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Mcalibra
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Beitrag: 718131 Geschrieben: 30.12.2014 - 00:51 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Moin Leute...


Da ich bald umziehe, stellt sich mir die Frage ob ich streichen muss, oder nicht??

Folgender Sachverhalt liegt vor: ich habe die Wohnung im Dezember 2013 von meiner Mum übernommen, NICHT weiss-neu-gestrichen...sondern in verschiedenen pastellfarben gestrichen...also jede Wand hat eine andere Farbe...es sieht stimmig, geschmackvoll aus, nicht knallig verrückt...soviel dazu, da dass ja auch ein wichtiger Aspekt zu sein scheint zwinkern.gif

Mein Mietvertrag beinhaltet zum Thema Schönheitsreparaturen lediglich folgenden Passus: " Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auf seine Kosten Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen."

Mehr nicht !!


Meiner Meinung nach wäre ich also nicht verpflichtet die Wohnung in renoviertem bzw. weiss-wandigem Zustand zu übergeben...
Nach eingehender Recherche zu diesem Thema konnte ich auch nichts gegenteiliges Feststellen...da man google usw. aber nicht unbedingt trauen kann bzw. viele Sachverhalte nur Einzelfälle darstellen, wollt ich bei euch nochmal nachfragen...

Habt ihr Erfahrungen usw. mit Wohnungsübergaben, genau bzgl. Streichen?? Wisst ihr was konkretes?



MfG, Micha

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CaliBasti
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Beitrag: 718133 Geschrieben: 30.12.2014 - 01:01 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

soweit ich weiß, nichts knalliges á la froschfot...grün oder sonstigen neonfarben und halt einheitlicher farbton, sprich nicht schmutzig oder kaputt oder so. aber alle 4 wände verschieden ist ok. am einfachsten natürlich, wenn dir ein eventueller nachmieter ein ok gibt zwinkern.gif

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Ja, ich kenne die Regeln der Großschreibung. Bin halt nur zu faul um meine kleinen Finger so weit zu strecken. ICH KÖNNTE JEDOCH AUCH IMMER GROSZ SCHREIBEN.
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Beitrag: 718134 Geschrieben: 30.12.2014 - 01:24 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

ich musste alles, tapeten und böden rausreissen. es sei denn ich hätte nen nachmieter gefunden der das abgenickt hätte

war bei der annigton. hab bei der vorabnahme mehrmals gesagt "die leute die sich für niedrigpreiswohnungen wie diese interessieren sind doch sicher froh wenn noch was drin ist" aber die vorgaben von oben war alles raus

frag doch mal dein vermieter was er sich vorstellt und dann kann man immer noch gucken ob man auf sein recht pochen muss
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Beitrag: 718135 Geschrieben: 30.12.2014 - 02:18 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Natürlich werde ich jeden Interessenten versuchen dazu zu überreden, die Whg, so zu nehmen, wie sie ist...dafür lass ich auch die Küche (nix besonderes, aber halt da) und das über die Komplette Fläche verlegte Laminat drin... drin usw...

Wobei natürlich der Vermieter berechtigt wäre, die Entfernung des Laminats zu verlangen, sofern der Nachmieter es nicht haben will...

Die wichtigere Frage ist aber: MUSS ich weiss streichen, oder darf ich die Whg. in div. Pastellfarben hinterlassen??


MfG, Micha

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Beitrag: 718138 Geschrieben: 30.12.2014 - 09:59 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ich glaube das kann von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich sein. Die letzte Wohnung musste ich z.B. nur die Löcher von Bildern usw. zu machen und besenrein übergeben. Da hat der Vermieter alles streichen lassen, auf seine Kosten.
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Beitrag: 718140 Geschrieben: 30.12.2014 - 11:16 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

In DE ist man seit ein paar Jahren gesetzlich nicht mehr verpflichtet bei Auszug zu renovieren.

Zitat:
Mein Mietvertrag beinhaltet zum Thema Schönheitsreparaturen lediglich folgenden Passus: " Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auf seine Kosten Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen."

Das besagt nur, dass A der Vermieter nicht während der Mietzeit für Kleinigkeiten zuständig ist und B der Mieter nicht für größere Sachen wie z.B. neue Wasserleitungen oder neue Fenster bezahlen muss (zumindest nicht direkt).
Üblicherweise steht da auch ein Betrag z.B. ..auf seine Kosten Schönheitsreparaturen bis 500,- pA...
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Beitrag: 718142 Geschrieben: 30.12.2014 - 12:52 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

wenn in deinem jetzigen Mietvertrag steht du musst die Wohnung verlassen wie du sie vorgefunden hast (warscheinlich weis) dann musst du diese streichen genauso wenn dasteht das vorm Auszug die Wohnung geweist werden muss. Dagegen kannst du nix machen da du den Mietvertrag unterschrieben hast.
Eine Möglichkeit ist einfach auszuziehen und die kosten der renovierung von deiner hinterlegten kaution abziehen zulassen.
würde ich aber nicht empfehlen da du keine einsicht in die Rechnung der malerfirma bekommst!!!
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Ramp
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Beitrag: 718145 Geschrieben: 30.12.2014 - 15:24 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Oh man...

Nein du musst die Wände nicht weiß streichen. Nach einem Urteil eines Oberlandesgerichts ist dies nicht mehr zulässig. Was richtig ist, dass jeder Mieter dazu verpflichtet ist in gewissen Abständen die Wohnung instand zu halten und zu renovieren.
Es gibt aber Ausnahmen: Wenn du starker Raucher bist und die Wohnung sowie alle Räume (Tapeten und Böden) danach stark verschmutzt sind und reichen. Kann und darf der Vermieter verlangen, diesen Mangel zu beseitigen.

Selbst der Passus in alten Mietverträgen greift nicht mehr!

Das sagt dir ein Sohne eines Vermieters zwinkern.gif
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Beitrag: 718162 Geschrieben: 31.12.2014 - 09:42 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

und als vermieterin sag ich dir das das so auch nicht ganz richtig ist. es kommt drauf an was im mietvertrag steht. also wurde die wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben. bei einer nicht renovierten wohung kannst du ein zeug packen und gehen (besenrein hinterlassen). bei einer renovierten müssen die böden in dem zustand sein wie sie vorgefunden wurden (geringe abnutzungsspuren mal von abgesehen) die wände müssen nicht weiss aber in zu mindest hellen Pastelltönen gestrichen sein (je zimmer einheitlich, also nicht in alle zimmer die selbe farbe aber im zimmer an allen wänden die selbe), keine löcher in den wänden usw. Vorschäden die im Übergabeprotokoll vermerkt sind müssen auch nicht gerichtet worden sein.

mit deiner küche und dem laminat ist wieder ein Thema für sich, wenn der Nachmieter sie haben will oder der vermieter sagt lass stehen ist das ok wenn nicht musst du sie halt entsorgen
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Beitrag: 718257 Geschrieben: 03.01.2015 - 20:20 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Hm, ok...also was ganz genaues ist da jetzt schwer rauszulesen...

Es ist so: ich habe die Wohnung NICHT Renoviert übernommen...ebenso war ein Laminat verlegt, welches ich auch so übernommen habe, gleiches gilt für die Küche...

Wenn man das so übernimmt, erzählt der Vermieter einem ja immer, dass man die freiwillig übernommenen Sachen bei eigenem Auszug trotzdem selbst entfernen muss und neu streichen muss...klar, die versuchen das einem natürlich aufzudrängen....ist nur die Frage was nun rechtens ist, was muss ich, und was nicht in diesem Fall...??


Im Mietvertrag steht soweit ichs ersehen konnte nur die eine vorgenannte Formulierung... " Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auf seine Kosten Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen." zack, fertig, ende...


MfG, Micha

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Beitrag: 718258 Geschrieben: 03.01.2015 - 22:01 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

sarahschnecke hat folgendes geschrieben:
bei einer nicht renovierten wohung kannst du ein zeug packen und gehen (besenrein hinterlassen).


Besenrein gilt nur für alte Mietverträge wie aus DDR Zeiten.
Also schreib nicht so einen Blödsinn! Es glauben evtl. manche! Wir befinden uns im Vertragsrecht!

Wer übernommen hat, hat das Problem!
Egal was er übernommen hat.Rückrüstung Laminat wenn nicht nachvermietbar oder unfachmännisch verlegt oder beschädigt usw.
Pastelfarbene Töne sind zulässig sofern deckend gestrichen.
Aber denkt immer dran, URTEILE sind kein Gesetz! Sie bziehen sich auf Einzelfälle mit anderen Veträgen usw.

Mein Tipp: Vorbesichtigung mit dem Vermieter vereinbaren was bleiben kann und was gemacht werden muss um sauber raus zu kommen.

Ich bin seit 15 Jahren in dem Beruf tätig.

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Beitrag: 718279 Geschrieben: 04.01.2015 - 19:21 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Was meinst du denn wäre in meinem Fall genau zu tun?

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Beitrag: 718284 Geschrieben: 04.01.2015 - 23:00 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Mcalibra hat folgendes geschrieben:
Was meinst du denn wäre in meinem Fall genau zu tun?

MfG, Micha



Matze hat folgendes geschrieben:
Mein Tipp: Vorbesichtigung mit dem Vermieter vereinbaren was bleiben kann und was gemacht werden muss um sauber raus zu kommen.

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Beitrag: 718301 Geschrieben: 05.01.2015 - 13:58 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Erstmal würde ich wie Matze schon schrieb das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Zur Not kannst dich auch bei mir Melden. Habe mich vor ein paar Monaten erst mit Mietrecht usw auseinander gesetzt.

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Beitrag: 718309 Geschrieben: 05.01.2015 - 21:13 Antworten mit Zitat Sende EINEN Danke-Klick für diesen Beitrag Back to top

Ok danke soweit...da komm ich gern drauf zurück Swen zwinkern.gif

Ein vorab-Besichtigungstermin wird auf jeden fall stattfinden, nur wär ich gern schon vorbereitet...da Vermieterseitig sehr oft auf jeden fall gefordert wird neu zu streichen, auch wie in meinem fall von seriösen Wohnungsbaugesellschaften zwinkern.gif ...
Da muss man eben selbst wissen was rechtens ist...denn die "versuchens" halt zwinkern.gif

Gut wärs nur, wenn sich ein Nachmieter findet der das so übernimmt...


MfG, Micha

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