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Gesperrter User
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Geschrieben: 05.01.2007 - 18:33 |
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svennonk hat folgendes geschrieben: |
Ach schade, die haben bei Ebay schon fast alle ungeöffneten Geschenke rausgenommen
Hatte mich schon so auf die Ergebnisse gefreut !
Echte Spielverderber bei Ebay
Aber sonst lassen die allen Scheiß zu, vor allem wenn's um ungerechtfertigte Bewertungen etc. geht !
@backmagic: Was hat Ebay Dir denn als Grund geschrieben ? |
Och menno , auch die vom Backmagic ist nun in den unendlichen Weiten von ebay verschwunden und nicht mehr auffindbar...verstossen die Auktionen gegen eine ebay-Richtlinie oder einfach nur gegen die guten Sitten?
Würde die Begründung von ebay gerne mal wissen.
Aber noch sind 26 Auktionen drin, warscheinlich werden auch die noch gelöscht...naja die Auktionstexte wurden ja auch immer dümmer und plumper
Hier nur mal nen Beispiel:
Zitat:
Beispiels-ebay-Auktion hat folgendes geschrieben: |
"Hallo Zusammen!
Ich verkaufe hier ein Weihnachtsgeschenk das ich noch nicht geöffnet habe und auch nicht öffnen werde!
Das Geschenk ist von meiner EX-Freundin!
Da ich am heiligen Abend erfahren habe das sie mich ein halbes Jahr lang betrogen hat, habe ich das Geschenk was für mich gedacht war und unter dem Weinachtsbaum lag nicht geöffnet und will es so schnell wie möglich loswerden!
Ich kenne den Inhalt nicht, denke mir aber das etwas elektrisches drin ist, weil ich auf meinem Wunschzettel einen neuen Pc oder ein Notebook angegeben hatte.
Ich denke das es das Notebook ist, da ein pc zu groß wäre! ( Maße des Pakets: 47x30x14)
Letztes jahr habe ich eine Digicam im wert von 600€ bekommen(Sie war immer sehr großzügig).
Viel Spaß beim bieten
Leider kann ich keine Garantie auf den Inhalt geben.
Ebay ich, Versand du!" |
naja lustig wars ja, aber es wird neue Ideen geben Leuten bei ebay das Geld aus der Tasche zu ziehen, da sind diejenigen ganz einfallsreich
Calibra-Allroad-Grüße
Harvester66 |
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Geschrieben: |
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C-T Urgestein
Dabei seit: 11.02.2004
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Geschrieben: 05.01.2007 - 18:43 |
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Hallo v6calimero (v6calimero@web.de),
dies ist ein Hinweis der eBay-Sicherheitsabteilung zu folgendem Artikel:
Artikelnummer: 170067305995
Artikelbezeichnung: UNGEÖFFNETES WEIHNACHTSPAKET vom reichen Geschäftsmann
Unseren Unterlagen zufolge haben Sie auf den oben genannten Artikel geboten. Wir haben dieses Angebot vom eBay-Marktplatz entfernt, weil der Verkaeufer gegen die eBay-Grundsaetze verstossen hat.
Wenn Sie auf den genannten Artikel geboten haben, wir diesen jedoch vor Ablauf der Auktion geloescht haben, kommt kein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkaeufer zustande, so dass sie den Artikel nicht erworben haben.
Sollten Sie den angebotenen Artikel jedoch bereits gekauft haben, bevor das Angebot von uns geloescht wurde, bleiben ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenueber dem Verkaeufer bestehen.
Dem Verkaeufer steht es frei, den Artikel unter Beachtung der eBay-Grundsaetze erneut einzustellen. Wenn der Verkaeufer den Artikel wieder einstellt, koennen Sie selbstverstaendlich wieder darauf bieten.
Weitere Informationen zu den eBay-Grundsaetzen finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/help/policies/overview.html
Wenn Sie weitere Fragen haben, koennen Sie sich ueber den Link "Kontakt", den Sie auf den eBay-Hilfeseiten finden, an uns wenden.
Mit freundlichen Gruessen
eBay Trust & Safety
das bekam ich von ebay |
_________________ Calibra Fahr n is cool |
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Gesperrter User
Dabei seit: 30.11.2003
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Geschrieben: 05.01.2007 - 18:51 |
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...ja und gegen welchen Grundsatz verstossen die Auktionen?
Der Artikel an sich dürfte ja nicht verboten sein, denn es wurde ja auch schon Luft, Nichts usw. versteigert bei ebay...diese Art von kuriosen Auktionen kann ja jeder nachlesen bei wortfilter.de
Klickst und lachst du HIER
Da finden sich auch einige Auktionen die "gegen die ebay-Richtlinien verstossen" aber die trotzdem total witzig sind
Calibra-Allroad-Grüße
Harvester66 |
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C-T Urgestein
Themenstarter
Dabei seit: 26.11.2005
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Auto: Opel Astra G Cabrio, Calibra Cabrio Hornstein / Calibra Cabrio Replika Cabrio Z22SE
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Geschrieben: 05.01.2007 - 19:00 |
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Sind die bei Ebay bescheuert....
... vor ein paar Tagen riesengroß auf der Startseite:
Ersteigern Sie jetzt ungeöffnete Weihnachtsgeschenke bei Ebay
:rotfl:
Jetzt
Zitat: |
Guten Tag backmagic_v6,
Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:
170067305995 - UNGEÖFFNETES WEIHNACHTSPAKET vom reichen Geschäftsmann
Ihr Angebot verstoesst gegen die eBay-Grundsaetze Unpassende Bedingungen und wurde deshalb von eBay entfernt. Die angefallenen Gebuehren fuer das beendete Angebot wurden Ihrem eBay-Verkaeuferkonto gutgeschrieben und alle an dem Angebot beiteiligten Mitglieder wurden ueber die Beendigung informiert.
Wir teilen Ihnen gerne mit, welcher Teil Ihres Angebots unzulaessig ist, weil es folgende Daten enthaelt:
Bedingungen anzugeben, welche den eBay-AGB und -Grundsaetzen widersprechen, sind bei eBay verboten.
Zitat: |
Angebote mit Gluecks- oder Gewinnspielen zu verbinden oder andere Anreize zu setzen, die Kaufinteressenten unter Ausnutzung des Spieltriebs zum Kaufen oder Bieten veranlassen sollen, sind bei eBay unzulaessig. Hierzu zaehlen auch solche Angebote, bei denen der Verkaufsgegenstand nach Vertragsabschluss unklar ist oder dem Zufall ueberlassen ist.
Gluecksspiele sind ausserdem in Deutschland streng reglementiert und ohne behoerdliche Erlaubnis nicht zulaessig. Aus diesem Grund sind bei eBay insbesondere Verlosungen, Lotterien, Ziehungen und Gluecksspiele ohne Nachweis einer behoerdlichen Erlaubnis nicht gestattet. |
Auf den folgenden Webseiten koennen Sie sich ueber die Richtlinien fuer das Einstellen von Artikeln sowie die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von eBay informieren:
http://pages.ebay.de/help/sell/policies.html
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
Auf der folgenden Webseite finden Sie weitere Informationen darueber, warum eBay Angebote entfernt. Dort nehmen wir auch Ihre Fragen entgegen:
http://pages.ebay.de/help/tp/listing-ended.html
Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
eBay-Sicherheitsteam |
:rotfl: |
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Gesperrter User
Dabei seit: 30.11.2003
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Geschrieben: 05.01.2007 - 19:36 |
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...jetzt habe ich es herausgefunden gegen welche Grundsätze wohl die meisten der Angebote verstossen haben:
Zitat ebay-Grundsätze hat folgendes geschrieben: |
Irreführende Artikelbezeichnungen
Grundsatz:
Es ist verboten, Artikelbezeichnungen für Angebote zu verwenden, die nicht unmittelbar auf den zu verkaufenden Gegenstand schließen lassen (irreführende Bezeichnungen).
Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig. |
Dann verstehe ich es aber nicht das ebay die meisten Anbieter erst auf die Idee gebracht hat indem ebay damit geworben hat unpassende Weihnachtsgeschenke bei ebay zu versteigern...
ebay-Werbeaktion zu Weihnachten
Naja muss man auch nicht verstehen
Calibra-Allroad-Grüße
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C-T Großmeister
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Geschrieben: 06.01.2007 - 14:57 |
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"Angebote mit Gluecks- oder Gewinnspielen zu verbinden oder andere Anreize zu setzen, die Kaufinteressenten unter Ausnutzung des Spieltriebs zum Kaufen oder Bieten veranlassen sollen, sind bei eBay unzulaessig. Hierzu zaehlen auch solche Angebote, bei denen der Verkaufsgegenstand nach Vertragsabschluss unklar ist oder dem Zufall ueberlassen ist."
Das alleine schließt schon die Geschenkesache aus!! Was außer der Hintergrund des Glücksspiels oder Spieltrieb sol einen da zum bieten bringen?? Und dann bewerben die das auch noch? Ebay gehört mal auf den Latz gehaut!!
Dabei wollt ichs doch haben |
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C-T Großmeister
Dabei seit: 30.12.2004
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Geschrieben: 06.01.2007 - 15:04 |
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Mittlerweile haben sie auch das letzte Angebot rausgenommen, schade...
Eins hielt sich immer noch tapfer so wie das Dorf von Asterix... |
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