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C-T Lehrling

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Geschrieben: 05.04.2021 - 18:00 |
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Hallo u gt Abend !
Hab eine Frage zu den RX 211 Felgen 16 Zoll Orginal ! Muss ich die eintragen lassen da bei mir keine 16 Zöller eingetragen sind beim X 20 XEV Bj 1996? Danke für Infos u schöen Restfeiertage |
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Geschrieben: 05.04.2021 - 18:38 |
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Die BBS sind theoretisch in der Fahrzeug-ABE hinterlegt. Nutzt dir bei ner Kontrolle natürlich nichts. Eintragen ist also die sichere Variante
MfG
sollddie2000 |
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Willi22 (05.04.21) dankte sollddie2000 für diesen Beitrag!
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C-T Lehrling
 Themenstarter
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Auto: Opel Calibra X20XEV
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Geschrieben: 05.04.2021 - 19:27 |
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Danke für die schnelle u hilfreiche Info !  |
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C-T Lehrling
 
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Geschrieben: 05.04.2021 - 20:20 |
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Hab mir meine BBS RX212 vor ungefähr 16 Jahren auch eintragen lassen, war vorher bei Opel und habe mir alle Rad-Reifen Kombinationen ausdrucken lassen.
Bin dann zum TÜV und es gab keine Probleme. Hätte ich gar nicht machen brauchen, wiel der TÜV die gleichen Unterlagen hatte.
Heute wird das ein bisschen anders sein, weil der Cali kaum noch in einer Datenbank steht....
Noch eine schönen Feiertag euch allen. |
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Willi22 (06.04.21) dankte fdcali für diesen Beitrag!
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Geschrieben: 05.04.2021 - 21:03 |
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Die Datenbank beim TÜV nutzt dir bei ner Fahrzeugkontrolle leider herzlich wenig unterwegs hat man die Fahrzeug-ABE leider nicht dabei und ich weiß von Usern die selbst mit dem Schreiben von Irmscher im Handschuhfach Probleme hatten. Sowohl bei Kontrollen als auch bei der HU
Also einfach eintragen lassen und Ruhe haben. Das ist zumindest mein Tipp.
MfG
sollddie2000 |
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Ares1976 (06.04.21), Willi22 (06.04.21) dankten sollddie2000 für diesen Beitrag!
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C-T Experte
 
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Geschrieben: 06.04.2021 - 00:01 |
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Hallo,
wenn die Felgen nicht original bei Auslieferung als Sondermodell drauf waren müssen sie immer eingetragen werden.
Genau wie Irmscher Fahrwerk etc. Es reicht nicht, dass es ein Sondermodell gab, welches das Teil serienmäßig hatte.
Sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruß
Uwe |
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Willi22 (06.04.21) dankte calibrauw für diesen Beitrag!
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C-T Urgestein
 
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Geschrieben: 06.04.2021 - 11:05 |
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calibrauw hat folgendes geschrieben: |
Hallo,
wenn die Felgen nicht original bei Auslieferung als Sondermodell drauf waren müssen sie immer eingetragen werden.
Genau wie Irmscher Fahrwerk etc. Es reicht nicht, dass es ein Sondermodell gab, welches das Teil serienmäßig hatte. |
Richtig.
Ganz genau genommen, mussten die genannten Teile auch bei den Sondermodellen bei Irmscher noch eingetragen werden,
denn die Exemplare kamen von vom Werk her auch mit Standardfedern und -felgen bei Irmscher an. |
Dateiname: | Auszug FZS Keke Rosberg.jpg |
Beschreibung: |
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12 |

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C-T Lehrling
 
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Geschrieben: 06.04.2021 - 11:59 |
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hier gibt es zum Download eine Teilegutachten aus 1995 vom TÜV Bayern Sachsen Teilegutachten BBS RX211
das hilft ja vielleicht schon in der freundlichen Polizeikontrolle?  |
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C-T Lehrling
 
Dabei seit: 28.04.2019
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Auto: Opel Calibra C20NE
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Geschrieben: 06.04.2021 - 20:14 |
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calibrauw hat folgendes geschrieben: |
Hallo,
Es reicht nicht, dass es ein Sondermodell gab, welches das Teil serienmäßig hatte.
Sonst erlischt die Betriebserlaubnis. |
haja...
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
Zitat: |
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. |
Eine Gefährdung ist bei Verwendung der Serienbereifung wohl eher auszuschließen und der Rest erst Recht.
Einzig die nicht "unverzüglich" durchgeführte Abnahme nach §19(3) Satz 4c kann einem angekreidet werden, aber das hat man im Zweifel mit der eigenen Wortwahl selbst in der Hand.
sollddie2000 hat folgendes geschrieben: |
unterwegs hat man die Fahrzeug-ABE leider nicht dabei und ich weiß von Usern die selbst mit dem Schreiben von Irmscher im Handschuhfach Probleme hatten. Sowohl bei Kontrollen als auch bei der HU |
Das liegt aber mehr an der Inkompetenz der Kontrollinstanz.
Ab der ABE F406 Nachtrag 12 vom 25.07.1995 finden die RX211/ 212 (4-/5-Loch Ausführung) erstmals Erwähnung und bei den Ausstattungsvarianten HV... und HW, also
H..... . 2-türig, mit Klimaanlage, ohne Antrieb Achse 2,
DTM-Edition ww. Cliff-Edition
und
.V. ... Typ X2GXEV (100 kW, OTTO)
.W ... Typ X25XE (125 kW, OTTO)
Zitat: |
das hilft ja vielleicht schon in der freundlichen Polizeikontrolle? zwinkern.gif |
Ich glauibe bewirkt wohl eher das Gegenteil
Aber mit dem Teilegutachten kann man prima zum nächsten TÜV, DEKRA,... fahren und eine Abnahme (i.d.R. nach §19(3))machen lassen (nach vorheriger Beachtung der Auflangen und Hinweise am Ende des Dokuments) |
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Foren-Team
 
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Geschrieben: 06.04.2021 - 22:59 |
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Hat das jetzt eigentlich nen besonderen Grund das mein Hinweis bzgl. Eintragung jetzt mehrfach wiederholt wurde?
Ich mach hier jetzt zu. Die Kernfrage ist definitiv zur Genüge beantwortet
MfG
sollddie2000 |
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