Dabei seit: 18.09.2003
Beiträge: 111
Wohnort: D-Hilden 40723
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Geschrieben: 06.06.2005 - 22:27 |
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Hallo Zusammen!
Also es geht um folgendes, letzte Woche haben wir unseren Calibra Verkauft!Für 900Euro an einen jungen Polen. Wir haben ihm alle uns bekannte Mägel gesagt und er hat sich das Auto auch gut angeschaut und ist Probegefahren.Wir sind mit dem Preis auch runtergegangen und als wir die anderen Räder Montiert haben ist uns aufgefallen das 2 Schrauen abgebrochen waren und noch in der Radnarbe steckten, das haben wir ihm auch gesagt und sind mit dem Preis nochmal runter.
Jetzt will er das wir den Cali zurücknehmen, da der Cali wohl noch mehr Mängel hat.
Der Cali steht wohl in der Werkstatt und der Mechaniker hat ihm geraten den Cali zurück zu geben.
Wir wollen ihn aber nicht zurücknehmen.
Es gibt aber ein Problem, wir haben keinen Kaufvertrag. ( Wir hatten uns um 5 mit ihm getroffen, aber da ich erst um halb5 Zuhause bin habe ich ihn Zuhause liegen lassen, ich Depp)
Der Typ meinte wir sollen ihn zurücknehmen und hat aus mit dem Anwalt gedroht.
Wisst ihr vieleicht wie die Rechtslage hier aussieht oder wie ich mich nun Verhalten soll?
Was würdet ihr tun?
Danke schonmal! |
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Geschrieben: |
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Hallo Besucher,
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C-T Meister
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Dabei seit: 30.07.2004
Beiträge: 265
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Auto: Opel Calibra 16v
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Geschrieben: 06.06.2005 - 22:45 |
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Will hier net klugscheissen, aber ich möchte das hier an alle weitergeben:
Das du dich in eine sehr gefärhliche Situation gebracht hast, ist dir wohl sehr unklar! Wir erleben immer wieder, das die Käufer das Auto nicht ummelden! Viele wissen nicht, das der Verkäufer im Schadenfall gestuft wird- oder was ist wenn er damit eine Straftat begeht- es reicht schon geblitzt werden!?! Das geht dann alles zu Lasten von dir, da das Auto nicht umgemeldet ist und ohne Kaufvertrag! Vorallem bei komischen Leuten, sollte man das Fahrzeug immer im abgemeldeten Zustand übergeben- so kommt man nicht in rechtliche Schwierigkeiten! Käufer kurven manchmal sogar monatelang im Ausland auf Kosten des Verkäufers zwecks Versicherung, da die Haftung gesamtschuldnerisch ist- aber ohne rechtlichen Käufer ist der Versicherungsnehmer am zahlen. Frage mal kurz bei einem Anwalt nach! Ach ja, der Satz: Wie gesehen, so gekauft gilt normalerweise zwischen Handelsleute, nicht unbedingt bei Privatpersonen!
Wegen Rückgabe und Garantie- ist da nciht ein neues Gesetz rausgekommen??
Am besten beim Awalt kurz nachfragen und so schnell wie möglich einen Kaufvertrag aushandeln! |
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C-T Großmeister
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Dabei seit: 26.01.2005
Beiträge: 1130
Wohnort: D-90596 Schwanstetten
Auto: VW Golf V GTI 2.0 TFSi
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Geschrieben: 06.06.2005 - 23:01 |
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Es muss heissen Verkauf unter ausschluss jeglicher sachmängelhaftung und gewährleistung oder so ähnlich auf jedenfal kann man unter mobile.de nachschauen des stand auch bei mir im Kaufvertrag. Normalerweise ist das mit dem zurückgeben bei Privatpersonen nicht möglich glaub ich es sei den es würden bestimmten sachen verschwiegen zum Beispiel unfall oder km Leistung falsch angegeben. Hatte damals mit meinem Fiat coupe nach 3wochen und 2500km motorschaden und mein Anwalt hat gesagt es ist nix zu machen. Wie gesagt frag nach ich denk nicht das er dir was kann aber des nächste mal auf jedenfall Kaufvertrag machen mit Personalausweis und und und sonst haste am Ende nur Ärger am Hals.
Gruss jam |
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C-T Experte
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Beiträge: 888
Wohnort: D-Nürnberg
Auto: Opel Calibra 16V Turbo
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Geschrieben: 06.06.2005 - 23:28 |
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Wenn er keinen Kaufvertrag hat kann er dir gar nichts, da hättest du net mal Mängel aufzählen müssen. |
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C-T Experte
![C-T Experte C-T Experte](modules/Forums/images/ranks/rank4.gif)
Dabei seit: 11.02.2005
Beiträge: 976
Wohnort: D-85296
Auto: C25XE
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Geschrieben: 06.06.2005 - 23:55 |
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sorry, auch wenns nicht ins Bild von jedem passt und vielleicht auch niemanden weiter hilft, aber ich find das ganze von vorn bis hinten zum ![heul.gif](modules/Forums/images/smiles/heul.gif) |
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C-T Chef
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Auto: 2x Opel Calibra C20NE & X20XEV Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 07.06.2005 - 00:24 |
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calibra-hilden hat folgendes geschrieben: |
Hallo Zusammen!
Also es geht um folgendes, letzte Woche haben wir unseren Calibra Verkauft!Für 900Euro an einen jungen Polen. Wir haben ihm alle uns bekannte Mägel gesagt und er hat sich das Auto auch gut angeschaut und ist Probegefahren.Wir sind mit dem Preis auch runtergegangen und als wir die anderen Räder Montiert haben ist uns aufgefallen das 2 Schrauen abgebrochen waren und noch in der Radnarbe steckten, das haben wir ihm auch gesagt und sind mit dem Preis nochmal runter.
Jetzt will er das wir den Cali zurücknehmen, da der Cali wohl noch mehr Mängel hat.
Der Cali steht wohl in der Werkstatt und der Mechaniker hat ihm geraten den Cali zurück zu geben.
Wir wollen ihn aber nicht zurücknehmen.
Es gibt aber ein Problem, wir haben keinen Kaufvertrag. ( Wir hatten uns um 5 mit ihm getroffen, aber da ich erst um halb5 Zuhause bin habe ich ihn Zuhause liegen lassen, ich Depp)
Der Typ meinte wir sollen ihn zurücknehmen und hat aus mit dem Anwalt gedroht.
Wisst ihr vieleicht wie die Rechtslage hier aussieht oder wie ich mich nun Verhalten soll?
Was würdet ihr tun?
Danke schonmal! |
auf was will er sich berufen? welchen kaufvertrag? im grunde genommn köntest du ihn anzeigen , er hätte das auto gestohlen- denn kein vertrag-kein kauf- es sei denn, er hat den kfzbrief. |
_________________ Mit freundlicher Lichthupe
Matze
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C-T Kenner
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 07.06.2005 - 06:06 |
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Ich würde mich auch darauf berufen das ihr einen Mündlichen Vertrag abgeschlossen habt und du das Fahrzeug als Bastler /-Ersatzteilspender verkauft hast.
Zürück nehmen ...... Alles klar !!!!!!!
Vieleicht will er auch das du ihm da finanziell entgegen komst oder sowas
Beim nächsten problem fragt er dich bei einem Kaufpreis von 900€ wo das Scheckheft ist ![lol.gif](modules/Forums/images/smiles/lol.gif) |
_________________ Manchmal ist weniger MEHR !!!!!!! |
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C-T Urgestein
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Auto: astra g coupe z20let Auszeichnungen: 1
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Geschrieben: 07.06.2005 - 09:32 |
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wie kann man den nur sowas machen nen wagen ohne kaufvertrag zu verkaufen
tut mir leid aber das ist doch irre...stellt euch mal vor der hätte sich nicht gemeldet und hätte nie versicherung oder steuern gezahlt...na dann viel spass denn ihr hättet das dann zahlen dürfen..kam erst vo kurzem eine reportage auf kabel 1 die dame da hatte den gleichen fehler gemacht....
für nächste mal
1.kaufvertrag
2. muss drinne stehen fahrzeug gekauft wie gesehen...dann können sie dir gar nix
3.zeugen bei der geld übergabe/autoübergabe kann nie schaden |
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C-T Meister
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Auto: Opel Calibra; Vectra B Kombi 2.0 16V, 2,5 V6 Auszeichnungen: 2
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Geschrieben: 07.06.2005 - 09:33 |
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Denke auch ohne nen Kaufvertrag muß er erstmal den Beweis erbringen das er das Auto von dir hat! Aber schließe mich dem Kommentar mit dem abgemeldeten Auto an! Das solltest du aufjedenfall schnellstmöglich machen!
In einem Kaufvertrag muß heute zu Tage a dieses neue EU-Gesetz ausgeschlossen werden!
Aber da es hier keinen gibt ist es doch egal der Cali ist weg und er hat keine rechtliche Handhabe ohne Kaufvertrag! Gekauft wie Gesehen!
Hatte er noch jemanden dabei oder war nur er du und deine Frau da? Wenn ja dann ist doch die beste Ausgangslage für!
MFG Mauritzius |
_________________ Nur wer bereit ist alles zu verlieren kann auch alles gewinnen!
www.mauritziuscali.de www.MauriGroup.de |
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C-T Kenner
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Dabei seit: 28.01.2005
Beiträge: 66
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 07.06.2005 - 10:51 |
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Der Beweis dass er das Auto von ihm hat ist leicht erbracht, er hat ja wohl den Brief. Ich würd mich da nicht so schnell entscheiden wie Ihr, das kann auch andersrum ausgehen !
Warum schließen wir alle in unseren Kaufverträgen die Garantie aus ?
Weil sie dem Käufer sonst rechtlich zusteht !
Wenn kein Kaufvertrag geschrieben ist hat der Käufer aber trotzdem die gleichen Rechte durch den mündlichen Vertrag, der Garantieausschluß wird da dann eher schwer zu beweisen sein.
Und wenn der dann auch noch in einer Werkstatt steht und die ganz offensichtliche Fehler auffinden, die dir auffällen hätten müssen ( natürlich nicht ein Haarriss im Pleuel oder sowas ) hast ein Problem, dann gehts nämlich um arglistige Täuschung oder sogar Betrug.
Iich hab sowas leider schon hinter mir, hatte aber nen guten Anwalt bzw der Käufer hatte nen Anwalt in der Familie und wollt sich einfach nur wichtig machen.
Also ich sag da nicht JA und auch nicht NEIN, da kann alles möglich sein ! |
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C-T Großmeister
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Auto: VW Golf V GTI 2.0 TFSi
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Geschrieben: 07.06.2005 - 11:27 |
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zero_cool hat folgendes geschrieben: |
2. muss drinne stehen fahrzeug gekauft wie gesehen...dann können sie dir gar nix
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Des gilt nicht mehr wenn du des in deinen Kaufvertrag rein schreibst können sie dir an den Kragen. Kumpel von mir hatte das in seinem Kaufvertrag drin stehen dann hat s das getriebe zerlegt nach ein paar Tagen Käufer hat den Anwalt eingeschaltet und am Ende würde ein Vergleich gemacht und jeder musste die Hälfe der Reperaturkosten tragen.
wenn er dir blöd kommt dann sag du hast n guten Anwalt und wenn er meint er müsste wegen den 900 Euro vor gericht dann mach ihm mal klar wie hoch Gerichtskosten usw sind wenn er verliert und das wird er auch. Frechheit ist sowas. Ok wenn man ein Auto für 9000 vom Händler kauft und des zurückgeben will wenn was net stimmt verständlich aber selbst da werden dir dann Nutzungskosten und alles mögliche berechnet. Manche leute denken echt die sind hier bei "Wünsch dir was". Gab es irgendwelche Zeugen bei dem Verkauf von deiner Seite? |
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C-T Kenner
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Geschrieben: 07.06.2005 - 12:05 |
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Ja , meine Freundin und ein Kumpel von mir waren dabei. Und der Vater von dem der unseren Calibra gekauft hat war dabei. |
Zuletzt bearbeitet von calibra-hilden am 07.06.2005 - 13:45, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Auto: Opel Calibra C20XE
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Geschrieben: 07.06.2005 - 12:16 |
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Er kann DIr garnix. Es gibt kein Beweis dass er überhaupt das Auto gekauft hat daher könnte es bei einem Rechtsstreit sogar ale gestohlen bewertet werden.
Gibts da Zeugen von seiner Seite die beim Verkauf dabei waren?
Keine Sorgen, da hat er kaum Rechte |
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C-T Kenner
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Beiträge: 94
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Auto: Opel Calibra C 20 XE
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Geschrieben: 09.06.2005 - 10:54 |
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Ich Sage es ja immer wieder, Vorsichtig sein beim Verkaufen verkaufen von Autos an unsere Ausländischen Mitbürger.
Neuster Fall gerade gestern Passiert. Mein Bekannter hat von nem Polen mit Deutscher Staatsangehörigkeit nen VW Touran mit Guter Ausstattung für 17,000,00 Euro Gekauft 4 Monate alt mit Brief und Kaufvertrag alles was man so Braucht. Ein Tag Später steht die Polizei bei ihm vor der Tür und Fragt ob er diesen Mann kenn und Hält ihm ein Bild vor die Nase. Ja klar bei dem habe ich Gestern ein Auto gekauft. Ja dann geben sie das Auto samt Brief wieder raus es ist Beschlagnahmt es ist Geklaut. Alles Gefälscht Papiere fahrgestellnummern einfach alles. Das Geld ist Weg.
Ich habe mir Zwecks Motorumbau einen XE Gekauft für 600,00 Euro mit Kopfdichtungsschaden Scheckheft und Garantiert ohne Rost aber auch wirklich garnix. Wagen geschlachtet und bei Ebay Rein. Nach ca 1 Tag meldete sich jemand aus OB der den Wagen ganz dringend Bräuchte zum Umbau denn seiner sei Total Durchrostet er würde sofort kommen und den Abholen. Habe Eingewilligt. Er kam und Staunte " Der hat Wirklich kein Rost" und wir machten einen Termin zur Abholung . Am Freiteg drauf kam er dann mit seinem Calibra . Ich fragte ihn wo der Anhänger sei um die Karosse mitzunehmen er Sagte das Klappt heute Abend nicht ich hole ihn Morgen ab Zahle jetzt und Nehme den Brief mit. Danach habe ich von diesem Mann nie wieder was gehört. Habe das ganze der Kripo Gemeldet mir ein schreiben Aushändigen Lassen und den wagen Zersägt und auf den Schrott Geschmissen. Die Fahrgestellnummer ist im Computer Gemeldet und wenn er diesen Wagen zulässt zeigt ein Button der zulassungstelle das da was nicht Stimmt. Natürlich habe ich den wagen ohne einen Kaufvertrag Verkauft was meine Schuld ist. aber wenn ich doch nur den Brief haben will warum sage ich es dann nicht das würde doch auch gehen. Das Schlimme ist das dieser Käufer mir noch Erzählt hat das er immer in diesem Forum unterwegs ist.
Es sind ja Gott Sei Dank nicht alle Europäischen MITBÜRGER SO DRAUF so das mann hoffen kann das es noch Egrliche Menschen auf dieser Welt gibt und man nicht vor jedem Auto Kauf die Polizei Einschalten muß.
So hoffe das ihr beim Lesen nicht Eingeschlafen seid.
mfg Christian |
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