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C-T Kenner
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Dabei seit: 03.08.2002
Beiträge: 211
Wohnort: D-NRW
Auto: Opel Calibra Turbo
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Geschrieben: 14.05.2005 - 09:27 |
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Hallo Leude,
ich habe mir eine Anhängerkupplung dran bauen lassen.
Mein Fahrwerk war zum Zeitpunkt des Einbaus ein 35mm tieferes. Und die AHK wurde eingetragen. Die 350mm Bodenfreiheit vom Kugelkopf waren da.
Und nun würde ich gerne die originalen 30mm Irmscher Federn haben.
Aber im Gutachten von Irscher steht drin: "Nicht in Verbindung mit Anhängerkupplung..."
Dann habe ich bei Irmscher mal angefragt und die meinten, dass eine Eintragung per Einzelabnahme wohl möglich wäre. Und das die Federn einfach nur nicht mit AHK geprüft worden sind. Mehr nicht.
Da habe ich den Tüv gefragt und der meinte ich solle die Federn einbauen und dann vorbei kommen. Dann würden die den Wagen hinten stark belasten und wenn die gesetzlichen 350mm Bodenfreiheit vom Kugelkopf noch gegeben sind, dann würde ich die eingetragen bekommen.
Und wenn nicht, dann müsste ich die Federn wieder rausbauen.
Das ist ein recht teurer Versuch. Denn Irmscher nimmt bestimmt keine verbauten Federn wieder zurück!
Hat jemand von euch eine AHK mit den 30mm Irmscher Federn?
Kann ja nicht sein, dass keine Cliff Edition und keine LE mit einer AHK ausgestattet ist!
MFG
Oliver |
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Geschrieben: |
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Geschrieben: 19.05.2005 - 22:55 |
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Hi,
die Irmscher Federn darf man ja auch nur vorn verbauen (hinten dann Serie) und dann ist eine Anhängerkupplung zulässig.
Wörtlich steht im Gutachten unter 4.6: "Anhängerbetrieb ist bei einer Tieferlegung an der Hinterachse nicht mehr zulässig. Die Anhängelasten sind mit Hinweis auf die Tieferlegung zu streichen". |
_________________ Gruß aus GM-Hütte von
Josef
Historie: NSU Prinz 4, NSU TT, Kadett B + D SR + E GSI und dann CALIBRA + Astra H Kombi
Bei Fehlern immer vom einfachsten Fehler ausgehen
Alle Antworten die ich gebe sind "ohne Gewähr". |
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C-T Kenner
![C-T Kenner C-T Kenner](modules/Forums/images/ranks/rank2.gif) Themenstarter
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Geschrieben: 20.05.2005 - 15:41 |
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Also genau genommen stimmt das.
Aber es kann doch bei der Thematik nicht mit rechten Dingen zugehen!
Was steht denn im Fahrzeugbrief von einem Calibra der ab Werk 30mm tiefer ist?
"Eine Anhängerzugvorrichtung darf nicht eingbaut werden!" oder wie???
Wenn der Tüv da so große Wellen schlägt, sollte man vielleicht mal direkt zu Opel gehen. Da wird es doch so etwas wie eine" Unbedenktlichkeitsbescheinigung" geben.
Oder die von Opel sagen direkt, dass kein Calibra mit 30mm eine Anhängerkupplung haben darf?!!
Einzelabnahme per § 19... ist ja ein Unding!
MFG
Oliver |
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C-T Kenner
![C-T Kenner C-T Kenner](modules/Forums/images/ranks/rank2.gif) Themenstarter
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Geschrieben: 30.06.2009 - 11:07 |
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Moin,
habe die originalen Irmscher Federn jetzt drin.
20-30mm wird er wohl jetzt tiefer sein. Habs nicht nachgemessen.
Gruß
Oliver |
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Developer
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Geschrieben: 30.06.2009 - 11:21 |
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C-T Meister
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Geschrieben: 30.06.2009 - 13:34 |
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stenssss hat folgendes geschrieben: |
Hi,
die Irmscher Federn darf man ja auch nur vorn verbauen (hinten dann Serie) ... |
für die hinterachse gibt es etwa keine irmscherfedern mit 30 mm tieferlegung? ich dachte diese federn gibt es für vorne und hinten? |
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 30.06.2009 - 20:11 |
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Seit ich 2002 meinen Calibra gekauft habe sind die Irmscher-Federn vorne und hinten und auch die Anhängekupplung verbaut. Und es gab weder beim TÜV noch mit der Polizei Probleme.
Gruß Thomas |
_________________ Sommer 1990: Schon jetzt bezeichnen es viele als das Auto des Jahrzehnts. Wir nennen es Calibra!
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Bei calibra.cc Cliff Nr.97 |
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